Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Rezept: MT Doppelbehandlung; Einheiten 2 mal.
So habe nun auf der Rückseite die Behandlungsdaten eingetragen 24.06.; 24.06; 29.06; 29.06. Jeweils mit den Maßnahmen:
MT und MT Doppelbehandlung plus Hygienepauschale. Patientin hat jeweils 2x an den Tagen unterschrieben. Also so gemacht wie immer.
Abrechnung 104,42 Euro
Jetzt haben sie mir 46,32 Euro abgezogen, Begründung:
"Die vom Arzt im Feld "Verordnungsmenge" angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, erhöht sich die im Indikationskatalog genannte diagnosebezogene Verordnungsmenge nicht."
Somit wurden nur 2 Behandlungen (MT) bezahlt.
Wie seht ihr das. 4x MT je 25,73 ergibt 102,92 Plus Hygienepauschale macht 104,42
Sind die zu doof zum rechnen, oder habe ich was falsch gemacht. Die Aufzählung auf der Rückseite machen wir seit Jahren so, dies haben mehrere KK´s so angegeben, das wir das machen sollen.
Es gibt schließlich KEINE Positionsnummer für MT-Doppelt in der Preisliste.
Bin auf den Rückruf morgen gespannt.
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idefix- schrieb:
Hab nun mal ne Absetzung bekommen.
Rezept: MT Doppelbehandlung; Einheiten 2 mal.
So habe nun auf der Rückseite die Behandlungsdaten eingetragen 24.06.; 24.06; 29.06; 29.06. Jeweils mit den Maßnahmen:
MT und MT Doppelbehandlung plus Hygienepauschale. Patientin hat jeweils 2x an den Tagen unterschrieben. Also so gemacht wie immer.
Abrechnung 104,42 Euro
Jetzt haben sie mir 46,32 Euro abgezogen, Begründung:
"Die vom Arzt im Feld "Verordnungsmenge" angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, erhöht sich die im Indikationskatalog genannte diagnosebezogene Verordnungsmenge nicht."
Somit wurden nur 2 Behandlungen (MT) bezahlt.
Wie seht ihr das. 4x MT je 25,73 ergibt 102,92 Plus Hygienepauschale macht 104,42
Sind die zu doof zum rechnen, oder habe ich was falsch gemacht. Die Aufzählung auf der Rückseite machen wir seit Jahren so, dies haben mehrere KK´s so angegeben, das wir das machen sollen.
Es gibt schließlich KEINE Positionsnummer für MT-Doppelt in der Preisliste.
Bin auf den Rückruf morgen gespannt.
2 mal bedeutet zwei Einheiten und nicht zwei Doppeleinheiten..Das wäre 4 mal.
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Der Arzt schriebt auf das Rezept
Heilmittel: "MT Doppelbehandlung"
Behandlungseinheit "2"
Dann sind das pro Behandlungseinheit 2x 20 /15 Minuten Therapie macht 102,92 Euro Entgeld.
oder lieg ich da falsch.
Was müsste denn dann sonst auf dem Rezept vorne stehen, so allgemein für die Zukunft?
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idefix- schrieb:
äh? steh wohl auf dem Schlauch.
Der Arzt schriebt auf das Rezept
Heilmittel: "MT Doppelbehandlung"
Behandlungseinheit "2"
Dann sind das pro Behandlungseinheit 2x 20 /15 Minuten Therapie macht 102,92 Euro Entgeld.
oder lieg ich da falsch.
Was müsste denn dann sonst auf dem Rezept vorne stehen, so allgemein für die Zukunft?
Der Arzt schriebt auf das Rezept
Heilmittel: "MT Doppelbehandlung"
Behandlungseinheit "2"
Dann sind das pro Behandlungseinheit 2x 20 /15 Minuten Therapie macht 102,92 Euro Entgeld.
oder lieg ich da falsch.
Was müsste denn dann sonst auf dem Rezept vorne stehen, so allgemein für die Zukunft?
Siehe mein anderer Beitrag: MT Doppelbehandlung, Einheiten = 4
Dann passt es.
