Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
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Arbeitszeitmodellen.Unser
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Kitane schrieb:
wir belegen nach einigert Zeit mal wieder einen 1.Hilfe Kurs. Eigentlich ist es ja eine Pflichtveranstaltung , die wir ja auch der BG nachweisdern müssen. Nun kommt die Frage einer MA das es ja wohl klar wäre dafür Überstunden aufuschreiben. Der Kurs läuft am Samstag. Wie seht ihr das ?
So, jetzt ist es aber so, dass in der Regel Ersthelfer benannt werden können, wleche eine Ausbildung im Rettungsdienst haben, oder in einen anderen medizinischen Beruf. Z.B. Physios. Schau Dir einfach mal die DGUV Vorschrift an und setz Dich mit Deiner BG, bei der Du angemeldet bist in Verbindung.
Zur Frage: EH-Kurse sind selbstverständlich Arbeitszeit, da sie unabdingaber Voraussetzung zum Betrieb der Praxis sind.
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Bernie schrieb:
Ersthelfer sind ab zwei MA Pflicht. Es gibt die Grundausbildung und als Auffrischung das sog. Training. Die BG bezahlt in der Regel die Kurse (keine SMU!!) Beide Kurse haben eine Zeitdauer von 9 Stunden.
So, jetzt ist es aber so, dass in der Regel Ersthelfer benannt werden können, wleche eine Ausbildung im Rettungsdienst haben, oder in einen anderen medizinischen Beruf. Z.B. Physios. Schau Dir einfach mal die DGUV Vorschrift an und setz Dich mit Deiner BG, bei der Du angemeldet bist in Verbindung.
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Helmut Fromberger schrieb:
Das ist Arbeitszeit. Kriegen die MA dann eben, so man vernünftig plant, dafür in einer der folgenden Wochen den tag als Freizeitausgleich.
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