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nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
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Team, bieten wir dir auf Wunsch die
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ich bin mir nicht klar ob unsere Rezepte die wir ab 2025 zu den Krankenkassen schicken
im ZUGFeRD Format erstellt werden müssen?
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Sofern man also nicht im B2B-Bereich unterwegs ist, muss ZUGFerd o.ä. nur für den Rechungsempfang vorgehalten werden (Dienstleister und Lieferanten). Für die eigene Rechnungslegung (Zuzahlung o.ä.) ist es nicht relevant.
Und bevor die Frage kommt: nein, ich weiß noch nicht abschließend, wie wir das umsetzen werden.
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Hubwieser-Gross schrieb:
Rezepte können gar nicht in das ZugPFERD überführt werden. Außerdem erfolgt die Rechnungslegung in unserer Branche gem. § 302 ohnehin schon digital.
Sofern man also nicht im B2B-Bereich unterwegs ist, muss ZUGFerd o.ä. nur für den Rechungsempfang vorgehalten werden (Dienstleister und Lieferanten). Für die eigene Rechnungslegung (Zuzahlung o.ä.) ist es nicht relevant.
Und bevor die Frage kommt: nein, ich weiß noch nicht abschließend, wie wir das umsetzen werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bernhard Spitzmüller Das EDIFACT-Format ist seit den 1990er die Grundlage der MaschinenLesbare Abrechnung = Neudeutsch e-Rechnung. Dieses Format ist eine von mehreren anerkannten Formaten im elektronischen Rechnungsverkehr.
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Bernhard Spitzmüller schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht klar ob unsere Rezepte die wir ab 2025 zu den Krankenkassen schicken
im ZUGFeRD Format erstellt werden müssen?
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302er schrieb:
Nein, müssen sie nicht!
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