Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin" machen.
Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit, aber mit der Option auf
Erwei...
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
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Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit, aber mit der Option auf
Erwei...
Ich möchte mich selbstständig machen und hab auch schon passende Räumlichkeiten gefunden. Die Praxis wurde vor ca 8 Jahren gebaut und auch bis jetzt ausschließlich als Physiopraxis genutzt! Erbaut wurde sie nach den damals geltenden Richtlinien.
Folgendes Problem: Einer der drei Behandlungsräume misst jeweils neben der Behandlungsliege nur 99 cm statt 1 Meter, so wie es aktuell vorgeschrieben ist. Die Wände können auch nicht versetzt werden.
Besteht sowas wie ein Bestandschutz für solche Praxen ?
Wir haben die Praxis auch nicht gekauft sondern gemietet.
Es findet also lediglich ein Mieterwechsel statt!
Meine Angst ist es eben, dass die Praxis keine Zulassung bekommt, wegen den 2 cm..
Im Internet steht auch viel verschiedenes ..
vielleicht Könnt ihr mir ja weiter helfen!
Vielen Dank im Voraus!
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marie548 schrieb:
Guten Morgen,
Ich möchte mich selbstständig machen und hab auch schon passende Räumlichkeiten gefunden. Die Praxis wurde vor ca 8 Jahren gebaut und auch bis jetzt ausschließlich als Physiopraxis genutzt! Erbaut wurde sie nach den damals geltenden Richtlinien.
Folgendes Problem: Einer der drei Behandlungsräume misst jeweils neben der Behandlungsliege nur 99 cm statt 1 Meter, so wie es aktuell vorgeschrieben ist. Die Wände können auch nicht versetzt werden.
Besteht sowas wie ein Bestandschutz für solche Praxen ?
Wir haben die Praxis auch nicht gekauft sondern gemietet.
Es findet also lediglich ein Mieterwechsel statt!
Meine Angst ist es eben, dass die Praxis keine Zulassung bekommt, wegen den 2 cm..
Im Internet steht auch viel verschiedenes ..
vielleicht Könnt ihr mir ja weiter helfen!
Vielen Dank im Voraus!
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marie548 schrieb:
Unsere Liege ist 65 cm breit und ich hab noch keine schmälere gefunden
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MikeL schrieb:
Einfach bei der Abnahmebegehung eine schmalere Liege reinstellen :kissing_closed_eyes:
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marie548 schrieb:
Ich gründe aber eine neue Praxis und übernehme nur die Räumlichkeiten. Werden da auch nur die personellen Voraussetzungen geprüft ?
Ich gründe aber eine neue Praxis und übernehme nur die Räumlichkeiten. Werden da auch nur die personellen Voraussetzungen geprüft ?
Kommt ab 2020 auf das BL und die Arge an, nur diese können dir das beantworten.
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Tempelritter schrieb:
marie548 schrieb am 21.12.19 10:40:
Ich gründe aber eine neue Praxis und übernehme nur die Räumlichkeiten. Werden da auch nur die personellen Voraussetzungen geprüft ?
Kommt ab 2020 auf das BL und die Arge an, nur diese können dir das beantworten.
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Tempelritter schrieb:
In den meisten BL gilt nach wie vor bei Verkauf / Übernahme der Praxis der Bestandsschutz gem. Empfehlung zu der Einrichtungsrichtlinie. So werden nur die personellen Voraussetzungen geprüft.
mein raum hat eine L-form und eigentlich ist er das auch geblieben, musste nur einen qm mehr in die raumfläche schaffen und schon hat alles funktioniert.
aber es ist denk ich mal auch etwas anderes, ob man mit einem prüfer vom verband, der meistens auch noch PI ist redet oder mit dem abnehmer der KK
btw. bestandschutz gilt nur bei übernahme und nicht bei neugründung. bei übernahme hätte man gar keine probleme ...
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Mrs.confident schrieb:
Ich würde mich einfach mit demjenigen in Verbindung setzen, der die Praxis abnimmt. Hab damit nur gute Erfahrungen gemacht, da ich auch ein zwei Abweichungen hatte.
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Alex Moro schrieb:
hatte damals ein ähnliches problem. so wie mir der prüfer vom verband das nachher erklärt hat, es geht weniger um den meter an sich. der sachbearbeiter bei der kasse schaut sich zunächst die qm an und ob es plausibel erscheint. das mit dem 1m abstand ist das letzte was er prüft.
mein raum hat eine L-form und eigentlich ist er das auch geblieben, musste nur einen qm mehr in die raumfläche schaffen und schon hat alles funktioniert.
aber es ist denk ich mal auch etwas anderes, ob man mit einem prüfer vom verband, der meistens auch noch PI ist redet oder mit dem abnehmer der KK
btw. bestandschutz gilt nur bei übernahme und nicht bei neugründung. bei übernahme hätte man gar keine probleme ...
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