Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
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Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
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In 8 Behandlungsräume...
ich bin PI und möchte jetzt in meiner Praxis eine Mitarbeiterin als fachliche Leitung einsetzen.
Ich arbeite zwar weiterhin auch am Patienten, will aber das tägliche Geschäft nicht mehr leiten.
Gibt das Probleme mit meiner Freiberuflichkeit z.B. im Bezug auf Gewerbesteuer und ähnliches?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin PI und möchte jetzt in meiner Praxis eine Mitarbeiterin als fachliche Leitung einsetzen.
Ich arbeite zwar weiterhin auch am Patienten, will aber das tägliche Geschäft nicht mehr leiten.
Gibt das Probleme mit meiner Freiberuflichkeit z.B. im Bezug auf Gewerbesteuer und ähnliches?
Danke
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mechanicus schrieb:
Die Fachliche Leitung hat steuerlich keine Relevanz, solange Du als Physiotherapeutin in Deiner Praxis arbeitest. Gewerbesteuer fällt dann auch nicht an.
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Tim Heinrich schrieb:
Ich habe hierzu eine ähnlich gelagerte Frage. Ich würde gerne eine Praxis mit einem ehemaligen Kollegen eröffnen. Zudem ist der Plan, dass er die therapeutische Leitung übernimmt und ich im Hintergrund mit kaufmännischen, personellen und administrativen Tätigkeiten agiere. Ich selbst bin auch PT, würde aber nur im Notfall bei personellen Engpässen agieren. Fällt dann die Gewerbesteuer für uns an oder ist es besser wenn ich als "Angestellter" agiere. Aufgrund der geplanten Größe 10-12 PT´s zu arbeiten macht es ggf. auch Sinn eine GbR oder gar GmbH zu gründen.
Beachte bitte in diesem Zusammenhang das Urteil des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2021 - 4 K 1270/19 : openJur
Ob eine andere Gesellschaftsform Sinn macht, kann ich ohne Kenntnisse des Umfelds schlecht sagen. Bei mir war die GmbH in Verbindung mit einer Praxisimmobilie sehr erfolgreich.
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Tim Heinrich schrieb:
Danke für den Hinweis. Sowas in dieser Richtung habe ich mir schon gedacht.
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mechanicus schrieb:
In Deinem Fall wärst Du gewerblich unterwegs, weil die Freiberuflichkeit wegfällt. Gewerbesteuer fällt dann für die komplette Praxis an (Abfärbungsregel), wird aber mit der ESt. verrechnet. Ist also keine zusätzliche Belastung.
Beachte bitte in diesem Zusammenhang das Urteil des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2021 - 4 K 1270/19 : openJur
Ob eine andere Gesellschaftsform Sinn macht, kann ich ohne Kenntnisse des Umfelds schlecht sagen. Bei mir war die GmbH in Verbindung mit einer Praxisimmobilie sehr erfolgreich.
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