Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
und interessierte
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ich bin schon seit einigen Jahren raus aus der Selbständigkeit, wer kann mir weiterhelfen in Bezug auf die DSGVO-konforme Ausstellung einer Privatechnung? Dabei meine ich nicht die Rechnung, die an den Patienten geht, sondern als meine eigene Ausgangsrechnung archiviert wird und bei Bedarf Steuerberater und Finanzamt zur Einsicht gestellt werden muss, z.b. bei einer Betriebsprüfung.
Welche Erfahrungswerte habt ihr damit?
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Ansonsten gilt das Umsatzsteuergesetz:
§ 14 Ausstellung von Rechnungen
§ 14b Aufbewahrung von Rechnungen😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Was hat der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) damit zu tun? 🤔
Ansonsten gilt das Umsatzsteuergesetz:
§ 14 Ausstellung von Rechnungen
§ 14b Aufbewahrung von Rechnungen😉
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lars, lesen Sie bitte nochmal meinen thread.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo miteinander,
ich bin schon seit einigen Jahren raus aus der Selbständigkeit, wer kann mir weiterhelfen in Bezug auf die DSGVO-konforme Ausstellung einer Privatechnung? Dabei meine ich nicht die Rechnung, die an den Patienten geht, sondern als meine eigene Ausgangsrechnung archiviert wird und bei Bedarf Steuerberater und Finanzamt zur Einsicht gestellt werden muss, z.b. bei einer Betriebsprüfung.
Welche Erfahrungswerte habt ihr damit?
2. Kopie in den Buchhaltungsordner
3. 10 Jahre aufbewahren unter Verschluss
4. Nach der 10 Jahresfrist schreddern.
… was war deine Frage?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu 😜
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Leider war das nicht meine Frage. Es geht darum, dass Rechnungen mit Diagnose ausgestellt werden und u.U. von Steuerberater und Betriebsprüfer eingesehen werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber schön, dass mein Beitrag wieder eine Möglichkeit zur Selbstdarstellung und Profilierung geboten hat.
Ich denke, das Finanzamt und Steuerberater unterliegen der Schweigepflicht.
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pt ani schrieb:
Es wäre mir neu, dass ich zwei verschiedene Rechnungen ausdrucken müsste.
Ich denke, das Finanzamt und Steuerberater unterliegen der Schweigepflicht.
NB: Wir schreiben auf den Privatrechnungen gar keine Diagnose. Die steht schließlich auf der Verordnung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das Finanzamt hat diesbezüglich auch eine Schweigepflicht vom Amts wegen. Die Daten auf der Rechnung, wie Patientenadresse, Geburtsdatum und/oder Diagnose sind daher (auch laut DSGVO) gar kein Problem. Und du musst nunmal ein unverändertes Duplikat der Rechnung aufheben. Das ist bei Ärzte, Krankenhäuser usw auch nicht anders. Dazu gibt es im Übrigen auch bereits ein BFH-Urteil.
NB: Wir schreiben auf den Privatrechnungen gar keine Diagnose. Die steht schließlich auf der Verordnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@pt ani das heissz, der Patient müsste sein Einverständnis geben, im Sinne der Weiterverarbeitung seiner Daten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank, Lars!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij da ich rein als HP tätig sein werde, arbeite ich nicht auf VO. Deine Antwort ( dass es auch ein BGH Urteil gibt) hat mir somit sehr geholfen. 👍
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Für FA und Stb? Nö, ist automatisch von der DSGVO gedeckt: "berechtigtes Interesse". Nur wenn du eine Factoringfirma für das Rechnungswesen nutzt, braucht es eine zusätzliche Einverständniserklärung.
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massu schrieb:
1. Rechnung schreiben 2x
2. Kopie in den Buchhaltungsordner
3. 10 Jahre aufbewahren unter Verschluss
4. Nach der 10 Jahresfrist schreddern.
… was war deine Frage?
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