Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Mischung von spezialisierten
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Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
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Deine...
Hat ein Patient die Möglichkeit Einsicht in seine elektronische Patientenakte zu erhalten?
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
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JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hm...ich und die meisten hier, haben leider keine Glaskugel....einen schönen Abend
JürgenK ;)
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Schippi schrieb:
Und bisher auch keine Ahnung!😂Privatversicherte bekommen noch nicht einmal beim Arzt etwas über digital!dDa frühestens geplant 2025
P-Patienten haben derzeit weder ein eRezept für Medikamenten noch eine eAkte noch DiGa noch eine moderne eGK.
Warum machen manche Kollegen wegen der TI doch jetzt schon so eine Panik? Aber, wenn es kommt, kommt es auch für den Einmann/-Frau-GKV-Praxis.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mmm, irgendwie ist mein Glaskugel wohl gerade defekt. disappointed_relieved
P-Patienten haben derzeit weder ein eRezept für Medikamenten noch eine eAkte noch DiGa noch eine moderne eGK.
Warum machen manche Kollegen wegen der TI doch jetzt schon so eine Panik? Aber, wenn es kommt, kommt es auch für den Einmann/-Frau-GKV-Praxis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ab dem 1.1.2027 soll die elektronische Heilmittelverordnung verpflichtend sein. Gilt dies auch für Privatversicherte? Wird es bei diesen noch Heilmittelverordnungen in Papierform geben? Gibt es die Möglichkeit ein Rezept einzusehen, ohne die komplette digitale Einrichtung? Diese würde sich ja bei einer Einmannprivatpraxis kaum lohnen.
Hat ein Patient die Möglichkeit Einsicht in seine elektronische Patientenakte zu erhalten?
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Die PKV hat eine Stellungnahme dazu abgegeben, auf deren Webseite auch als PDF abrufbar:
Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Noch nichts ist in trockenen Tüchern, und der häufige Gebrauch des Konjunktivs lässt mich vermuten, dass die verpflichtende Einführung von ePa und eRezept für PKV-Versicherte noch in weiter Ferne liegt. Jedoch haben etliche Unternehmen ihre Versicherten bereits um eine Einverständniserklärung zur Führung der ePa gebeten.
Die Auswirkungen für (kleine) Privatpraxen, die sich nicht an die TI anbinden lassen wollen, dürften relevant sein - besonders als (s)HP - denn die sichere Erhebung der Anamnese würde damit schwierig bis unmöglich werden.
@Anonymer Teilnehmer: " Hat ein Patient die Möglichkeit Einsicht in seine elektronische Patientenakte zu erhalten?" Sogar ausschließlich, der Inhaber der ePa bestimmt, wer, wann, wofür und wie lange Zugriff erhält.
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PT-Surferin schrieb:
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist derzeit noch ein laufendes Verfahren.
Die PKV hat eine Stellungnahme dazu abgegeben, auf deren Webseite auch als PDF abrufbar:
Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Noch nichts ist in trockenen Tüchern, und der häufige Gebrauch des Konjunktivs lässt mich vermuten, dass die verpflichtende Einführung von ePa und eRezept für PKV-Versicherte noch in weiter Ferne liegt. Jedoch haben etliche Unternehmen ihre Versicherten bereits um eine Einverständniserklärung zur Führung der ePa gebeten.
Die Auswirkungen für (kleine) Privatpraxen, die sich nicht an die TI anbinden lassen wollen, dürften relevant sein - besonders als (s)HP - denn die sichere Erhebung der Anamnese würde damit schwierig bis unmöglich werden.
@Anonymer Teilnehmer: " Hat ein Patient die Möglichkeit Einsicht in seine elektronische Patientenakte zu erhalten?" Sogar ausschließlich, der Inhaber der ePa bestimmt, wer, wann, wofür und wie lange Zugriff erhält.
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