Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
kann / darf man, wenn man als Physiotherapeut eine PT-Praxis selbstständig betreibt, auch gleichzeitig in einer GmbH tätig sein???
Konkreter Fall:
PT-Praxis und Einrichtung, die Gesundheitsleistungen im Trainingsbereich anbietet (also nix über die KK).
Danke für Infos.....
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
kann / darf man, wenn man als Physiotherapeut eine PT-Praxis selbstständig betreibt, auch gleichzeitig in einer GmbH tätig sein???
Konkreter Fall:
PT-Praxis und Einrichtung, die Gesundheitsleistungen im Trainingsbereich anbietet (also nix über die KK).
Danke für Infos.....
(Einzig, und das ist eine berechtigte Forderung, sollte die Praxis "ganztägig" zur Behandlung gesetzlich Versicherter zur Verfügung stehen, dem kann aber ggf. mit einer Angestellten genüge getan werden)
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Ich dachte eher daran, dass man in einer GmbH ja ein festzulegendes Gehalt beziehen würde.....ob das vielleicht unverträglich mit der Selbstständigkeit wäre.
Muss da eh nochmal mit meinem Steuerberater sprechen.......
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Manuel1510 schrieb:
Dem wäre so......hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass wir in meiner PT-Praxis 4 Therapeuten sind.
Ich dachte eher daran, dass man in einer GmbH ja ein festzulegendes Gehalt beziehen würde.....ob das vielleicht unverträglich mit der Selbstständigkeit wäre.
Muss da eh nochmal mit meinem Steuerberater sprechen.......
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich, oder liegt ein guter Ausschlussgrund vor? Schau mal in's GG, in den ersten 20 Artikeln stehen ein.paar sehr wichtige Dinge :)
(Einzig, und das ist eine berechtigte Forderung, sollte die Praxis "ganztägig" zur Behandlung gesetzlich Versicherter zur Verfügung stehen, dem kann aber ggf. mit einer Angestellten genüge getan werden)
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