Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
mein Anliegen, dass geklärt werden will:
Ich habe exzellente Räumlichkeiten für meine künftige Praxis in Aussicht. Alles soweit stimmig. Nur- es sind ausreichend WCs vorhanden...die befinden sich aber in den Kellerräumen im Untergeschoss. Der Eingang in den Keller ist allerdings nur über die Praxis begehbar, sonst ist keine Möglichkeit gegeben.
Patienten müssten zwangläufig ca. 20-25 Stufen hinab steigen. Oder müssten es gar nicht, weil ich wohl erst keine Zulassung bekäme. Es sei denn: ich installiere einen Treppenlift. Wäre das mit den Bestimmungen konform?
Danke vorab für die Zeit.
Schönes Wochenende :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo und guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein Anliegen, dass geklärt werden will:
Ich habe exzellente Räumlichkeiten für meine künftige Praxis in Aussicht. Alles soweit stimmig. Nur- es sind ausreichend WCs vorhanden...die befinden sich aber in den Kellerräumen im Untergeschoss. Der Eingang in den Keller ist allerdings nur über die Praxis begehbar, sonst ist keine Möglichkeit gegeben.
Patienten müssten zwangläufig ca. 20-25 Stufen hinab steigen. Oder müssten es gar nicht, weil ich wohl erst keine Zulassung bekäme. Es sei denn: ich installiere einen Treppenlift. Wäre das mit den Bestimmungen konform?
Danke vorab für die Zeit.
Schönes Wochenende :blush:
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RoFo schrieb:
Genau das habe ich auch gedacht.
Diese Räume bitte nicht mieten!
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M0nique schrieb:
WC im Keller geht gar nicht!
Diese Räume bitte nicht mieten!
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lang schrieb:
Sieht schlecht aus mit den Räumen :point_up:
WC im Keller geht gar nicht!
Diese Räume bitte nicht mieten!
Warum? Ist es Dir dort zu dunkel? Dieses Problem kann man mit geeigneter Beleuchtung leicht beheben :blush:
Im Ernst: Ist ein Aufzug vorhanden: KEIN Problem - ist kein Aufzug vorhanden, wird es problematisch.
MikeS
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MikeS schrieb:
M0nique schrieb am 11.12.16 11:55:
WC im Keller geht gar nicht!
Diese Räume bitte nicht mieten!
Warum? Ist es Dir dort zu dunkel? Dieses Problem kann man mit geeigneter Beleuchtung leicht beheben :blush:
Im Ernst: Ist ein Aufzug vorhanden: KEIN Problem - ist kein Aufzug vorhanden, wird es problematisch.
MikeS
Vielen Dank, ich dachte schon, es kommt gar keine gescheite Antwort mehr.
Ein Aufzug ist leider nicht vorhanden. Lässt sich das Problem womöglich mit einem Treppenlift lösen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Mike.
Vielen Dank, ich dachte schon, es kommt gar keine gescheite Antwort mehr.
Ein Aufzug ist leider nicht vorhanden. Lässt sich das Problem womöglich mit einem Treppenlift lösen?
Probleme kann dann nur die Landesbauordnung machen, behindertengerechtes WC etc..
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Tempelritter schrieb:
Die Toilette ist direkt aus der Praxis begehbar? Dann gibt es mit der Zulassung kein Problem.
Probleme kann dann nur die Landesbauordnung machen, behindertengerechtes WC etc..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Auskunft. Der Treppenzugang zum Keller ist nur durch die Praxis begehbar.
Vielen Dank für die Auskunft. Der Treppenzugang zum Keller ist nur durch die Praxis begehbar.
und der Keller wird nur durch die Praxis genutzt, d. h. kein Fremder kommt da hin?
Dann würde ich eine Anfrage bei den Kassen machen, die die Zulassung erteilen, ob der Nutzung der Toilette im UG etwas im Wege steht.
Ein anderer Aspekt ist die Treppe als Hindernis für die Patienten, ein Hinderungsgrund für die Zulassung wäre das allerdings nicht. Wie geschrieben, hat das Bauamt da noch ein Wörtchen mitzureden. Das ist ganz unabhängig von einer Zulassung zur GKV.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.12.16 15:06:
Vielen Dank für die Auskunft. Der Treppenzugang zum Keller ist nur durch die Praxis begehbar.
und der Keller wird nur durch die Praxis genutzt, d. h. kein Fremder kommt da hin?
Dann würde ich eine Anfrage bei den Kassen machen, die die Zulassung erteilen, ob der Nutzung der Toilette im UG etwas im Wege steht.
Ein anderer Aspekt ist die Treppe als Hindernis für die Patienten, ein Hinderungsgrund für die Zulassung wäre das allerdings nicht. Wie geschrieben, hat das Bauamt da noch ein Wörtchen mitzureden. Das ist ganz unabhängig von einer Zulassung zur GKV.
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Eberhard schrieb:
Dein Vermieter, der dafür zuständig ist, muss einen Nutzungsänderungsantrag beim zust. Bauamt stellen. Wenn das Bauamt seinen Segen dazu gibt, ist soweit alles in Ordnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Besten Dank für die Infos die Herren. Also das Bauamt. Ok. Kann auch die Bezirksregierung diesbezüglich Auskunft erteilen?
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Tempelritter schrieb:
das müsste dann bei dir die Baubehörde der Bezirksregierung sein.
Dazu ist es sinnvoll, diesem Beauftragten Pläne der Praxis, die auch eine Flächenberechnung beinhalten sollten, zukommen zu lassen. Meine Erfahrung ist, dass in diesen Gesprächen bei einer möglichst frühen Beteiligung des/der "Zulasser" oft auch Probleme erkannt werden, die einem selbst nicht unbedingt auffallen müssen. Schließlich legt man sich ja nicht alle Tage eine Praxis zu. Außerdem hat der/die Beauftragte in der Regel sehr gute Verbindungen zu allen weiteren an der Zulassung Beteiligten, die man durchaus nutzen sollte und darf.
Viel Glück und Erfolg!
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Ralf Hönsch schrieb:
Mein Tip: Bevor man sich die Mühe macht, Behörden etc. aufzusuchen und ggf. Anträge zu stellen, sollte man eine Rücksprache mit dem Beauftragten der Kassen halten, welcher letztentlich die Praxiszulassung mit seiner Abnahme verantwortet.
Dazu ist es sinnvoll, diesem Beauftragten Pläne der Praxis, die auch eine Flächenberechnung beinhalten sollten, zukommen zu lassen. Meine Erfahrung ist, dass in diesen Gesprächen bei einer möglichst frühen Beteiligung des/der "Zulasser" oft auch Probleme erkannt werden, die einem selbst nicht unbedingt auffallen müssen. Schließlich legt man sich ja nicht alle Tage eine Praxis zu. Außerdem hat der/die Beauftragte in der Regel sehr gute Verbindungen zu allen weiteren an der Zulassung Beteiligten, die man durchaus nutzen sollte und darf.
Viel Glück und Erfolg!
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mbone schrieb:
So gesehen hast du keineswegs exzellente Räumlichkeiten
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