WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
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Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
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großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
kann / darf man, wenn man als Physiotherapeut eine PT-Praxis selbstständig betreibt, auch gleichzeitig in einer GmbH tätig sein???
Konkreter Fall:
PT-Praxis und Einrichtung, die Gesundheitsleistungen im Trainingsbereich anbietet (also nix über die KK).
Danke für Infos.....
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
kann / darf man, wenn man als Physiotherapeut eine PT-Praxis selbstständig betreibt, auch gleichzeitig in einer GmbH tätig sein???
Konkreter Fall:
PT-Praxis und Einrichtung, die Gesundheitsleistungen im Trainingsbereich anbietet (also nix über die KK).
Danke für Infos.....
(Einzig, und das ist eine berechtigte Forderung, sollte die Praxis "ganztägig" zur Behandlung gesetzlich Versicherter zur Verfügung stehen, dem kann aber ggf. mit einer Angestellten genüge getan werden)
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Ich dachte eher daran, dass man in einer GmbH ja ein festzulegendes Gehalt beziehen würde.....ob das vielleicht unverträglich mit der Selbstständigkeit wäre.
Muss da eh nochmal mit meinem Steuerberater sprechen.......
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Manuel1510 schrieb:
Dem wäre so......hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass wir in meiner PT-Praxis 4 Therapeuten sind.
Ich dachte eher daran, dass man in einer GmbH ja ein festzulegendes Gehalt beziehen würde.....ob das vielleicht unverträglich mit der Selbstständigkeit wäre.
Muss da eh nochmal mit meinem Steuerberater sprechen.......
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich, oder liegt ein guter Ausschlussgrund vor? Schau mal in's GG, in den ersten 20 Artikeln stehen ein.paar sehr wichtige Dinge :)
(Einzig, und das ist eine berechtigte Forderung, sollte die Praxis "ganztägig" zur Behandlung gesetzlich Versicherter zur Verfügung stehen, dem kann aber ggf. mit einer Angestellten genüge getan werden)
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