Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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zusätzlicher Bonus
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Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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reicht es über den Datenschutz per Aushang zu informieren ? oder muss ich das Formular tatsächlich für jeden Patienten ausdrucken und unterschreiben lassen ? Finde es immer umweltschädlich unnötig Papier zu verbrauchen, von erhöhten Papierpreisen ganz abgesehen.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Ja das wirst du schon von jedem Pati unterschreiben lassen müssen und in seine Akte legen... warst du vielleicht schon mal in verschieden Arztpraxen... dann must du es ja auch mit viel mehr Zetteln ausfüllen und das bei vielen jedes Jahr aufs neue...mich ärgert das dann auch immer
MfG
JürgenK ;)
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idefix- schrieb:
Da Patienten sowieso eine Anmeldung mit Hinweisen zu nicht abgesagten Terminen unterschreiben müssen, steht der Datenschutz auf der Rückseite und wird auch unterschrieben, also ein Blatt Papier für beides.
Du musst nur auf deine Datenschutzinformation hinweisen.
Eine Unterschrift ist grundsätzlich nur auf einer Einwilligungserklärung nötig.
Eine Einwilligung brauchst du aber nur, wenn du die Daten ohne weitere Grundlage verwendest. (Also zum Beispiel für Newsletter etc.)
Ansonsten reicht rein rechtlich immer der Aushang.
Es wird immer wieder behauptet eine Verarbeitung personenbezogener Daten wäre nur noch mit der Einwilligung des Betroffenen möglich. Dies ist aber grundsätzlich falsch, das Gesetz kennt nämlich mehrere Tatbestände, die eine Verarbeitung ohne Einwilligung rechtfertigen.
Grundlage ist hier Art 6. (1) DSGVO
Der Aufwand den hier manche betreiben, ist nicht nachvollziehbar. Ich kenne Praxen, die sich extra das Unterschriftenpad vonTheorg gekauft haben. Die haben anscheinend zu viel Geld.wink
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Jeverland schrieb:
Eine Unterschrift ist NICHT notwendig!
Du musst nur auf deine Datenschutzinformation hinweisen.
Eine Unterschrift ist grundsätzlich nur auf einer Einwilligungserklärung nötig.
Eine Einwilligung brauchst du aber nur, wenn du die Daten ohne weitere Grundlage verwendest. (Also zum Beispiel für Newsletter etc.)
Ansonsten reicht rein rechtlich immer der Aushang.
Es wird immer wieder behauptet eine Verarbeitung personenbezogener Daten wäre nur noch mit der Einwilligung des Betroffenen möglich. Dies ist aber grundsätzlich falsch, das Gesetz kennt nämlich mehrere Tatbestände, die eine Verarbeitung ohne Einwilligung rechtfertigen.
Grundlage ist hier Art 6. (1) DSGVO
Der Aufwand den hier manche betreiben, ist nicht nachvollziehbar. Ich kenne Praxen, die sich extra das Unterschriftenpad vonTheorg gekauft haben. Die haben anscheinend zu viel Geld.wink
Gilt hier nicht das "Kopplungsverbot"?
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Bernie schrieb:
@idefix-
Gilt hier nicht das "Kopplungsverbot"?
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idefix- schrieb:
@Bernie Was is ein "Kopplungsverbot"? Auf einer Seite ist die Anmeldung, auf der anderen der Datenschutz. Zwei Blätter werde ich gewiss nicht nehmen! Außerdem kommt so wieso niemand und kontrolliert sowas. Oder war deswegen schon einer bei dir?
Kopplungsverbot heißt, du darfst die Einwilligung zur Nutzung der Daten nicht von Vertraglichen Leistungen abhängig machen.
Also weigert sich der Patient die Datenschutzeinwilligung zu unterschreiben, darfst du die vertraglich vereinbarte Behandlung nicht ablehnen.
Da merkt man wieder, dass der Patient eben nicht unterschreiben muss.
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Jeverland schrieb:
@Bernie Das Kopplungsverbot hat damit nur bedingt zu tun.
Kopplungsverbot heißt, du darfst die Einwilligung zur Nutzung der Daten nicht von Vertraglichen Leistungen abhängig machen.
Also weigert sich der Patient die Datenschutzeinwilligung zu unterschreiben, darfst du die vertraglich vereinbarte Behandlung nicht ablehnen.
Da merkt man wieder, dass der Patient eben nicht unterschreiben muss.
