Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
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Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Kann, bzw. darf man Behandlungsräume haben wo eine von zwei Türen zu einem Abstellraum und oder Büro führt aber nicht während Behandlungen benutzt wird?
So wie ich das hier lese, wäre das möglich, oder?
Folgende Räumlichkeiten müssen in einer Physiotherapiepraxis vorhanden sein:
a) Eine Praxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 m² (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen mit je einer Behandlungsliege bestehen. Diese räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf zwei gleichzeitig tätige Vollzeittherapeuten ausgerichtet. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein. Ausnahme: Dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
Hat jemand Erfahrungen bei seiner Zulassung mit diesem Thema?
Schönen Abend noch!
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Hands22 schrieb:
Hallo!
Kann, bzw. darf man Behandlungsräume haben wo eine von zwei Türen zu einem Abstellraum und oder Büro führt aber nicht während Behandlungen benutzt wird?
So wie ich das hier lese, wäre das möglich, oder?
Folgende Räumlichkeiten müssen in einer Physiotherapiepraxis vorhanden sein:
a) Eine Praxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 m² (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen mit je einer Behandlungsliege bestehen. Diese räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf zwei gleichzeitig tätige Vollzeittherapeuten ausgerichtet. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein. Ausnahme: Dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
Hat jemand Erfahrungen bei seiner Zulassung mit diesem Thema?
Schönen Abend noch!
Ich darf aber immer wieder darauf hinweisen, dass die Ansprechperson, die solche Fragen beantworten sollte, der dafür zuständige Abnehmer ist. Selbst habe ich ehedem über 1500 Praxen abgenommen und war immer froh, wenn ich abnahmerelevante Fragen schon vor der eigentlichen Abnahme beantworten konnte. Die Abnahme selbst, war dann meistens nur noch Formsache.
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Bei Fragen an die Arge:
Hallo,
bitte setzten Sie sich mit Ihren Berufsverband in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Oder einen Hinweis zu einem Link von den Richtlinien. Aber, eben dazu hatte ich ja Fragen.....
Fragt man den Verband, z.b. in Bezug der Räumlichkeiten bekommt man auch den Hinweis zum Link.
Deshalb Frage ich hier und bekam schon gute brauchbare Antworten.
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Hands22 schrieb:
Danke für die Antwort!
Bei Fragen an die Arge:
Hallo,
bitte setzten Sie sich mit Ihren Berufsverband in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Oder einen Hinweis zu einem Link von den Richtlinien. Aber, eben dazu hatte ich ja Fragen.....
Fragt man den Verband, z.b. in Bezug der Räumlichkeiten bekommt man auch den Hinweis zum Link.
Deshalb Frage ich hier und bekam schon gute brauchbare Antworten.
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Eberhard schrieb:
Also ich würde sagen, dass wenn die anliegenden Räume nicht für Therapie gebraucht werden, keine Gründe darstellen, die Zulassung in Frage zu stellen. Diese Vorschrift ist deshalb geschaffen worden, damit keine anderen Patienten, die vielleicht gerade mit ihrer Behandlung fertig wurden, nicht durch einen Raum gehen müssen, in der ein anderer Patient gerade behandelt wird.
Ich darf aber immer wieder darauf hinweisen, dass die Ansprechperson, die solche Fragen beantworten sollte, der dafür zuständige Abnehmer ist. Selbst habe ich ehedem über 1500 Praxen abgenommen und war immer froh, wenn ich abnahmerelevante Fragen schon vor der eigentlichen Abnahme beantworten konnte. Die Abnahme selbst, war dann meistens nur noch Formsache.
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