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medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
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2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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hat jmd von Euch Erfahrungen, wie das mit möglicher 12 monatigen Elterngeld ist, wenn Mann und Frau zusammen über n GbR eine Praxis haben. Da laut GbR Vertrag beide monatlich ausbezahlt werden, hat meine Frau ja ein regelmässiges Einkommen.
Vielleicht kennt sich ja jmd damit aus oder hat selbst schon Erfahrungen gemacht.
Bedank im voraus
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mojitoprinz schrieb:
Guten Morgen
hat jmd von Euch Erfahrungen, wie das mit möglicher 12 monatigen Elterngeld ist, wenn Mann und Frau zusammen über n GbR eine Praxis haben. Da laut GbR Vertrag beide monatlich ausbezahlt werden, hat meine Frau ja ein regelmässiges Einkommen.
Vielleicht kennt sich ja jmd damit aus oder hat selbst schon Erfahrungen gemacht.
Bedank im voraus
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Klauslogo schrieb:
Beim Elterngeld geht es weniger um regelmässiges Einkommen, sondern vielmehr darum, was wegfällt. Wie gross ist denn das wegfallende Einkommen, das durch die Elternzeit entsteht? Oder bleiben die monantlichen Auszahlungen bestehen? Dann gibt es auch kein Elterngeld.
Es geht darum, wie der Umsatz bzw. Gewinn der GbR unter euch verteilt wird und um wieviel dieser durch die Elternzeit für das betreffende Elternteil reduziert wurde.
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Als Bemessungszeitraum wird bei Selbständigen das vollständige letzte Kalenderjahr zur Grundlage genommen.
Wir bekommen unser Kind im April 14, also ist BMZ 2013.
Während des Elterngeldbezuges wird geschaut, wieviel WENIGER man verdient als im Durchschnitt des letzten Jahres und von dieser Summe erhält man 66 % Elterngeld, max. 1800€.
Beispiel Vorjahr 3000€ p.M. nach der Geburt 1000€, dann werden 66% von 2000€, also 1333 €.
Vorteil bei Selbständigen, sie haben Gestaltungsspielraum, so könnte man während des Elterngeldbezugs entsprechende Investitionen oder ähnliches tätigen, um den Gewinn zu schmälern.
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TheStonie schrieb:
Wir bekommen auch demächst Elterngeld und meine Frau ist PI.
Als Bemessungszeitraum wird bei Selbständigen das vollständige letzte Kalenderjahr zur Grundlage genommen.
Wir bekommen unser Kind im April 14, also ist BMZ 2013.
Während des Elterngeldbezuges wird geschaut, wieviel WENIGER man verdient als im Durchschnitt des letzten Jahres und von dieser Summe erhält man 66 % Elterngeld, max. 1800€.
Beispiel Vorjahr 3000€ p.M. nach der Geburt 1000€, dann werden 66% von 2000€, also 1333 €.
Vorteil bei Selbständigen, sie haben Gestaltungsspielraum, so könnte man während des Elterngeldbezugs entsprechende Investitionen oder ähnliches tätigen, um den Gewinn zu schmälern.
Jetzt bin ich schon mal ein Stück schlauer...
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mojitoprinz schrieb:
ok, vielen Dank euch allen.
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StefanP schrieb:
Das, was ihr euch monatlich selber auszahlt ist jedoch kein regelmäßiges Einkommen.
Es geht darum, wie der Umsatz bzw. Gewinn der GbR unter euch verteilt wird und um wieviel dieser durch die Elternzeit für das betreffende Elternteil reduziert wurde.
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