Hallo liebe Kolleginnen und
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Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
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Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
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Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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Stefanie Mueller schrieb:
Sorry, bitte nicht lachen, aber ich stehe etwas auf dem Schlauch. Sehe ich das richtig, dass man in einer "normalen" PT Praxis keine DGUV Patienten annehmen und abrechnen darf?
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Stefanie Mueller schrieb:
Sorry, Praxis mit Bobath,PNF, Bobath Kinder, MT und MLD. Kein KGG.
Die wollen eine Bescheinigung haben, dass Du vorher schon BG-Patienten behandelt hast.
Bei mir gab es (vor Jahren) ein Formular, wo mir die der PI, wo ich Freie war, dieses bescheinigt hat.
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Wonderwoman schrieb:
Du musst eine eigene Zulassung der BG haben (wie bei den Kassen).
Die wollen eine Bescheinigung haben, dass Du vorher schon BG-Patienten behandelt hast.
Bei mir gab es (vor Jahren) ein Formular, wo mir die der PI, wo ich Freie war, dieses bescheinigt hat.
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morpheus-06 schrieb:
Die BG vergibt seit Jahren keine Zulassung mehr -> BG-Vertrag
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Stefanie Mueller schrieb:
Ok, danke. Habe mir schon so was gedacht. Dann kann ich das Thema BG bei der Zulassung vernachlässigen.
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm
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morpheus-06 schrieb:
schau dir den BG Vertrag an, da steht alles drin.
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm
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Stefanie Mueller schrieb:
Danke dir. :blush:
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Wonderwoman schrieb:
deshalb "(vor Jahren)" :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Was ist eine "normale" Praxis?
Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst kannst du diese Patienten natürlich auch behandeln.
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[bearbeitet am 11.12.13 21:03]
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SGBV schrieb:
Die offiziellen Abkürzungen der Kostenträger sollte man kennen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV
[bearbeitet am 11.12.13 21:03]
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Rike2501 schrieb:
Was ist denn DGUV ?? Sind das Patienten der gesetzlichen Unfallversicherungen?
Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst kannst du diese Patienten natürlich auch behandeln.
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