Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss man als Praxisinhaber nun befürchten das der FM versuchen wird seine RV Beiträge durch entsprechende Statusfeststellung zurück zu bekommen. Das könnten ja mitunter beträchtliche Summen werden und den Ruin für den PI bedeuten!?
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ali schrieb:
wenn FM´s, dann nur mit 120 % integeren......
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484 schrieb:
das verstehe ich jetzt nicht ??? Was bedeutet das ? Ich möchte es verstehen. Bin AN aber in einer Klinik.
Nichts desto weniger gibt es diese Möglichkeit der Zusammenarbeit und in vielen Fällen auch "staatlich" durch die DRV oder LVA (Prüfungen/Statusfeststellungen) positiv bestätigt.
Alles klar ?
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ali schrieb:
Wie Du vielleicht den diversen Diskussionen entnommen hast, stellen Freie Mitarbeiter für PraxisInhaber ein erhebliches (wirtschaftliches) Risiko dar.
Nichts desto weniger gibt es diese Möglichkeit der Zusammenarbeit und in vielen Fällen auch "staatlich" durch die DRV oder LVA (Prüfungen/Statusfeststellungen) positiv bestätigt.
Alles klar ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleicht sollten alle FM damit drohen, damit der Verband endlich den Arsch hoch bekommt und eine Eilklage gegen das Urteil erwirkt. Hier sind tausende PI Existenzen bedroht
'Sorry aber das musst ich los werden.
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484 schrieb:
ach wenn die Existenz Bedroht ist , dann sollen alle erst den Arsch hoch bekommen. Und vorher nicht. Dann geht's denn AG doch gar nicht so schlecht. Komisch erst dann haltet ihr AG alle zusammen. Gelll ,...
'Sorry aber das musst ich los werden.
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ali schrieb:
mei mei, dieses Risiko gab es schon VOR diesem Urteil...eigentlich alles nix neues....
Mein Eindruck mindestens zwei hier verstehen den einen oder anderen Zusammenhang nicht so ganz, aber ich kann mich auch täuschen
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ali schrieb:
Ich dachte Du wolltest was VERSTEHEN...... :anguished:
Mein Eindruck mindestens zwei hier verstehen den einen oder anderen Zusammenhang nicht so ganz, aber ich kann mich auch täuschen
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Jolli42 schrieb:
may be !
Das Risiko das du, mab, beschreibst war vorher schon gegeben und sollte jedem PI der sich auf eine schriftliche Vereinbarung mit einem FM einlässt bekannt sein. Auch vor dem Beschluss des BayLG konnte man mit einem Anruf bei der DRV den Karren in die Sch... fahren.
Wesentlich ist bei der Wahl eines Subunternehmers also ein Augenmerk auf die persönliche Eignung, vielleicht sogar mehr als der Blick auf die eingekauften Qualifikationen. Soll heißen: Ist dein Geschäftspartner ein Mensch der seine eigene Verantwortung ernst nimmt oder besteht die Möglichkeit das er/sie dich in 5 Jahren(!) (ja, fünf Jahre sollte man durchhalten - erst dann zieht man den maximalen Nutzen aus so einer Geschichte) an die DRV verkauft?
Für 484 zum Verständnis: Es geht hier um eine arglistige Täuschung mit der man sich, auf Kosten anderer eine höhere Einzahlsumme bei der DRV erschleicht. Inklusive Inkaufnahme des Risikos die Solidargemeinschaft des deutschen Volkes weiter zu untergraben. Das Verständnis dieses Absatzes erfordert höhere Bildung zu der unter anderem das Verständnis der deutschen Sprache im geschriebenen Wort gehört; wenn du diese Problematik weiter erörtern möchtest klinke die Unterhaltung bitte aus diesem Thread aus.
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn man keine Ahnung hat, 484, sollte man sich an die geklauten Sprüche eines deutschen Alleinunterhalters halten oder mangels Allgemeinbildung diese fünf Worte mal bei Google eingeben...
Das Risiko das du, mab, beschreibst war vorher schon gegeben und sollte jedem PI der sich auf eine schriftliche Vereinbarung mit einem FM einlässt bekannt sein. Auch vor dem Beschluss des BayLG konnte man mit einem Anruf bei der DRV den Karren in die Sch... fahren.
