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liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
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Wir suchen aktuell eine/n
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der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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die Pa...
P.
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physio-fritze schrieb:
habe ich da richtig gelesen, seit dem 1.2.2014 besteht dokupflicht für alle patienten? wer bezahlt das? wieviel zeit "raubt" einem diese zusatzleistung. hat hier ein verband einmal stellung für die selbstständigen bezogen???
P.
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ali schrieb:
????? Dokupflicht gabs schon vorher.....was soll sich verändert haben ?
Zeit raubt dir das keine weil die Doku Bestandteil der Behandlung ist - wenn du diesen Begriff verwenden willst raubt die Doku also nicht deine sondern des Patienten Therapiezeit...
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Papa Alpaka schrieb:
Die Verpflichtung _jedes_ Behandlers eine patientenbezogene Dokumentation zu führen besteht ausdrücklich seit in Kraft treten des "Patientenrechtegesetzes" vor gut einem Jahr.
Zeit raubt dir das keine weil die Doku Bestandteil der Behandlung ist - wenn du diesen Begriff verwenden willst raubt die Doku also nicht deine sondern des Patienten Therapiezeit...
> habe ich da richtig gelesen, seit dem 1.2.2014 besteht
> dokupflicht für alle patienten? wer bezahlt das? wieviel zeit
> \"raubt\" einem diese zusatzleistung. hat hier ein verband
> einmal stellung für die selbstständigen bezogen???
> P.
das hast du falsch gelesen, eine Dokupflicht (für GKV Pat.) gibt es schon immer. Durch das Patientenrechtesetz wurde sie ab dem 01.02.2013 für alle Patienten Pflicht und etwas umfangreicher. Die Aufklärung und Doku gehört in die Behandlungszeit.
[bearbeitet am 26.02.14 07:58]
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morpheus-06 schrieb:
physio-fritze schrieb:
> habe ich da richtig gelesen, seit dem 1.2.2014 besteht
> dokupflicht für alle patienten? wer bezahlt das? wieviel zeit
> \"raubt\" einem diese zusatzleistung. hat hier ein verband
> einmal stellung für die selbstständigen bezogen???
> P.
das hast du falsch gelesen, eine Dokupflicht (für GKV Pat.) gibt es schon immer. Durch das Patientenrechtesetz wurde sie ab dem 01.02.2013 für alle Patienten Pflicht und etwas umfangreicher. Die Aufklärung und Doku gehört in die Behandlungszeit.
[bearbeitet am 26.02.14 07:58]
Aufklärung über meine Art der Behandlung, sowie alternativen gebe ich schon über 10 Jahre meinen Patienten in der Behandlung, auch auf die Nebenwirkungen mache ich aufmerksam . Meines Erachtens sollte das ein guter Therapeut machen.
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physio-fritze schrieb:
o.k. danke.
wie kommts dass Du das selbstständig ohne gesetzlichen Zwang gemacht hast......wo kommen wir denn dahin....vermutlich hast Du auch eine gut laufende Praxis....gar mit hohem Privatanteil.....????
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ali schrieb:
Hey Mr Bean,
wie kommts dass Du das selbstständig ohne gesetzlichen Zwang gemacht hast......wo kommen wir denn dahin....vermutlich hast Du auch eine gut laufende Praxis....gar mit hohem Privatanteil.....????
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Bernie schrieb:
Mr. Bean hat sich einfach nur an die Rahmenverträge, welche er mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat, gehalten. Diese schreiben ihm eine Verlaufsdokumentation vor. Jeder PI / Therapeut ist nach diesen Verträgen zur Verlaufsdokumentation verpflichtet. Dies ist Bestandteil der Behandlung und wird mitvergütet. Die Dokumentation muss für jede Behandlungseinheit geführt werden.
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Mister Bean schrieb:
Das lernt man doch schon in der Ausbildung Befund , Dokumentation über die Behandlung.
Aufklärung über meine Art der Behandlung, sowie alternativen gebe ich schon über 10 Jahre meinen Patienten in der Behandlung, auch auf die Nebenwirkungen mache ich aufmerksam . Meines Erachtens sollte das ein guter Therapeut machen.
