Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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nach einigem Suchen, im Zeitraum letztes Jahr und mit den Begriffen "Einzugsermächtigung, Barzahlung, Einzug, bar" habe ich nix Brauchbares für meine Frage gefunden, deshalb bitte ich euch kurz um euer statement:
1. Wie gut, oder wie schlecht läuft es bei euch mit einer Einzugsermächtigung, sowohl für Eigenanteil, Barzahlungen/Verkäufe, als auch PKV Rechnungen?
2. Welche Gebühr erhebt ihr, falls das Konto des Schuldners einmal nicht gedeckt ist, oder wenn er ungerechtfertigt sein Geld zurückfordert?
3. Gebt ihr nur bestimmten Klienten die Chance für den Einzug des Geldes, oder handhabt ihr das generell
4. Falls ihr euch gegen Bankeinzug entschieden habt, dann wüsste ich gern eure Gründe
:clap:Ich bedanke mich schon im Voraus für euere Anregungen, und dafür, dass ihr mir beim Entscheiden helft und dafür eure Zeit hergebt
LG Andrea
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Andrea Bartels schrieb:
:blush:Moin, moin aus dem Norden;
nach einigem Suchen, im Zeitraum letztes Jahr und mit den Begriffen "Einzugsermächtigung, Barzahlung, Einzug, bar" habe ich nix Brauchbares für meine Frage gefunden, deshalb bitte ich euch kurz um euer statement:
1. Wie gut, oder wie schlecht läuft es bei euch mit einer Einzugsermächtigung, sowohl für Eigenanteil, Barzahlungen/Verkäufe, als auch PKV Rechnungen?
2. Welche Gebühr erhebt ihr, falls das Konto des Schuldners einmal nicht gedeckt ist, oder wenn er ungerechtfertigt sein Geld zurückfordert?
3. Gebt ihr nur bestimmten Klienten die Chance für den Einzug des Geldes, oder handhabt ihr das generell
4. Falls ihr euch gegen Bankeinzug entschieden habt, dann wüsste ich gern eure Gründe
:clap:Ich bedanke mich schon im Voraus für euere Anregungen, und dafür, dass ihr mir beim Entscheiden helft und dafür eure Zeit hergebt
LG Andrea
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morpheus-06 schrieb:
welcher Aufwand für EC-Cash? Die Kosten sind auch überschaubar, EC-Cash wird bei uns immer mehr genutzt.
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alobar schrieb:
ist doch ok, wenne s bei euch klappt, aber du sagst ja auch, die kosten sind überschaubar, also gibt es kosten. warum also ec-cash anschaffen, wenn es auch ohne probleme seit 15 jahren geht?!? nochnicht mal die nachfrage da ist....
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alobar schrieb:
zu punkt 4 : Nur Bares ist Wahres! Warum sich den Umstand geben mit Geldeinzug?!? In den 15 jahren meiner Selbstständigkeit kam es sehr selten vor (5x?!?) dass nach EC-Bezahlung gefragt worden ist. Wäre mir zu viel Aufwand, abgesehen von den Kosten die zwangsweise entstehen.
Privatrechnungen und Ausfallgebühren werden fast nur überwiesen, selten bar.
Über ec-Kartenzahlung hab ich oft nachgedacht, wird aber zu selten nachgefragt.
Über Einzugsermächtigung habe ich beim Lesen deiner Frage den Gedanken, diese unterschreiben zu lassen, um an fällige Ausfallgebühren zu kommen. Ich glaube, so mancher Patient wäre dann zuverlässiger...
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(kurz zusammengefasst: Du kennst deine Patientenstruktur am Besten. Wenn die Barzahlung klappt gibt's keinen Grund Kartenzahlung zusätzlich anzubieten; gibt's immer wieder Probleme weil "kein Bargeld dabei" könnte die ec-Zahlung sinnvoll sein...)
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Papa Alpaka schrieb:
Ich kann mich dran erinnern das vor gut einem Jahr hier jemand schrieb das ec-Zahlungen anzubieten in seiner Praxis seitens der Zahlungspflichtigen als sehr positiver Service aufgenommen werden... ;)
(kurz zusammengefasst: Du kennst deine Patientenstruktur am Besten. Wenn die Barzahlung klappt gibt's keinen Grund Kartenzahlung zusätzlich anzubieten; gibt's immer wieder Probleme weil "kein Bargeld dabei" könnte die ec-Zahlung sinnvoll sein...)
Was aber sicher ausschlaggebend ist ,in welcher Gegend sie Praxis liegt. Diese Praxen liegen in Gebieten mit "Besserverdienenden" wo das zahlen mit Karte insgesamt oft praktiziert wird.Kann mit anderer Klientel natürchlich anders sein.
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eim schrieb:
Ich kenne einige Praxen die mit dem Kartengerät arbeiten und durchweg positive Erfahrungen damit machen.
