Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
es geht um die Zuzahlung die von den Patienten nicht bezahlt worden sind. Mit dem Beginn der Behandlung bekommt der Patient eine Zuzahlungsaufforderung von mir. Bei der Abrechnung kommt dann der Hinweis, wenn der Patient nicht bezahlt hat. Dann wiederum mach ich den Haken, dass die Zuzahlung vom Kostenträger bezahlt werden soll. Zusätzlich gebe ich die Zuzahlungsaufforderungen sowie ein Anschreiben, mit Patientennamen, HMV Ausstellungsdatum, die Höhe der Zuzahlung sowie die Re.-Nummer, mit in die Abrechnung die mit den HMV´s über den postalischen Weg zu den Abrechnungsstellen der jeweiligen KK geht. Klappt immer, bis auf DAVASO... Als Grund wir genannt, dass die Re.-Nummer fehlt. Oder die RE-Stellung erfolgte nicht im Korrekturverfahren nach § 302SBG... Reicht es nicht aus, wenn ich den o.g. Gang gehe? bei anderen KK funktioniert es hervorragend! Aber DAVASO.... Vielen Dank für Eure Hilfe
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alobar schrieb:
hallo an die Theorgbenutzer,
es geht um die Zuzahlung die von den Patienten nicht bezahlt worden sind. Mit dem Beginn der Behandlung bekommt der Patient eine Zuzahlungsaufforderung von mir. Bei der Abrechnung kommt dann der Hinweis, wenn der Patient nicht bezahlt hat. Dann wiederum mach ich den Haken, dass die Zuzahlung vom Kostenträger bezahlt werden soll. Zusätzlich gebe ich die Zuzahlungsaufforderungen sowie ein Anschreiben, mit Patientennamen, HMV Ausstellungsdatum, die Höhe der Zuzahlung sowie die Re.-Nummer, mit in die Abrechnung die mit den HMV´s über den postalischen Weg zu den Abrechnungsstellen der jeweiligen KK geht. Klappt immer, bis auf DAVASO... Als Grund wir genannt, dass die Re.-Nummer fehlt. Oder die RE-Stellung erfolgte nicht im Korrekturverfahren nach § 302SBG... Reicht es nicht aus, wenn ich den o.g. Gang gehe? bei anderen KK funktioniert es hervorragend! Aber DAVASO.... Vielen Dank für Eure Hilfe
wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat die KK trotz Deines Hinweises, dass die Verordnungsgebühr nicht gezahlt wurde und obwohl Du in der Rechnungsstellung die Zuazhlung auf 0 € gestellt hast, den Zuzahlungsbetrag von Deinem Rechnungsbetrag abgezogen, oder?
Ich hatte ein ähnliches Problem mit der Davaso im letzten Jahr. Die KK hat trotz Befreiung die Zuzahlung von der Rechnung abgezogen.
Auf Mahnung an die KK (mit 40 € Gebühr) hat die DAK (bzw. Davaso im Auftrag der DAK) nicht reagiert.
Ich sollte das Korrekturverfahren wählen, um den Zuzahlungsbetrag zu bekommen.
Aber in dem Moment, in dem die KK (unrechtmäßig) nicht vollständig bezahlt, gerät sie in Verzug.
Ich habe deshalb ein Mahnverfahren eingeleitet. Die Kostenübernhame hat die KK weiter abgelehnt, die Sache ging vor das Mahngericht. Die Kosten für die DAK beliefen sich schließlich auf ca. 400 € (statt 72,90 €).
Erst nachdem ich mit dem Gerichtsvollzieher gedroht hatte, wurden alle Kosten bezahlt.
Liebe Grüße
Andreas
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Körnchen schrieb:
Hallo, alobar,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat die KK trotz Deines Hinweises, dass die Verordnungsgebühr nicht gezahlt wurde und obwohl Du in der Rechnungsstellung die Zuazhlung auf 0 € gestellt hast, den Zuzahlungsbetrag von Deinem Rechnungsbetrag abgezogen, oder?
Ich hatte ein ähnliches Problem mit der Davaso im letzten Jahr. Die KK hat trotz Befreiung die Zuzahlung von der Rechnung abgezogen.
Auf Mahnung an die KK (mit 40 € Gebühr) hat die DAK (bzw. Davaso im Auftrag der DAK) nicht reagiert.
Ich sollte das Korrekturverfahren wählen, um den Zuzahlungsbetrag zu bekommen.
Aber in dem Moment, in dem die KK (unrechtmäßig) nicht vollständig bezahlt, gerät sie in Verzug.
Ich habe deshalb ein Mahnverfahren eingeleitet. Die Kostenübernhame hat die KK weiter abgelehnt, die Sache ging vor das Mahngericht. Die Kosten für die DAK beliefen sich schließlich auf ca. 400 € (statt 72,90 €).
Erst nachdem ich mit dem Gerichtsvollzieher gedroht hatte, wurden alle Kosten bezahlt.
Liebe Grüße
Andreas
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