Bei ausdrücklichen Berichtwunsch des Arztes wird ebenso noch eine Behandlung abgezogen. Seit das die Patienten den Ärzten sagen ist die Berichterstattung rapide zurück gegangen. Da wir den PAtienen mitteilen das der Arzt das ausdrücklich wünscht
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ali schrieb:
Die Aufklaerung des Patienten war bis 2013 noch nicht Pflicht...
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K. Leistritz schrieb:
Also kommt der Patient bei einem normalen 6 KG Rezept nur 5 mal in die Praxis und du lässt Ihn 6 mal unterschreiben mit der Begründung, dass ein Termin für Doku/Bericht/Aufklärung verwendet wird?
Und wieso sollte der Patient nicht dabei sein, wenn du Doku und Bericht machst?
Ich kann das Problem vieler Therapeuten nicht nachvollziehen, dass Doku zur Behandlung gehört.
Zugegeben, behandlungstägliche Doku mache ich auch erst seit ein paar Jahre. Vorher immer, wenn "was Besnderes" war. Mittlerweile ist das ein paar Jahre Standard. In der Pflege wird das auch gemacht und Ärzte kennen nichts anderes.
Alles, was der RV fordert, wird in der Regelbehandlungszeit gemacht. Du bekommst einen Pauschalbetrag und für den musst du Leistung abgeben. Wir arbeiten im 20er Takt, Neuro 30er Takt. An 2 2/2 Tagen ist eine Rezikraft da. Wir abeiten gut, schnell und konzentriert.
Wir haben weder Geld noch Lebenszeit zu verschenken.
Und nein, ich mache keine MT-Ausbildung, nur, um es für einen Hungerlohn abrechnen zu können. Dann eben nicht. Und nein, ich kann nicht jeden Patienten glücklich machen und will es auch gar nicht (mehr).
Und wenn die Behandlungszeit zu kurz wäre, was kann ich denn dafür?
Die GKV kaufen nun mal medizinisch notwendige Therapie bei uns ein und nicht medizinisch mögliche oder auch sinnvolle Therapie, die aber wissenschaftlich nicht nachweisbar ist.
Weise mal nach, dass du deine Eltern liebst....
(sorry, alles bissi off topic, macht nischt)
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wie willst du einen Patienten aufkären, wenn er nicht in der Praxis ist?
Und wieso sollte der Patient nicht dabei sein, wenn du Doku und Bericht machst?
Ich kann das Problem vieler Therapeuten nicht nachvollziehen, dass Doku zur Behandlung gehört.
Zugegeben, behandlungstägliche Doku mache ich auch erst seit ein paar Jahre. Vorher immer, wenn "was Besnderes" war. Mittlerweile ist das ein paar Jahre Standard. In der Pflege wird das auch gemacht und Ärzte kennen nichts anderes.
Alles, was der RV fordert, wird in der Regelbehandlungszeit gemacht. Du bekommst einen Pauschalbetrag und für den musst du Leistung abgeben. Wir arbeiten im 20er Takt, Neuro 30er Takt. An 2 2/2 Tagen ist eine Rezikraft da. Wir abeiten gut, schnell und konzentriert.
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Und nein, ich mache keine MT-Ausbildung, nur, um es für einen Hungerlohn abrechnen zu können. Dann eben nicht. Und nein, ich kann nicht jeden Patienten glücklich machen und will es auch gar nicht (mehr).
Und wenn die Behandlungszeit zu kurz wäre, was kann ich denn dafür?
Die GKV kaufen nun mal medizinisch notwendige Therapie bei uns ein und nicht medizinisch mögliche oder auch sinnvolle Therapie, die aber wissenschaftlich nicht nachweisbar ist.
Weise mal nach, dass du deine Eltern liebst....
(sorry, alles bissi off topic, macht nischt)
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idefix- schrieb:
Dokumentation und Aufklärung wird mit einer Behandlungseinheit berechnet. Also wird von jedem Rezept eine Behandlung abgezogen dafür. Wenn es ausführlicher sein muss manchmal auch zwei.
Bei ausdrücklichen Berichtwunsch des Arztes wird ebenso noch eine Behandlung abgezogen. Seit das die Patienten den Ärzten sagen ist die Berichterstattung rapide zurück gegangen. Da wir den PAtienen mitteilen das der Arzt das ausdrücklich wünscht
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