BTW: der Patient braucht nur einmal pro Termin zu unterschreiben. Im Feld Leistung trägst du einfach nur MT, Doppelbehandlung ein. Hygienepauschale eintragen ist überflüssig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@idefix-
idefix- schrieb am 05.09.2021 12:28 Uhr:äh? steh wohl auf dem Schlauch.
Der Arzt schriebt auf das Rezept
Heilmittel: "MT Doppelbehandlung"
Behandlungseinheit "2"
Dann sind das pro Behandlungseinheit 2x 20 /15 Minuten Therapie macht 102,92 Euro Entgeld.
oder lieg ich da falsch.
Was müsste denn dann sonst auf dem Rezept vorne stehen, so allgemein für die Zukunft?
Siehe mein anderer Beitrag: MT Doppelbehandlung, Einheiten = 4
Dann passt es.
BTW: der Patient braucht nur einmal pro Termin zu unterschreiben. Im Feld Leistung trägst du einfach nur MT, Doppelbehandlung ein. Hygienepauschale eintragen ist überflüssig.
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich anders... wenn der Patienten 2x KG quittiert oder 1X KG-DZ, dann ist das hinsichtlich der Abrechnung für mich das Gleiche.
Deswegen war meine Anmerkung nichts mehr als ein gut gemeinter Hinweis aus den Erfahrungen von fast 33 Jahre Selbstabrechnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman
Wonderwoman schrieb am 05.09.2021 13:37 Uhr:Sehe ich anders... wenn der Patienten 2x KG quittiert oder 1X KG-DZ, dann ist das hinsichtlich der Abrechnung für mich das Gleiche Es mag das Gleiche sein, aber 1x KG-DZ (🤔 Doppelzimmer? 🤣) ist für mich und der Patient weniger Aufwand und somit effizienter und weniger Bürokratisch. Und ich liebe Effizienz und weniger Bürokratie. 🥰
Deswegen war meine Anmerkung nichts mehr als ein gut gemeinter Hinweis aus den Erfahrungen von fast 33 Jahre Selbstabrechnen.
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kroetzi schrieb:
Naja wenn man es ganz pingelig nimmt haben die recht.
2 mal bedeutet zwei Einheiten und nicht zwei Doppeleinheiten..Das wäre 4 mal.
Das war die VO, richtig?
Nach der HMR 2021 bedeutet das: ein Behandlungstermin mit zwei Behandlungseinheiten. Insofern hat Davaso (leider) recht. Ein Verdopplung der Einheiten aus der prä-2021-Ära gibt es nicht mehr.
Also, abbuchen als Lehrgeld. 😒
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Hab gerade noch mal nachgedacht:
Hab ich dann einen falschen Gedanken gehabt?
Gut: ein Rezept mit 10 x Doppelbehandlung sind ja 5 Einheiten a 20/15 Minuten.
Dann habe ich falsch gerechnet? und hätte wirklich nur 30/40 Minuten behandeln dürfen?
Ja dann bin ich der "Falschrechner" War vor dem notendigen Urlaub gewesen. Dann hart DAVASO recht.
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idefix- schrieb:
Seit wann gibt es das nicht mehr? Schon vor dem 01.08.2021?
Hab gerade noch mal nachgedacht:
Hab ich dann einen falschen Gedanken gehabt?
Gut: ein Rezept mit 10 x Doppelbehandlung sind ja 5 Einheiten a 20/15 Minuten.
Dann habe ich falsch gerechnet? und hätte wirklich nur 30/40 Minuten behandeln dürfen?
Ja dann bin ich der "Falschrechner" War vor dem notendigen Urlaub gewesen. Dann hart DAVASO recht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@idefix- Seit dem 01.01.2021 schon. Also mit in Krafttreten der neuen HMR. 🥴
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idefix- schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke Lars jetzt stimmts im Kopf wiedersmiley
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@idefix- Bitte schön, wir mussten Anfang des Jahres auch schon Lehrgeld bezahlen: KG-ZNS, Doppelbehandlung + Hausbesuch, 24 Einheiten. Das wurde dann schön halbiert. Autsch. 😭
Hab gerade noch mal nachgedacht:
Hab ich dann einen falschen Gedanken gehabt?
