Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Politker reden immer von einer Soforthilfe von 9000€ für Unternehmner mit bis zu 5 Angestellten. Wo genau kann man das für Sachsen beantragen? Auf der Seite der SAB steht immer nur etwas von Krediten?
Dieses Bundesland bietet keine Zuschüsse an, nur Darlehen.
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 EUR für haupterwerblich Tätige in allen Branchen mit Sitz in Dresden.
Antragstellung hier"
Beitrag ist entnommen dieser Übersicht: https://www.physio.de/community/news/corona-finanzielle-zuschuesse-fuer-selbststaendige-auf-laenderebene/99/10138/1
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kroetzi schrieb:
"Sachsen.
Dieses Bundesland bietet keine Zuschüsse an, nur Darlehen.
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 EUR für haupterwerblich Tätige in allen Branchen mit Sitz in Dresden.
Antragstellung hier"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke. Habs gefunden
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flyingshadow schrieb:
Das Landesförderinstitut zahlt den Betrag aus, das ist bundeseunheitlich festgelegt. Zusätzlich können Bundesländer zu den 9000 E was drauf legen. Bei dir dann 1000€
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Kann ein freier Mitarbeiter Soforthilfe (Corona) beantragen?
Erzähl es uns bitte, wenn du hier die Antwort gefunden hast.
NRW-Soforthilfe 2020 | WIRTSCHAFT.NRW
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tom1350 schrieb:
annett prey schrieb am 17.4.20 17:36:
Kann ein freier Mitarbeiter Soforthilfe (Corona) beantragen?
Erzähl es uns bitte, wenn du hier die Antwort gefunden hast.
NRW-Soforthilfe 2020 | WIRTSCHAFT.NRW
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die
wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und
ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Antragsberechtigt unter den o.g. Voraussetzungen sind auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion.
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Geronimo schrieb:
Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die
wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und
ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Antragsberechtigt unter den o.g. Voraussetzungen sind auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion.
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annett prey schrieb:
Kann ein freier Mitarbeiter Soforthilfe (Corona) beantragen?
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