Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
geht das?
Praxis ist Praxisgemeinschaft mit 2 Leuten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
möchte eine eigene Praxis beginnen und für den Anfang freiberuflich in anderer Praxis arbeiten.
geht das?
Praxis ist Praxisgemeinschaft mit 2 Leuten.
Das wird nach dem Rahmenvertrag nicht möglich sein. Es gibt eine Mindestanwesenheitspflicht für den PI von ungefähr 30 Stunden die Woche.
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es wären bei mir 2 halbe Tage
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wird das so genau geprüft?
es wären bei mir 2 halbe Tage
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C. DBO schrieb:
Du musst zur Verfügung stehen - dass heißt nicht, dass Du 8 Stunden in der leeren Praxis Däumchen drehen musst.
ich kann theoretisch ja dann nichtmal zu den Ärzten gehen um zu werben....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
mach ich aber wenn die Praxis am Anfang steht und noch nicht ausgebucht ist.
ich kann theoretisch ja dann nichtmal zu den Ärzten gehen um zu werben....
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo anonymer Teilnehmer. Natürlich kannst du dich und deine Praxis bei den Ärzten vorstellen, Anzeigen schalten usw.. Gibt keinen Grund das nicht zu dürfen.
MfG :)
Aber genau dies widerspricht doch den RV vollständig, denn dort steht doch inhaltlich: an mindestens 5 Tagen ganztags ? Auch das solcherlei " ganztags an mindestens 5 Tagen " etwa HB beinhalten würde steht in keinem RV.
Das " zur Verfügung stehen " bedeutet, dass man lediglich per Telefon erreichbar sein muss und dies " ganztags ", handelt es sich doch um keine Handhabung, welche von den Kassen akzeptiert werden kann ?
Hast Du evtl. etwas nachlesbares bzw. nachvollziehbares, dass die runden 30 Stunden handfest macht ?
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webpt schrieb:
... Es gibt eine Mindestanwesenheitspflicht für den PI von ungefähr 30 Stunden die Woche....
Aber genau dies widerspricht doch den RV vollständig, denn dort steht doch inhaltlich: an mindestens 5 Tagen ganztags ? Auch das solcherlei " ganztags an mindestens 5 Tagen " etwa HB beinhalten würde steht in keinem RV.
Das " zur Verfügung stehen " bedeutet, dass man lediglich per Telefon erreichbar sein muss und dies " ganztags ", handelt es sich doch um keine Handhabung, welche von den Kassen akzeptiert werden kann ?
Hast Du evtl. etwas nachlesbares bzw. nachvollziehbares, dass die runden 30 Stunden handfest macht ?
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Eberhard schrieb:
Ich gehe davon aus, dass du eine Praxiszulassung zu den KK erreichen willst.
Das wird nach dem Rahmenvertrag nicht möglich sein. Es gibt eine Mindestanwesenheitspflicht für den PI von ungefähr 30 Stunden die Woche.
Wenn man sich selbständig macht sollte man schon in seinen eigenen Räumen zur Verfügung stehen. Und das man am Anfang nicht ausgebucht ist, ist normal. Eine Durststrecke von einigen Monaten musst Du schon durchstehen können mit einem finanziellen Polster im Rücken.
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Keine Konkurrenz lage.
Die neue könnte ich mit 3 ganzen Tagen,30h,
Besetzten.
Was spricht dagegen am Anfang finanziell noch etwas abgesichert zu sein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich würde in der Praxis 2 Tage arbeiten wo ich jetzt schon bin.
Keine Konkurrenz lage.
Die neue könnte ich mit 3 ganzen Tagen,30h,
Besetzten.
Was spricht dagegen am Anfang finanziell noch etwas abgesichert zu sein
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idefix- schrieb:
wenn du schon von vorneherein damit rechnest, nicht voll zu sein, warum willst du dann in einer anderen Praxis als FB arbeiten. Glaubst du wirklich das Dich jemand einstellt, der weis das Du selber noch eine Praxis am laufen hast um dann evtl. noch Kunden ab zu werben?
Wenn man sich selbständig macht sollte man schon in seinen eigenen Räumen zur Verfügung stehen. Und das man am Anfang nicht ausgebucht ist, ist normal. Eine Durststrecke von einigen Monaten musst Du schon durchstehen können mit einem finanziellen Polster im Rücken.
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