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einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
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unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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Was kann mann alles vom Steuer absetzen?
Natürlich : Miete/Internet/Strom kosten usw...aber kann mann auch noch was, oder eventuell manche Kosten "ausdenken" oder so was?
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Und nein, ausdenken ist nicht.
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pt ani schrieb:
Ich würde Dir einen Buchführungskurs o.Ä. empfehlen. Oder einen Steuerberater. Beides kannst Du auch absetzen.
Und nein, ausdenken ist nicht.
Was "ausdenken" kannst Du Dir sparen....
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die neue schrieb:
Versicherungen für die Praxis, Fensterputzer und/oder Putzkraft für die Praxis, sämtliches Arbeitsmaterial welches Du in der Praxis nutzt, Briefpapier, Flyer, Visitenkarten, Büromaterial, Porto, also schlichtweg alles, was Du für die Praxis kaufst.
Was "ausdenken" kannst Du Dir sparen....
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springlukas schrieb:
Ich finde diese Frage unverschämt.
Das Finanzamt liebt im Übrigen sog. Luftbuchungen. Da ist das Gefängnis dann nicht weit mehr weg.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Sich VOR der Selbstständigkeit nicht mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen? Das kann nur schief gehen.
Das Finanzamt liebt im Übrigen sog. Luftbuchungen. Da ist das Gefängnis dann nicht weit mehr weg.
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holger302 schrieb:
Wie bist Du denn drauf AT? Such Dir Fachleute dafür , sonst Mahlzeit bei Dir.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, da ich seit Januar dieses Jahr selbstständig bin, brauchte paar Infos.
Was kann mann alles vom Steuer absetzen?
Natürlich : Miete/Internet/Strom kosten usw...aber kann mann auch noch was, oder eventuell manche Kosten "ausdenken" oder so was?
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holger302 schrieb:
Gib doch nicht noch solche Empfehlungen , AT möchte anscheinend auf andere Weise zu Reichtum kommen.
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Problem beschreiben
Johnny Doe schrieb:
Guck dir die Themen Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag an.
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Johnny Doe schrieb:
Nicht ganz. Der Investitionsabzugsbetrag muss nicht begründet werden. Man hat drei Jahre Zeit für die Investition.
qutach, natürlich wird nach drei Jahren versteuert, wenn du nichts kaufst. Sonst würde doch jeder sagen, im nächsten jahr hole ich mir 10 Praxisporsche, ich zahle nichts.
In der Regel müssen sogar schon Kostenvoranschläge für eine mögliche Investition vorgelget werden.
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Andreas Bock schrieb:
@Johnny Doe
qutach, natürlich wird nach drei Jahren versteuert, wenn du nichts kaufst. Sonst würde doch jeder sagen, im nächsten jahr hole ich mir 10 Praxisporsche, ich zahle nichts.
In der Regel müssen sogar schon Kostenvoranschläge für eine mögliche Investition vorgelget werden.
Die Investition muss nicht weiter begründet oder beschrieben werden.
Investitionsabzugsbetrag: So sparen Selbstständige Steuern
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Johnny Doe schrieb:
@Andreas Bock Das hast du falsch verstanden bzw. du kennst die Investitionsrücklage nicht. Man reduziert in einem Jahr die Steuerlast um einen Betrag für eine zukünftige Anschaffung. Diese kann in den nächsten drei Jahren stattfinden. Die Rücklage entspricht 50% der Investitionskosten. Wenn man die Investition innerhalb der drei Jahre nicht tätigt, wird rückwirkend der Betrag auf die ursprüngliche Steuerlast im Jahr der Rücklage draufgelegt.
Die Investition muss nicht weiter begründet oder beschrieben werden.
Investitionsabzugsbetrag: So sparen Selbstständige Steuern
Natürlich kenne ich die Investionsrücklage. Dies ist definitiv kein sparen der Steuer, sondern ein Rückstellung. Hierzu muss erwähnt werden, dass sich dadurch die Afa verringert. Was dazu führt, dass du in den darauffolgenden Jahren sich die Probleme verschieben.
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Andreas Bock schrieb:
@Johnny Doe
Natürlich kenne ich die Investionsrücklage. Dies ist definitiv kein sparen der Steuer, sondern ein Rückstellung. Hierzu muss erwähnt werden, dass sich dadurch die Afa verringert. Was dazu führt, dass du in den darauffolgenden Jahren sich die Probleme verschieben.
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Leni C. schrieb:
Du kannst nur das in der Steuererklärung angeben , für das du Unterlagen hast . Bei Rückstellungen mußt du auch dafür einen Grund angeben . Z.B. wenn du demnächst ein Auto kaufen willst . Und solltest du das nicht tun wird die Rückstellung eben aufgelöst und versteuert .
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