Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
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Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
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finanziell.
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Welches Gerät wird mindestens benötigt?Reicht ein TENS-Gerät?Wo kann ich die Voraussetzung nachlesen!
Danke für die Antwort!
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Schippi schrieb:
Für die Abrechnung "Standadisierte Heilmittelkombination" benötigte ich neuerdings ja auch die Zulassung "Elektrotherapie".
Welches Gerät wird mindestens benötigt?Reicht ein TENS-Gerät?Wo kann ich die Voraussetzung nachlesen!
Danke für die Antwort!
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Schippi schrieb:
Danke!Ist denn ein Tensgerät ein Gerät für Reizstromtherapie oder ist die Idee zu weit hergeholt?
Das Gerät muss ja ein MedProdGV-Zulassung haben und da landest du dann doch bei den größeren, leistungsfähigeren und teuren Profi-Geräte. Ich würde schauen, ob du ein junges gebrauchtes Gerät (z. B. Praxisaufgabe, Leasingrückläufer) bekommst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 23.01.2023 18:47 Uhr:Danke!Ist denn ein Tensgerät ein Gerät für Reizstromtherapie oder ist die Idee zu weit hergeholt? Wenn du damit so'n tragbares Gerät für 35,- Euro von Aldi und Co. meinst, ja das ist seeeehr weit hergeholt.
Das Gerät muss ja ein MedProdGV-Zulassung haben und da landest du dann doch bei den größeren, leistungsfähigeren und teuren Profi-Geräte. Ich würde schauen, ob du ein junges gebrauchtes Gerät (z. B. Praxisaufgabe, Leasingrückläufer) bekommst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wo kann ich die Voraussetzung nachlesen! Selbstverständlich in den Zulassungsvoraussetzungen:
4.2.3 Elektrotherapie: a) Zur Abgabe von Elektrotherapie sind Geräte zur Durchführung von Elektrobehandlungen (Mittel- und/oder Niederfrequenzbereich, z. B. Reizstrom, Interferenzstrom, diadynamischer Strom) erforderlich.
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