Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
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Meine MA fahren seit Jahren mit ihren eigenen PKWS Hausbesuche. Ich als gute AG habe vor 10 Jahren eine Dienstreisekasko abgeschlossen.
Nun hat ein MA gestern einen Unfall selbst verschuldet. Polizei kam , Unfall aufgenommen , er muss eine Strafe bezahlen. Versicherung hat mir gesagt, dass immer die Polizei geholt werden muss. UNFALL bei der Versicherung gemeldet , dabei kam heraus,dass die den Schaden gar nicht übernehmen, weil mein MA eine Vollkasko mit 300,00€ SB hat. Der Schaden des Unfallgegners muss von der Haftpflicht des MA bezahlt werden un d sein Schaden auch. Sie würde nur greifen , wenn ein MA nur Teilkasko versichert ist. Von meinen 13 MA sind nur 2 Teilkasko versichert.Ich fragte wozu ich denn die Versicherung dann hätte, sagte er das weiß ich auch nicht.
So nun meine Frage. Ist es denn Pflicht eine Dinestreisekasko zu haben, es ist doch ein Wahnsinn so viel zu bezahlen und nichts zu bekommen. ich würde mir mit dem MA die SB teilen und mich an den Hochstufungskosten beteiligen, weil er in meinen Auftrag gefahren ist.
Wie sieht es bei einer Teilkasko aus, da würde die Vers. des AN nicht den gesamten Unfallschaden übernehem oder ??
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Kitane schrieb:
Hallo Kollegen, hatte heute eine Supergau.
Meine MA fahren seit Jahren mit ihren eigenen PKWS Hausbesuche. Ich als gute AG habe vor 10 Jahren eine Dienstreisekasko abgeschlossen.
Nun hat ein MA gestern einen Unfall selbst verschuldet. Polizei kam , Unfall aufgenommen , er muss eine Strafe bezahlen. Versicherung hat mir gesagt, dass immer die Polizei geholt werden muss. UNFALL bei der Versicherung gemeldet , dabei kam heraus,dass die den Schaden gar nicht übernehmen, weil mein MA eine Vollkasko mit 300,00€ SB hat. Der Schaden des Unfallgegners muss von der Haftpflicht des MA bezahlt werden un d sein Schaden auch. Sie würde nur greifen , wenn ein MA nur Teilkasko versichert ist. Von meinen 13 MA sind nur 2 Teilkasko versichert.Ich fragte wozu ich denn die Versicherung dann hätte, sagte er das weiß ich auch nicht.
So nun meine Frage. Ist es denn Pflicht eine Dinestreisekasko zu haben, es ist doch ein Wahnsinn so viel zu bezahlen und nichts zu bekommen. ich würde mir mit dem MA die SB teilen und mich an den Hochstufungskosten beteiligen, weil er in meinen Auftrag gefahren ist.
Wie sieht es bei einer Teilkasko aus, da würde die Vers. des AN nicht den gesamten Unfallschaden übernehem oder ??
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Wie verhält es sich denn, wenn der MA nur eine Teilkasko hat, muss ich dann den Gesamtschaden eines Unfalls übernehmen?
Hast du eine Dienstreisekasko?
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Kitane schrieb:
Ok Helmut, das will ich ja auch tun, aber auch ich bin schon irritiert über die Sache.
Wie verhält es sich denn, wenn der MA nur eine Teilkasko hat, muss ich dann den Gesamtschaden eines Unfalls übernehmen?
Hast du eine Dienstreisekasko?
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Helmut Fromberger schrieb:
Wir sind versichert, aber trotzdem sind in der Regel betrieblich veranlasste Fahrten mit privatem PKW verboten. Zudem haben wir genügend Fahrzeuge im Betrieb. Wir sind aber auch kein reiner Praxisbetrieb. :)
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn MA mit dem eigenen Auto HB fährt, dann musst Du als AG aufkommen. Also nix SB teilen, und auch nicht Höherstufung anteilig übernehmen, sondern 100%.
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Wonderwoman schrieb:
Welche Versicherung ist das denn? Was steht in den Versicherungsbedingungen?
Es kann natürlich sein, dass die Versicherung des AG zuerst einspringen muss und dass dann die Dienstreiseversicherung, die Höherstufungskosten der nächsten fünf Jahre und die Selbstbeteiligung des AN übernimmt.
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Klauslogo schrieb:
Was steht denn in den Vertragsbedingungen, ich glaube, hier würde ich ganz schnell einen Anwalt einschalten.
Es kann natürlich sein, dass die Versicherung des AG zuerst einspringen muss und dass dann die Dienstreiseversicherung, die Höherstufungskosten der nächsten fünf Jahre und die Selbstbeteiligung des AN übernimmt.
Die körperlichen Schäden werden von der BG getragen, die materiellen (Auto) vom AG. Die Dienstherrenkasko steht als Nr. 1 bei der Regulierung, erst dann die private KFZ Kasko.
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rastlos schrieb:
Ich habe meine Unterlagen nicht bei der Hand, bin aber sicher, dass die Massagbe ganz klar war, dass der AN durch einen vom AG angeordneten Weg durch Unfall nicht schlechter asl ohne Unfall gestellt werden darf.
Die körperlichen Schäden werden von der BG getragen, die materiellen (Auto) vom AG. Die Dienstherrenkasko steht als Nr. 1 bei der Regulierung, erst dann die private KFZ Kasko.
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