Das Therapiewerk ist eine Praxis
für Physiotherapie in Stuttgart
West.
Wir sind ein 12-Köpfiges
motiviertes und kollegiales Team
und suchen ab sofort eine/-n
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- arbeiten in 25 min. Takt
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- Fortbildungsurlaub,
Fortbildungsunterstützung,
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unterschiedliche Sachzuwendungen,
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- Mitarbeit in ...
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Fortbildungsunterstützung,
Tankgutschein oder
Fahrkostenübernahme,
unterschiedliche Sachzuwendungen,
interne Fortbildungen, etc.)
- Mitarbeit in ...
Das wird ja immer irrsinniger!
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Maximilian Öller schrieb:
Hab vor Weihnachten noch einen Brief von einer KK bekommen. Darin wurde ich aufgefordert, dass ich die abgerechneten Rezepte bitte so in mein Kuvert sortieren soll wie die Reihenfolge auf der Papierrechnung ist, um bei folgenden Abrechnungen keine Absetzung zu riskieren.
Das wird ja immer irrsinniger!
Diesen Vorgang kann ich verstehen.
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§4 Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege
[...]
(2) Sortierung:
Die Urbelege/Images sind in der Reihenfolge der innerhalb einer Rechnung (Gesamtrechnung) verwendeten Belegnummern anzuliefern. Das heißt, die Sortierung der Urbelege/Images ist identisch mit der Sortierung der Datensätze innerhalb einer Datei. [...]
Jetzt pass bloß auf, Anonymus, das du solche Richtlinien nicht wieder als totes Wissen deklarierst - wenn du damit eine totale Absetzung einer Rechnung vermeiden kannst ist das _kein_ totes Wissen.
Da du den erfolgten Hinweis als "Irrsinn" abtust gehe ich davon aus das es sich nicht um "totes Wissen" handelt das irgendwann mal angeeignet wurde sondern dich schlicht und ergreifend nie damit beschäftigt hast :)
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Papa Alpaka schrieb:
Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens
§4 Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege
[...]
(2) Sortierung:
Die Urbelege/Images sind in der Reihenfolge der innerhalb einer Rechnung (Gesamtrechnung) verwendeten Belegnummern anzuliefern. Das heißt, die Sortierung der Urbelege/Images ist identisch mit der Sortierung der Datensätze innerhalb einer Datei. [...]
Jetzt pass bloß auf, Anonymus, das du solche Richtlinien nicht wieder als totes Wissen deklarierst - wenn du damit eine totale Absetzung einer Rechnung vermeiden kannst ist das _kein_ totes Wissen.
Da du den erfolgten Hinweis als "Irrsinn" abtust gehe ich davon aus das es sich nicht um "totes Wissen" handelt das irgendwann mal angeeignet wurde sondern dich schlicht und ergreifend nie damit beschäftigt hast :)
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britta109 schrieb:
So habe ich als Arzthelferin schon während meiner Ausbildung 1992 die Abrechnung einreichen müssen.
Diesen Vorgang kann ich verstehen.
Ich wäre nie auf die Idee gekommen, einfach die Rezepte in den Umschlag reinzustopfen.
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die neue schrieb:
Entschuldigung - aber die Sortierung versteht sich für mich von selbst. Damit habe ich doch auch selbst die bessere Übersicht.
Ich wäre nie auf die Idee gekommen, einfach die Rezepte in den Umschlag reinzustopfen.
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