Gut: ein Rezept mit 10 x Doppelbehandlung sind ja 5 Einheiten a 20/15 Minuten.
Dann habe ich falsch gerechnet? und hätte wirklich nur 30/40 Minuten behandeln dürfen?
Ja dann bin ich der "Falschrechner" War vor dem notendigen Urlaub gewesen. Dann hart DAVASO recht.
Na ja, wenn man dein Beispiel korrekt nimmt:
MT = 15 bis 25 Minuten Regelbehandlungszeit,
MT, Doppelbehandlung = 30 bis 50 Minuten Regelbehandlungszeit. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@idefix-
idefix- schrieb am 05.09.2021 12:34 Uhr:Seit wann gibt es das nicht mehr? Schon vor dem 01.08.2021?
Hab gerade noch mal nachgedacht:
Hab ich dann einen falschen Gedanken gehabt?
Gut: ein Rezept mit 10 x Doppelbehandlung sind ja 5 Einheiten a 20/15 Minuten.
Dann habe ich falsch gerechnet? und hätte wirklich nur 30/40 Minuten behandeln dürfen?
Ja dann bin ich der "Falschrechner" War vor dem notendigen Urlaub gewesen. Dann hart DAVASO recht.
Na ja, wenn man dein Beispiel korrekt nimmt:
MT = 15 bis 25 Minuten Regelbehandlungszeit,
MT, Doppelbehandlung = 30 bis 50 Minuten Regelbehandlungszeit. 😉
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idefix- schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij man ich glaub ich mach gleich noch 2 Wochen Urlaubpersevere
Woche 1 - Erholung des Körpers,
Woche 2 - Erholung des Gehirns,
Woche 3 - Aufladen der "Batterien" (Reserven). 🤯
Ich bin gerade in Woche 2🤣🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@idefix-
idefix- schrieb am 05.09.2021 12:55 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij man ich glaub ich mach gleich noch 2 Wochen Urlaubpersevere Du weisst doch, man braucht 3 Wochen:
Woche 1 - Erholung des Körpers,
Woche 2 - Erholung des Gehirns,
Woche 3 - Aufladen der "Batterien" (Reserven). 🤯
Ich bin gerade in Woche 2🤣🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
MT Doppelbehandlung, Anzahl = 2
Das war die VO, richtig?
Nach der HMR 2021 bedeutet das: ein Behandlungstermin mit zwei Behandlungseinheiten. Insofern hat Davaso (leider) recht. Ein Verdopplung der Einheiten aus der prä-2021-Ära gibt es nicht mehr.
Also, abbuchen als Lehrgeld. 😒
Doppelbehandlung heißt für mich, dass sich die Behandlungszeit pro Termin verdoppelt. Und wenn der Arzt z.B. 6 x KG als Doppelbehandlung verordnet, möchte er damit dem Patienten ja an und für sich etwas Gutes tun, weil er weiß, dass ca. 20 min Behandlungszeit nicht wirklich effektiv sind...oder sehe ich das falsch!?
Dann sind das nach meiner Rechnung auch 12 x KG, nur eben an 6 Terminen und nicht 6 x KG an 3 Terminen, wie es die Versicherungen immer gerne rechnen. Davon hat der Pat. ja dann recht wenig und die gut gemeinte Doppelbehandlung an 6 Terminen wird auf diese Weise ad absurdum geführt.
Im Fall von Idefix ist es auch ein wenig "bekloppt", dass die Versicherung annimmt, dass der Arzt dem Therapeuten anscheinend noch erklären wollte, dass eine Doppelbehandlung 2 x KG/ MT usw. an einem Termin bedeuten soll... - als wenn wir das nicht wüssten...!?
Ich finde das mit den "Einheiten 2 x" auch ein wenig unglücklich ausgedrückt, so dass es tatsächlich Auslegungssache ist, was gemeint war. Ich hätte auch 4 Einheiten daraus gelesen, aber selbst 4 Einheiten erscheinen mir in Bezug auf die Verordnungsmenge insgesamt schon sehr schräg .... !?
Am Besten ist, wenn man den Arzt fragt, was er gemeint hat und bittet ihn sich ggf. beim nächsten Mal konkreter auszudrücken...