Wesentlich ist bei der Wahl eines Subunternehmers also ein Augenmerk auf die persönliche Eignung, vielleicht sogar mehr als der Blick auf die eingekauften Qualifikationen. Soll heißen: Ist dein Geschäftspartner ein Mensch der seine eigene Verantwortung ernst nimmt oder besteht die Möglichkeit das er/sie dich in 5 Jahren(!) (ja, fünf Jahre sollte man durchhalten - erst dann zieht man den maximalen Nutzen aus so einer Geschichte) an die DRV verkauft?
Für 484 zum Verständnis: Es geht hier um eine arglistige Täuschung mit der man sich, auf Kosten anderer eine höhere Einzahlsumme bei der DRV erschleicht. Inklusive Inkaufnahme des Risikos die Solidargemeinschaft des deutschen Volkes weiter zu untergraben. Das Verständnis dieses Absatzes erfordert höhere Bildung zu der unter anderem das Verständnis der deutschen Sprache im geschriebenen Wort gehört; wenn du diese Problematik weiter erörtern möchtest klinke die Unterhaltung bitte aus diesem Thread aus.
Wie soll denn der FM durch Statusfeststellung seine RV-Beiträge zurückholen können?
Gerade die Statusfeststellung soll ihn doch als Selbständigen einstufen, damit ist er RV-pflichtig und zahlt selbstverständlich auch seine Beiträge.
Bitte klärt mich mal einer auf. Ich steh grad auf dem Schlauch. :unamused:
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christine81 schrieb:
Also ich versteh's grad auch nicht ganz.
Wie soll denn der FM durch Statusfeststellung seine RV-Beiträge zurückholen können?
Gerade die Statusfeststellung soll ihn doch als Selbständigen einstufen, damit ist er RV-pflichtig und zahlt selbstverständlich auch seine Beiträge.
Bitte klärt mich mal einer auf. Ich steh grad auf dem Schlauch. :unamused:
Hintergehen des Praxisinhabers durch einen vorsätzlich-vermeintlichen FM der, durch Druck des Praxisinhabers in die Scheinselbstständigkeit gezwungen wurde ohne eine Selbstständigkeit angestrebt zu haben. So zumindest die Geschichte, die die DRV zu hören bekommt.
Der PI hingegen hat vom Schein-FM fünf Jahre lang gehört das alles gut ist und FM sich freut selbstständig arbeiten zu dürfen.
In der Folge werden die vom Schein-FM erhaltenen Honorare in Arbeitslohn umgerechnet, die Sozialversicherungsbeiträge nachberechnet und dem PI zur unverzüglichen Nachzahlung angemahnt.
DRV -> 18,9% (aufgeteilt auf AN- und AG-Anteile; d.h. der frischgebackene AN erhält ca. 50% der gezahlten RV-Beiträge zurückgerechnet, diese werden unverzüglich dem PI in Rechnung gestellt)
GKV -> 14,9% (aufgeteilt wie DRV)
Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, ... sind die kleineren Beträge, läppern sich über die Jahre auch.
Zur Veranschaulichung:
Bruttomonatshonorar bei 40 Therapie-Stunden/Woche durch den FM (20min-Taktung KG, €15/Behandlung, 70/30-Verteilung): €7794 x 0,7 = €5400
DRV-Beitrag von €5400: €1020.50
GKV-Beitrag von €5400: €804,60
PV-Beitrag von €5400: €81,00
Auf ein volles AN-Jahr (12 Monate) gerechnet:
Honorar -> €64.800,-
DRV -> €12.246,-
GKV -> €9655,20
PV -> €972,-
Auf 5 Jahre gerechnet:
Honorar -> €324.000
DRV -> €61.230,-
GKV -> €48.276,-
PV -> €4.860,-
Cave: Nicht berücksichtigt wurde hier das Finanzamt das eine steuerliche Neubewertung vornimmt wenn es Wind davon bekommt(!). Dem wird zum Glück eine Überschlagsprüfung vorgeschaltet ob eine Nachberechnung der fälligen Steuern einen wirtschaftlichen Sinn hat...
Und jetzt der Haken der Geschichte: Ein Schelm wer glaubt das die 18,9% DRV-Beitrag des Scheinselbstständigen als gesammelte Überweisung an die DRV gewertet wird und dem Schein-FM "nur" ca. €30.000 als Honorarnachzahlung durch den PI zugesprochen werden.
Die 18,9% des FM werden als AN-Anteil gewertet (etwa die Hälfte des fälligen RV-Beitrages, also in gleicher Höhe vom Arbeitgeber nachgefordert! Effektiv werden also 37,8% RV-Beitrag gefordert!).
