Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
Hier um Ort wird eine Eigentumswohnung recht günstig zwangsversteigert, daher überlege ich nun mit meiner Praxis evtl. umzuziehen.
Ist es möglich, eine Eigentumswohnung als Praxis zu benutzen? Muss ich einen Kundenparkplatz zwangsläufig vorweisen können?
Danke für Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Hier um Ort wird eine Eigentumswohnung recht günstig zwangsversteigert, daher überlege ich nun mit meiner Praxis evtl. umzuziehen.
Ist es möglich, eine Eigentumswohnung als Praxis zu benutzen? Muss ich einen Kundenparkplatz zwangsläufig vorweisen können?
Danke für Antworten
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(und um die Folgefrage zu beantworten: Ja, in diesem Hinblick wird i.d.R. nicht zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden. Du planst eine Einrichtung mit Kundenverkehr, also musst du ausreichend Stellplätze vorhalten bzw. bei der Kommune abgelten. Abhängig von der Satzung, und nein, ich kenne die ca. 2.000 kommunalen Stellplatzsatzungen der BRD nicht alle im Detail :))
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Papa Alpaka schrieb:
...damit das du eine Umnutzung zu einer gewerblichen Einheit anstrebst unterliegst du den kommunalen Satzungen für Gewerbetreibende, d.h. für dich gelten die gleichen Stellplatzregelungen wie für alle anderen auch :)
(und um die Folgefrage zu beantworten: Ja, in diesem Hinblick wird i.d.R. nicht zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden. Du planst eine Einrichtung mit Kundenverkehr, also musst du ausreichend Stellplätze vorhalten bzw. bei der Kommune abgelten. Abhängig von der Satzung, und nein, ich kenne die ca. 2.000 kommunalen Stellplatzsatzungen der BRD nicht alle im Detail :))
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Eberhard schrieb:
Dafür ist das zuständige Bauordnungsamt zuständig. Dort solltest du bevor du irgend etwas unternimmst, vorstellig werden und nachfragen, ob dein Vorhaben überhaupt aus Nutzungsänderungssicht genehmigt wird. Auch solltest du prüfen, ob die eventuell zu erwerbenden Räume überhaupt dem Rahmenvertrag mit den neuesten Bestimmungen entspricht.
Udo
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Udo schrieb:
Mal abgesehen von der rechtlichen Seite (Nutzungsänderung) ist es auch eine Frage die die Miteigentümer der anderen Wohnungen beantworten müssen. Evtl. gibt es Verträge der Eigentümervereinigung die "gewerbliche" Nutzung untersagen.
Udo
Hallo!
Hier um Ort wird eine Eigentumswohnung recht günstig zwangsversteigert, daher überlege ich nun mit meiner Praxis evtl. umzuziehen.
Ist es möglich, eine Eigentumswohnung als Praxis zu benutzen? Muss ich einen Kundenparkplatz zwangsläufig vorweisen können?
Danke für Antworten
Alle Fragen hierzu beantwortet deine Baubehörde auf Anfrage zur Nutzungsänderung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten. Hat sich jetzt aber schon erledigt, ist nur eine halbe Wohnung also gar nicht als Praxis zu gebrauchen.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.9.16 09:58:
Hallo!
Hier um Ort wird eine Eigentumswohnung recht günstig zwangsversteigert, daher überlege ich nun mit meiner Praxis evtl. umzuziehen.
Ist es möglich, eine Eigentumswohnung als Praxis zu benutzen? Muss ich einen Kundenparkplatz zwangsläufig vorweisen können?
Danke für Antworten
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