Aber auch dann findet die Versicherung garantiert wieder einen Grund zur Absetzung....
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Und was Ärzte und Richtlinien (nicht nur HMR) angeht, dass ist ein Kapitel für sich. 🥴 Aber, solange das GKV-System bürokratisch bleibt, wird sich da nichts ändern. Man kann nur versuchen sich damit so gut wie möglich zu arrangieren.
BTW: Auch ein großer Zahl unsere Mit-PI haben, zum Teil massiven, Umsetzungsschwierigkeiten mit den Verträgen und der HMR. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sissiphys Du hast recht, dass das in der alten HMR schwammig war und zu unterschiedliche Auslegungen geführt hat. Aber seit dem neuen HMR ist das eindeutig geregelt, so dass Eigeninterpretationen durch GKV und Therapeuten nicht mehr gegeben sind.
Und was Ärzte und Richtlinien (nicht nur HMR) angeht, dass ist ein Kapitel für sich. 🥴 Aber, solange das GKV-System bürokratisch bleibt, wird sich da nichts ändern. Man kann nur versuchen sich damit so gut wie möglich zu arrangieren.
BTW: Auch ein großer Zahl unsere Mit-PI haben, zum Teil massiven, Umsetzungsschwierigkeiten mit den Verträgen und der HMR. 🤔
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Sissiphys schrieb:
Naja, ich finde es ohnehin immer sehr merkwürdig wie die Sache mit den Doppelbehandlungen (insbesondere von den Versicherungen) ausgelegt wird...
Doppelbehandlung heißt für mich, dass sich die Behandlungszeit pro Termin verdoppelt. Und wenn der Arzt z.B. 6 x KG als Doppelbehandlung verordnet, möchte er damit dem Patienten ja an und für sich etwas Gutes tun, weil er weiß, dass ca. 20 min Behandlungszeit nicht wirklich effektiv sind...oder sehe ich das falsch!?
Dann sind das nach meiner Rechnung auch 12 x KG, nur eben an 6 Terminen und nicht 6 x KG an 3 Terminen, wie es die Versicherungen immer gerne rechnen. Davon hat der Pat. ja dann recht wenig und die gut gemeinte Doppelbehandlung an 6 Terminen wird auf diese Weise ad absurdum geführt.
Im Fall von Idefix ist es auch ein wenig "bekloppt", dass die Versicherung annimmt, dass der Arzt dem Therapeuten anscheinend noch erklären wollte, dass eine Doppelbehandlung 2 x KG/ MT usw. an einem Termin bedeuten soll... - als wenn wir das nicht wüssten...!?
Ich finde das mit den "Einheiten 2 x" auch ein wenig unglücklich ausgedrückt, so dass es tatsächlich Auslegungssache ist, was gemeint war. Ich hätte auch 4 Einheiten daraus gelesen, aber selbst 4 Einheiten erscheinen mir in Bezug auf die Verordnungsmenge insgesamt schon sehr schräg .... !?
Am Besten ist, wenn man den Arzt fragt, was er gemeint hat und bittet ihn sich ggf. beim nächsten Mal konkreter auszudrücken...
Aber auch dann findet die Versicherung garantiert wieder einen Grund zur Absetzung....
Es wird z.B.MT als Doppelbehandlung verordnet und das mit 6 BE
Das sind und waren schon immer 3 Termine da eine Doppelbehandlung aus 2 BE besteht.
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Es wird z.B.MT als Doppelbehandlung verordnet und das mit 6 BE
Das sind und waren schon immer 3 Termine da eine Doppelbehandlung aus 2 BE besteht.
Na ja, darüber konnte man unter der alten HMR trefflich streiten; sooo klar war das niemals und wurde daher sehr unterschiedlich ausgelegt. 🙄
Wir haben das z. B. seit 1989 immer als 6x Doppelbehandlung = 12 Behandlungseinheiten ausgelegt und auch entsprechend bezahlt bekommen (KV WL). Ich weis, dass das quer durch die Republik auch anders interpretiert wurde. Das war aber mit viele abrechnungstechnische Fragen so.
Erst mit der 2021er Version der HMR ist es eindeutig klargestellt worden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
mbone schrieb am 05.09.2021 20:24 Uhr:Meines Erachtens ist die Regelung doch schon seit Jahren klar.