Ja, Idefix, solche Patienten gibt es. Das muss keiner kontrollieren, es langt, wenn Dich einer anzeigt thumbsup
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Bernie schrieb:
@idefix-
Ja, Idefix, solche Patienten gibt es. Das muss keiner kontrollieren, es langt, wenn Dich einer anzeigt thumbsup
Beispiel: Privatpatient/Selbstzahler, Kein behandlungsvertrag schriftlich, Externe Abrechnugsfirma, keine unterschriebene DSGVO Erklärung: Problem
2. Beispiel: Gleicher Fall wie oben, zusätzlich Unterschrift des PP für die rechtzeitige Absage der Termine in Kombination mit DSGVO Erklärung: Problem
So zumindest meine Interpretation. (Bei gesetzlicher Grundlage, also GKV sehe ich das wie DU)
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Bernie schrieb:
@Jeverland
Beispiel: Privatpatient/Selbstzahler, Kein behandlungsvertrag schriftlich, Externe Abrechnugsfirma, keine unterschriebene DSGVO Erklärung: Problem
2. Beispiel: Gleicher Fall wie oben, zusätzlich Unterschrift des PP für die rechtzeitige Absage der Termine in Kombination mit DSGVO Erklärung: Problem
So zumindest meine Interpretation. (Bei gesetzlicher Grundlage, also GKV sehe ich das wie DU)
Im deinem Beispiel 1 muss aber keine Unterschrift, solange alles auf der ausgehängten Datenschutzerklärung steht, ist das ein klassischer Dienstleistungsvertrag. Auch unter unterschriebenen Behandlungsvertrag. Also braucht es keine Datenschutzeinwilligung sondern nur eine Information und die ist immer ohne Unterschrift gültig, weil du ein "Berechtigtes Interesse" an den Daten hast.
Wie gesagt, es ist nicht falsch aber unnötig.
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Jeverland schrieb:
@Bernie Also zusätzlich Unterschrift, als Absicherung, dass Patient es gesehen kann ja. Aber eigentlich unnötig. Aber für deine Absicherung ok.
Im deinem Beispiel 1 muss aber keine Unterschrift, solange alles auf der ausgehängten Datenschutzerklärung steht, ist das ein klassischer Dienstleistungsvertrag. Auch unter unterschriebenen Behandlungsvertrag. Also braucht es keine Datenschutzeinwilligung sondern nur eine Information und die ist immer ohne Unterschrift gültig, weil du ein "Berechtigtes Interesse" an den Daten hast.
Wie gesagt, es ist nicht falsch aber unnötig.
Und ob auf einer Seite eines Blattes der Datenschutz steht und auf der anderen die Praxisvorschriften oder auf getrennten Blättern ist egal. Unterschrift ist Unterschrift. Wenn ich zum Arzt gehe muss ich teilweise mehrere Erklärungen unterschreiben, das mein Blut zum Labor darf.
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idefix- schrieb:
@Bernie Mir geht es darum, das der Patient bestätigt, aufgeklärt worden zu sein. Nur aushängen reicht mir nicht, habe schon Diskussionen wegen meinen Privatpreisen gehabt. Kundin meinte,, das habe sie gar nicht gesehen, das die Preise aushängen. Ich bin nämlich auch nicht verpflichtet eine Honorarvereinbarung zu machen, dies ist nur zu meinem Schutz, also auch die Unterschrift unter dem Datenschutz. Der Pat muss es nicht unterschreiben, dies wir dann auf dem Blatt mit Datum vermerkt. Wer dann noch meckert fliegt inzwischen aus der Praxis. Bin jetzt 37 Jahre selbständig, Wem es nicht passt, muss gehen. In der Hinsicht bin ich ein sehr mittelalterlich. Mein Haus, meine Praxis, meine Regeln.
Und ob auf einer Seite eines Blattes der Datenschutz steht und auf der anderen die Praxisvorschriften oder auf getrennten Blättern ist egal. Unterschrift ist Unterschrift. Wenn ich zum Arzt gehe muss ich teilweise mehrere Erklärungen unterschreiben, das mein Blut zum Labor darf.
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SuKu schrieb:
Danke euch für die aussagekräftigen Kommentare und wünsche euch ein gutes Wochenende. LG Susanne
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Problem beschreiben
SuKu schrieb:
Guten Abend Miteinander,
reicht es über den Datenschutz per Aushang zu informieren ? oder muss ich das Formular tatsächlich für jeden Patienten ausdrucken und unterschreiben lassen ? Finde es immer umweltschädlich unnötig Papier zu verbrauchen, von erhöhten Papierpreisen ganz abgesehen.
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