Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kitane schrieb:
wir belegen nach einigert Zeit mal wieder einen 1.Hilfe Kurs. Eigentlich ist es ja eine Pflichtveranstaltung , die wir ja auch der BG nachweisdern müssen. Nun kommt die Frage einer MA das es ja wohl klar wäre dafür Überstunden aufuschreiben. Der Kurs läuft am Samstag. Wie seht ihr das ?
So, jetzt ist es aber so, dass in der Regel Ersthelfer benannt werden können, wleche eine Ausbildung im Rettungsdienst haben, oder in einen anderen medizinischen Beruf. Z.B. Physios. Schau Dir einfach mal die DGUV Vorschrift an und setz Dich mit Deiner BG, bei der Du angemeldet bist in Verbindung.
Zur Frage: EH-Kurse sind selbstverständlich Arbeitszeit, da sie unabdingaber Voraussetzung zum Betrieb der Praxis sind.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Bernie schrieb:
Ersthelfer sind ab zwei MA Pflicht. Es gibt die Grundausbildung und als Auffrischung das sog. Training. Die BG bezahlt in der Regel die Kurse (keine SMU!!) Beide Kurse haben eine Zeitdauer von 9 Stunden.
So, jetzt ist es aber so, dass in der Regel Ersthelfer benannt werden können, wleche eine Ausbildung im Rettungsdienst haben, oder in einen anderen medizinischen Beruf. Z.B. Physios. Schau Dir einfach mal die DGUV Vorschrift an und setz Dich mit Deiner BG, bei der Du angemeldet bist in Verbindung.
Zur Frage: EH-Kurse sind selbstverständlich Arbeitszeit, da sie unabdingaber Voraussetzung zum Betrieb der Praxis sind.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Das ist Arbeitszeit. Kriegen die MA dann eben, so man vernünftig plant, dafür in einer der folgenden Wochen den tag als Freizeitausgleich.
Mein Profilbild bearbeiten