Es wird z.B.MT als Doppelbehandlung verordnet und das mit 6 BE
Das sind und waren schon immer 3 Termine da eine Doppelbehandlung aus 2 BE besteht.
Na ja, darüber konnte man unter der alten HMR trefflich streiten; sooo klar war das niemals und wurde daher sehr unterschiedlich ausgelegt. 🙄
Wir haben das z. B. seit 1989 immer als 6x Doppelbehandlung = 12 Behandlungseinheiten ausgelegt und auch entsprechend bezahlt bekommen (KV WL). Ich weis, dass das quer durch die Republik auch anders interpretiert wurde. Das war aber mit viele abrechnungstechnische Fragen so.
Erst mit der 2021er Version der HMR ist es eindeutig klargestellt worden.
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mbone schrieb:
Meines Erachtens ist die Regelung doch schon seit Jahren klar.
Es wird z.B.MT als Doppelbehandlung verordnet und das mit 6 BE
Das sind und waren schon immer 3 Termine da eine Doppelbehandlung aus 2 BE besteht.
Man gibt im Cafe eine Bestellung auf "Bitte doppelter Espresso 2 mal"
Und was bekommt man vom Kellner an den Tisch gebracht?
Man sollte versuchsweise mal ein Rezept mit "MT Doppelbehandlung 1 x" einreichen und schauen, was daraus gemacht wird.
Tsss, wo bitte ist der gesunde Menschenverstand geblieben?
Gruß von Monique
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( was auch immer das sein mag)
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kroetzi schrieb:
Wenn die KV en den doppelten Espresso bezahlen müssten wäre schon wieder Ende mit dem Menschenverstand.
( was auch immer das sein mag)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Der gesunden Menschenverstand suche ich bei der GKV schon seit 1986 vergebens. 🙈
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M0nique schrieb:
Folgender Versuch lässt sich schnell durchführen:
Man gibt im Cafe eine Bestellung auf "Bitte doppelter Espresso 2 mal"
Und was bekommt man vom Kellner an den Tisch gebracht?
Man sollte versuchsweise mal ein Rezept mit "MT Doppelbehandlung 1 x" einreichen und schauen, was daraus gemacht wird.
Tsss, wo bitte ist der gesunde Menschenverstand geblieben?
Gruß von Monique
An einem Termin wird in der Regel eine Behandlungseinheit durchgeführt und 1x unterschrieben.
Bei Doppelbehandlungen werden an einem Termin zwei Behandlungseinheiten durchgeführt und 2x unterschrieben.
Ich hab schon einmal eine Verordnung mit KG Doppelbehandlung 1x bekommen. Die ging dann direkt an den Arzt mit der Bitte um Änderung auf 2x, inklusiv vorgefertigter Erläuterung da es auf ärztlicher Seite diesbezüglich häufiger Unsicherheiten gibt.
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yalina schrieb:
Ach ja, die Doppelbehandlungen haben mich schon so manche Nerven geraubt. Ich arbeite seit 7 Jahren fast ausschließlich damit und ich finde die neue Formulierung "Behandlungseinheiten" prima. Die Patienten verstehen es dadurch wesentlich schneller. Die Anzahl ist ausschlaggebend.
An einem Termin wird in der Regel eine Behandlungseinheit durchgeführt und 1x unterschrieben.
Bei Doppelbehandlungen werden an einem Termin zwei Behandlungseinheiten durchgeführt und 2x unterschrieben.
Ich hab schon einmal eine Verordnung mit KG Doppelbehandlung 1x bekommen. Die ging dann direkt an den Arzt mit der Bitte um Änderung auf 2x, inklusiv vorgefertigter Erläuterung da es auf ärztlicher Seite diesbezüglich häufiger Unsicherheiten gibt.
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Katarina Nemesszeghyova schrieb:
Also wir haben bisher immer 6 x MT Doppelbehandlung bekommen, 6 x MT Doppelbehandlung ( 40 min MT gemacht) hinten drauf geschrieben mit einer Unterschrift und 6 x Doppelbehandlung bezahlt bekommen.....
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