Wir suchen einen Physio (m/w/d)
für eine Teilzeitstelle (10-20h)
in unserer modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 35€ Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
- Unterstützung bei der
betrieblichen Altersvorsorge
Unse...
für eine Teilzeitstelle (10-20h)
in unserer modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 35€ Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
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Neu ist nur, daß der neue HMK das ausdrücklich erlaubt und man nicht erst in zusätzlichen Dokumenten wühlen muß, um die Arztpraxis davon zu überzeugen, daß Doppelbehandlungen verordnet werden dürfen.
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Sabine Rabbel schrieb:
Soweit ich es verstanden habe: genauso wie bisher.
Neu ist nur, daß der neue HMK das ausdrücklich erlaubt und man nicht erst in zusätzlichen Dokumenten wühlen muß, um die Arztpraxis davon zu überzeugen, daß Doppelbehandlungen verordnet werden dürfen.
Es sei denn, die Diagnosen sind als langfristiger Heilmittelbedarf oder besonderer Behandlungsbedarf gelistet.
Dann gelten die Regeln wie früher bei AR, also dürften dann zB auch 20x verordnet werden.
Wir haben schon einen Antrag auf individuelle Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarf gestellt, da die Diagnose dieser Patientin nicht gelistet ist, sie aber aufgrund ihrer vielfältigen und schweren Verletzungen zweimal pro Woche Doppelbehandlungen benötigt.
Mal schauen, ob es genehmigt wird.
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Lamaca schrieb:
Was früher außerhalb des Regelfalles war und somit mehr Therapien pro Rezept verordnet werden durften, können jetzt ( je nach Diagnosegruppe) nur noch 6 oder 10 verschrieben werden.
Es sei denn, die Diagnosen sind als langfristiger Heilmittelbedarf oder besonderer Behandlungsbedarf gelistet.
Dann gelten die Regeln wie früher bei AR, also dürften dann zB auch 20x verordnet werden.
Wir haben schon einen Antrag auf individuelle Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarf gestellt, da die Diagnose dieser Patientin nicht gelistet ist, sie aber aufgrund ihrer vielfältigen und schweren Verletzungen zweimal pro Woche Doppelbehandlungen benötigt.
Mal schauen, ob es genehmigt wird.
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eind schrieb:
Habe über 200 Paliativpatienten im Hausbesuch.Bislang meistens 20 x KG Doppel oder 20 x AT Doppel im Hause.Wie ist das denn ab Januar.Wie soll dass verordnet werden
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Der war gut!! :smile:
...wir dürfen uns darauf einstellen, dass in den kommenden Monaten ein heilloses Chaos herrschen wird, so wie jedes Mal wenn die Ärzteschaft eine neue (natürlich immer absolut idiotensichere und fehlerfreie :smirk:) Software bekommen hat, und jetzt kommt auch noch ein neu gestaltetes Formularblatt dazu, das wird der Hammer :wink:!
Grüße...Gerry
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GernotW schrieb:
...Das weiss der verordnete Arzt auf Grundlage der neuen Heilmittelverordnung...
Der war gut!! :smile:
...wir dürfen uns darauf einstellen, dass in den kommenden Monaten ein heilloses Chaos herrschen wird, so wie jedes Mal wenn die Ärzteschaft eine neue (natürlich immer absolut idiotensichere und fehlerfreie :smirk:) Software bekommen hat, und jetzt kommt auch noch ein neu gestaltetes Formularblatt dazu, das wird der Hammer :wink:!
Grüße...Gerry
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Schippi schrieb:
Das weiss der verordnete Arzt auf Grundlage der neuen heilmittelverordnung
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Schippi schrieb:
Schaun wir mal,dies zu beantworten wird die Praxis zeigen,vorher Gedanken machen ist doch stressig, ich bin rrsteinmsl optimistisch
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