Wir suchen für unser
wiederbelebtes integratives
Therapiezentrum Mitarbeiter (mwd)
für ALLE Bereiche der
Physiotherapie, um 500 frisch
renovierte Quadratmeter mit Leben,
Ihren guten Ideen, Leidenschaft
für den schönsten Beruf der Welt
und Patienten füllen zu können!
Wir bieten eine fantastische
Arbeitsatmosphäre, excellenter
Ausstattung, ein superinteressantes
Team aus gehandicapten und
nichtgehandicapten Mitarbeitern
(und den Möglichkeiten, die sich
daraus entwickeln, z.B. Einsatz von
...
wiederbelebtes integratives
Therapiezentrum Mitarbeiter (mwd)
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Physiotherapie, um 500 frisch
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(und den Möglichkeiten, die sich
daraus entwickeln, z.B. Einsatz von
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ich bin PI und möchte jetzt in meiner Praxis eine Mitarbeiterin als fachliche Leitung einsetzen.
Ich arbeite zwar weiterhin auch am Patienten, will aber das tägliche Geschäft nicht mehr leiten.
Gibt das Probleme mit meiner Freiberuflichkeit z.B. im Bezug auf Gewerbesteuer und ähnliches?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin PI und möchte jetzt in meiner Praxis eine Mitarbeiterin als fachliche Leitung einsetzen.
Ich arbeite zwar weiterhin auch am Patienten, will aber das tägliche Geschäft nicht mehr leiten.
Gibt das Probleme mit meiner Freiberuflichkeit z.B. im Bezug auf Gewerbesteuer und ähnliches?
Danke
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mechanicus schrieb:
Die Fachliche Leitung hat steuerlich keine Relevanz, solange Du als Physiotherapeutin in Deiner Praxis arbeitest. Gewerbesteuer fällt dann auch nicht an.
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Tim Heinrich schrieb:
Ich habe hierzu eine ähnlich gelagerte Frage. Ich würde gerne eine Praxis mit einem ehemaligen Kollegen eröffnen. Zudem ist der Plan, dass er die therapeutische Leitung übernimmt und ich im Hintergrund mit kaufmännischen, personellen und administrativen Tätigkeiten agiere. Ich selbst bin auch PT, würde aber nur im Notfall bei personellen Engpässen agieren. Fällt dann die Gewerbesteuer für uns an oder ist es besser wenn ich als "Angestellter" agiere. Aufgrund der geplanten Größe 10-12 PT´s zu arbeiten macht es ggf. auch Sinn eine GbR oder gar GmbH zu gründen.
Beachte bitte in diesem Zusammenhang das Urteil des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2021 - 4 K 1270/19 : openJur
Ob eine andere Gesellschaftsform Sinn macht, kann ich ohne Kenntnisse des Umfelds schlecht sagen. Bei mir war die GmbH in Verbindung mit einer Praxisimmobilie sehr erfolgreich.
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Tim Heinrich schrieb:
Danke für den Hinweis. Sowas in dieser Richtung habe ich mir schon gedacht.
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mechanicus schrieb:
In Deinem Fall wärst Du gewerblich unterwegs, weil die Freiberuflichkeit wegfällt. Gewerbesteuer fällt dann für die komplette Praxis an (Abfärbungsregel), wird aber mit der ESt. verrechnet. Ist also keine zusätzliche Belastung.
Beachte bitte in diesem Zusammenhang das Urteil des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2021 - 4 K 1270/19 : openJur
Ob eine andere Gesellschaftsform Sinn macht, kann ich ohne Kenntnisse des Umfelds schlecht sagen. Bei mir war die GmbH in Verbindung mit einer Praxisimmobilie sehr erfolgreich.
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