Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Wie sieht es aus mit der Craniosacralen Therapie- als Privatleistung darf ich diese doch abrechnen..?
Was ist bei einer Privatpraxis zu beachten? Wer hat gute Tipps..?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir wollen demnächst zusätzlich zu unserer bestehenden Kassenpraxis eine Privatpraxis an anderer Stelle eröffnen.
Wie sieht es aus mit der Craniosacralen Therapie- als Privatleistung darf ich diese doch abrechnen..?
Was ist bei einer Privatpraxis zu beachten? Wer hat gute Tipps..?
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Tempelritter schrieb:
cranio ist nur als Voll-HP oder Arzt durchführbar.
wenn ein Patient anruft und nach Craniosakraler Therapie fragt und Privatzahler ist, dann darf ihn ein Physio (mit Fortbildungen in Cranio) nicht behandeln?
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ja
stefan 302
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mocca schrieb:
Aber Cranio-Cervikal, Cranio-Thorakal, Cranio-Lumbal oder gar Cranio-Plantar darf ein PT therapieren?
Aber Cranio-Cervikal, Cranio-Thorakal, Cranio-Lumbal oder gar Cranio-Plantar darf ein PT therapieren?
Zu Cranio-Sacral ohne HP oder Arzt zu sein kenne ich Urteile , Abmahnungen und Zulassungsentzug. Für deine angeführten Methoden nicht.
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morpheus-06 schrieb:
mocca schrieb am 29.4.15 08:35:
Aber Cranio-Cervikal, Cranio-Thorakal, Cranio-Lumbal oder gar Cranio-Plantar darf ein PT therapieren?
Zu Cranio-Sacral ohne HP oder Arzt zu sein kenne ich Urteile , Abmahnungen und Zulassungsentzug. Für deine angeführten Methoden nicht.
Morpheus-06, danke für deine Antwort. Sie ist doch hilfreich.
So gesehen dürfte auch nichts gegen eine gleichzeitige Therapiemaßnahme von Cranio-Cervikal mit der einen Hand und Sacro-Lumbal mit der anderen Hand sprechen.
Bedenkt man noch die verschiedenen AGST, oder Optionen wie aktiv, assistiv und passiv, dann arbeite ich als PT sehr häufig Sacro-Cranial.
Das Ganze ohne jegliches Unrechtsbewusstsein.
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mocca schrieb:
Welche Zulassung kann denn in einer Privatpraxis entzogen werden?
Morpheus-06, danke für deine Antwort. Sie ist doch hilfreich.
So gesehen dürfte auch nichts gegen eine gleichzeitige Therapiemaßnahme von Cranio-Cervikal mit der einen Hand und Sacro-Lumbal mit der anderen Hand sprechen.
Bedenkt man noch die verschiedenen AGST, oder Optionen wie aktiv, assistiv und passiv, dann arbeite ich als PT sehr häufig Sacro-Cranial.
Das Ganze ohne jegliches Unrechtsbewusstsein.
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morpheus-06 schrieb:
Ach mocca du Wortverdreher, es ging mir um Cranio, nicht um die Privatpraxis.
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mocca schrieb:
Und ihr "wundert" euch über die "Sach- und Faktentiefe" des BR.
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alobar schrieb:
auch für eine "Privatpraxis" braucht der cranio-sacral-therapeut eine Arzt oder HP Urkunde. Wenn man es eben ohne macht kann die Abmahnung kommen. Zulassung für die kasse kann entzogen werden, Geldstrafe kann folgen, Berufsurkunde kann flöten gehen. Das ganze kann passieren, wenn ein Physio Cranio oder Osteopathie anbietet....
Im Übrigen ist es egal wie man etwas nennt. Allein entscheidend ist, ob es eine "berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."(Quelle: §1 HeilprG) ist. Fertig!
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Bernie schrieb:
CST ist als Bestandteil der Osteopathie erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde! Mehr mussman nicht sagen.
Im Übrigen ist es egal wie man etwas nennt. Allein entscheidend ist, ob es eine "berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."(Quelle: §1 HeilprG) ist. Fertig!
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KB32 schrieb:
Wie meinst Du das?
wenn ein Patient anruft und nach Craniosakraler Therapie fragt und Privatzahler ist, dann darf ihn ein Physio (mit Fortbildungen in Cranio) nicht behandeln?
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