Den PI möchte ich sehen der die pro Schein-FM fälligen Einundsechzigtausendzweihundertdreißigundeinpaarzerquetschteeuros an die Seite legt und kurzfristig (unverzüglich!) zücken kann. Hätte der PI die dazu nötigen MIttel beiseite geschafft könnte ihm glatt noch gewerbsmäßiger Betrug unterstellt werden; der Freiberufler ist ein (gewerbe)steuer- aber kein strafbefreiender Titel!
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Wie und warum sollte denn ein PI einen "vorsetzlich-vermeindlichen FM" durch Druck in eine Scheinselbständigkeit gezwungen haben, ohne dass der "vermeindliche FM" diese angestrebt hätte.
Wir sind doch nicht bei der Maffia!? :sunglasses:
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christine81 schrieb:
Also wirklich - jetzt wird's aber immer abenteuerlicher :clap:
Wie und warum sollte denn ein PI einen "vorsetzlich-vermeindlichen FM" durch Druck in eine Scheinselbständigkeit gezwungen haben, ohne dass der "vermeindliche FM" diese angestrebt hätte.
Wir sind doch nicht bei der Maffia!? :sunglasses:
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Papa Alpaka schrieb:
In diesem fiktiven Fall geht es gerade um die umgekehrte Richtung:
Hintergehen des Praxisinhabers durch einen vorsätzlich-vermeintlichen FM der, durch Druck des Praxisinhabers in die Scheinselbstständigkeit gezwungen wurde ohne eine Selbstständigkeit angestrebt zu haben. So zumindest die Geschichte, die die DRV zu hören bekommt.
Der PI hingegen hat vom Schein-FM fünf Jahre lang gehört das alles gut ist und FM sich freut selbstständig arbeiten zu dürfen.
In der Folge werden die vom Schein-FM erhaltenen Honorare in Arbeitslohn umgerechnet, die Sozialversicherungsbeiträge nachberechnet und dem PI zur unverzüglichen Nachzahlung angemahnt.
DRV -> 18,9% (aufgeteilt auf AN- und AG-Anteile; d.h. der frischgebackene AN erhält ca. 50% der gezahlten RV-Beiträge zurückgerechnet, diese werden unverzüglich dem PI in Rechnung gestellt)
GKV -> 14,9% (aufgeteilt wie DRV)
Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, ... sind die kleineren Beträge, läppern sich über die Jahre auch.
Zur Veranschaulichung:
Bruttomonatshonorar bei 40 Therapie-Stunden/Woche durch den FM (20min-Taktung KG, €15/Behandlung, 70/30-Verteilung): €7794 x 0,7 = €5400
DRV-Beitrag von €5400: €1020.50
GKV-Beitrag von €5400: €804,60
PV-Beitrag von €5400: €81,00
Auf ein volles AN-Jahr (12 Monate) gerechnet:
Honorar -> €64.800,-
DRV -> €12.246,-
GKV -> €9655,20
PV -> €972,-
Auf 5 Jahre gerechnet:
Honorar -> €324.000
DRV -> €61.230,-
GKV -> €48.276,-
PV -> €4.860,-
Cave: Nicht berücksichtigt wurde hier das Finanzamt das eine steuerliche Neubewertung vornimmt wenn es Wind davon bekommt(!). Dem wird zum Glück eine Überschlagsprüfung vorgeschaltet ob eine Nachberechnung der fälligen Steuern einen wirtschaftlichen Sinn hat...
Und jetzt der Haken der Geschichte: Ein Schelm wer glaubt das die 18,9% DRV-Beitrag des Scheinselbstständigen als gesammelte Überweisung an die DRV gewertet wird und dem Schein-FM "nur" ca. €30.000 als Honorarnachzahlung durch den PI zugesprochen werden.
Die 18,9% des FM werden als AN-Anteil gewertet (etwa die Hälfte des fälligen RV-Beitrages, also in gleicher Höhe vom Arbeitgeber nachgefordert! Effektiv werden also 37,8% RV-Beitrag gefordert!).
Den PI möchte ich sehen der die pro Schein-FM fälligen Einundsechzigtausendzweihundertdreißigundeinpaarzerquetschteeuros an die Seite legt und kurzfristig (unverzüglich!) zücken kann. Hätte der PI die dazu nötigen MIttel beiseite geschafft könnte ihm glatt noch gewerbsmäßiger Betrug unterstellt werden; der Freiberufler ist ein (gewerbe)steuer- aber kein strafbefreiender Titel!
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