Was aber sicher ausschlaggebend ist ,in welcher Gegend sie Praxis liegt. Diese Praxen liegen in Gebieten mit "Besserverdienenden" wo das zahlen mit Karte insgesamt oft praktiziert wird.Kann mit anderer Klientel natürchlich anders sein.
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Eberhard schrieb:
In einer normalen Durchschnittpraxis ist eine EC-Kartenanlage kaum rentabel. Wir verlangten unsere Rezeptgebühren immer bei der ersten, bzw. spätestens bei der zweiten Behandlung. Das hat immer geklappt. Unsere Privatrechnungen wurden von den Kunden immer per Überweisungen bezahlt. Ich legte bei den Rechnungen immer einen Überweisungsträger bei, in den unsere Kontonummer usw. schon eingetragen war. Dies machen die Banken in der Regel gratis.
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Ramona Völlkopf schrieb:
VO-Geb werden fast immer bar bezahlt und nur ausnahmsweise aufs Konto überwiesen.
Privatrechnungen und Ausfallgebühren werden fast nur überwiesen, selten bar.
Über ec-Kartenzahlung hab ich oft nachgedacht, wird aber zu selten nachgefragt.
Über Einzugsermächtigung habe ich beim Lesen deiner Frage den Gedanken, diese unterschreiben zu lassen, um an fällige Ausfallgebühren zu kommen. Ich glaube, so mancher Patient wäre dann zuverlässiger...
2. noch nicht passiert (falls Du mit ec Gerät arbeitest, kannst Du bei dubiosen Kunden auch die NICHT rückbuchbare Variante nehmen, etwas teurer)
3. siehe 1.
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Wir werden in absehbarer Zeit kein Kartenlesegerät anschaffen; jedoch die Einzugsermächtigung einholen
und in "renitenten" Fällen und bei PKV nutzen;
LG
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Andrea Bartels schrieb:
:thumbsdown:Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben mir zu antworten;
Wir werden in absehbarer Zeit kein Kartenlesegerät anschaffen; jedoch die Einzugsermächtigung einholen
und in "renitenten" Fällen und bei PKV nutzen;
LG
Wir werden in absehbarer Zeit kein Kartenlesegerät anschaffen; jedoch die Einzugsermächtigung einholen und in "renitenten" Fällen und bei PKV nutzen; LG
Bedenke aber, dass das Lastschriftverfahren keine sichere Zahlung darstellt: wenn das Konto des Zahlungspflichtigen nicht gedeckt ist, oder der Lastschrift (bis zu acht Wochen!) widersprochen wird, dann bekommst du nicht nur kein Geld, sondern darfst auch noch die Rücklastschriftgebühren zahlen und das Ganze evtl. auf dem Klageweg wieder eintreiben. Ob das gerade in "renitenten Fällen" hilfreich ist...
Wir haben uns vor einem halben Jahr nach langen Überlegungen doch für eine EC-Kartenzahlung entschieden (15,- Euro pro Monat plus 10 Cent je Buchung) und bereuen es auf keinen Fall: wir lassen damit die Rezeptgebühren zwar nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zahlen, da ja notfalls die Krankenkasse zahlen muss und wir uns damit diese Gebühren sparen können - aber sehen, dass doch schneller Selbstzahlerleistungen und Gutscheine "fließen" und damit neben dieser "Zahlungsdienstleistung" wohl sogar die Gebühren wieder hereinkommen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Andrea Bartels schrieb am 25.1.15 06:31:
Wir werden in absehbarer Zeit kein Kartenlesegerät anschaffen; jedoch die Einzugsermächtigung einholen und in "renitenten" Fällen und bei PKV nutzen; LG
Bedenke aber, dass das Lastschriftverfahren keine sichere Zahlung darstellt: wenn das Konto des Zahlungspflichtigen nicht gedeckt ist, oder der Lastschrift (bis zu acht Wochen!) widersprochen wird, dann bekommst du nicht nur kein Geld, sondern darfst auch noch die Rücklastschriftgebühren zahlen und das Ganze evtl. auf dem Klageweg wieder eintreiben. Ob das gerade in "renitenten Fällen" hilfreich ist...
Wir haben uns vor einem halben Jahr nach langen Überlegungen doch für eine EC-Kartenzahlung entschieden (15,- Euro pro Monat plus 10 Cent je Buchung) und bereuen es auf keinen Fall: wir lassen damit die Rezeptgebühren zwar nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zahlen, da ja notfalls die Krankenkasse zahlen muss und wir uns damit diese Gebühren sparen können - aber sehen, dass doch schneller Selbstzahlerleistungen und Gutscheine "fließen" und damit neben dieser "Zahlungsdienstleistung" wohl sogar die Gebühren wieder hereinkommen.
Gruß
Nora
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ali schrieb:
1. wer will oder faul beim rechungzahlen ist, kanns machen
2. noch nicht passiert (falls Du mit ec Gerät arbeitest, kannst Du bei dubiosen Kunden auch die NICHT rückbuchbare Variante nehmen, etwas teurer)
3. siehe 1.
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