Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
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Kitane schrieb:
Kann bei CMD auch eine normles KG Rezept vom Zahnarzt abgerechnt werden oder muss MT verordnet werden ?
Grüße...Gerry
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Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Selbstverständlich kann der ZA auch normale KG verordnen.
Grüße...Gerry
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Die meissten wollten gar nicht wissen was wir am TMG usw. so machen, die wollten nur wissen was sie aufschreiben sollen.
Damit sie nicht in Regress genommen werden können. Also klare Absprachen treffen und Befund schhreiben!!
Gruss helmingas
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helmingas schrieb:
Hab grade bei mir zu Hause bei den ZA die Runde gemacht weg.CMD; durchgehend positive Rückmeldungen.
Die meissten wollten gar nicht wissen was wir am TMG usw. so machen, die wollten nur wissen was sie aufschreiben sollen.
Damit sie nicht in Regress genommen werden können. Also klare Absprachen treffen und Befund schhreiben!!
Gruss helmingas
Hab grade bei mir zu Hause bei den ZA die Runde gemacht weg.CMD; durchgehend positive Rückmeldungen.
Die meissten wollten gar nicht wissen was wir am TMG usw. so machen, die wollten nur wissen was sie aufschreiben sollen.
Damit sie nicht in Regress genommen werden können. Also klare Absprachen treffen und Befund schhreiben!!
Gruss helmingas
Hallo helmingas,
soweit ich weiß, sind ZA nicht Regress gefährdet da es für sie kein "Budget" gibt.
Oder hast du andere Informationen?
Grüße
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Squealer schrieb:
helmingas schrieb am 10.2.15 19:12:
Hab grade bei mir zu Hause bei den ZA die Runde gemacht weg.CMD; durchgehend positive Rückmeldungen.
Die meissten wollten gar nicht wissen was wir am TMG usw. so machen, die wollten nur wissen was sie aufschreiben sollen.
Damit sie nicht in Regress genommen werden können. Also klare Absprachen treffen und Befund schhreiben!!
Gruss helmingas
Hallo helmingas,
soweit ich weiß, sind ZA nicht Regress gefährdet da es für sie kein "Budget" gibt.
Oder hast du andere Informationen?
Grüße
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Aha77 schrieb:
Sie dürfen bspw. MT u. Fango aufschreiben oder KG u. Fango. Aber wiederum keine Elektrotherapie...MT u.KG geht wiederum nicht, MT oder KG geht auf jeden Fall. Aber da gibt's auch Unterschiede zw. Privat und Kasse...die weiß ich aber nicht so genau.
die ZA dürfen (noch) alle Kombinationen aufschreiben...
es gibt keine "verbotenen" Kombinationen,
es soll so Kassen geben, die das anders sehen, dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage....
ansonsten gibt es alle Arten von Falschaussagen zum Thema...
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ali schrieb:
nonono bestman,
die ZA dürfen (noch) alle Kombinationen aufschreiben...
es gibt keine "verbotenen" Kombinationen,
es soll so Kassen geben, die das anders sehen, dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage....
ansonsten gibt es alle Arten von Falschaussagen zum Thema...
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chris217 schrieb:
Sie können verordnen was sie wollen. Gibt auch häufiger die verordnung über KG, MT, FA, KMT. Bisher gab es auch noch keine Probleme mit der Vergütung.
Sie dürfen bspw. MT u. Fango aufschreiben oder KG u. Fango. Aber wiederum keine Elektrotherapie...MT u.KG geht wiederum nicht, MT oder KG geht auf jeden Fall. Aber da gibt's auch Unterschiede zw. Privat und Kasse...die weiß ich aber nicht so genau.
Begründung?
manchmal ist es besser nichts zu schreiben.
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morpheus-06 schrieb:
bestman schrieb am 10.2.15 21:30:
Sie dürfen bspw. MT u. Fango aufschreiben oder KG u. Fango. Aber wiederum keine Elektrotherapie...MT u.KG geht wiederum nicht, MT oder KG geht auf jeden Fall. Aber da gibt's auch Unterschiede zw. Privat und Kasse...die weiß ich aber nicht so genau.
Begründung?
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Aha77 schrieb:
...Na weil du dann dein Geld nicht von der Krankenversicherung bekommst. Warum...? Weil sie es so bestimmt haben. Versuch mal mit CMD Verodnung MT und KG abzurechnen...es geht nur entweder oder. Bzw. Mit Zusatz Fa. Zumindest bei uns im hohen Norden. Sollte dabei dir anders sein, schön für dich. Aber bitte erspare allen deine pampigen Kommentare.
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Tempelritter schrieb:
Ich muss morpheus-06 zustimmen. Wir rechnen zuhauf MT+KG+ ggf. weitere Therapie auf einem Zahnarzt - Rezept mit der GKV und PKV Versicherten Patienten ab. Bisher gab es keine einzige Absetzung oder Reduzierung. Da sollte es egal sein ob im hohen Norden oder im tiefen Süden. Ich habe auch die letzten Rundschreiben der KZV hier liegen, da wird zwar aus wirtschaftlichen Gründen empfohlen nur ein oder zwei Heilmittel zu verordnen, das hat aber nichts mit unserer Abrechnung zutun.
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Aha77 schrieb:
Nein, habe erst vor kurzen mit einigen ZÄ/ KFO gesprochen. Laut deren Aussage ist es so...hab's unten auch nochmal erwähnt. I
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Aha77 schrieb:
Ok...bei uns geht's jedenfalls nicht. Wenn aber soviele sagen, dass es machbar ist...ich informier mich nochmal...
Heilmittelbedingungen. es werden jedoch Stimmen laut die eben jenes fordern.
we will see...
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helmingas schrieb:
Soweit mir bekannt (arbeite seit 2012 mit ZÄ zusammen) fallen die nicht unter die
Heilmittelbedingungen. es werden jedoch Stimmen laut die eben jenes fordern.
we will see...
Hast du es denn je versucht oder nickst du schon mit dem Kopf wenn irgendein Sofa von einer KK pupst?
ZÄ unterliegen (noch) nicht dem HMK, demzufolge können sie völlig frei verordnen und die Kassen müssen vollständig erstatten!
Nur, die ZÄ müssen auch wollen und häufig ist die völlig überteuerte 3-D-Bissschiene vorrangig :wink:!
Grüße...Gerry
P.S. Gehe doch mal etwas durch die Suchfunktion. War oft genug Thema mit entsprechend guter Information von Nicht-Kopfnicker.
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Gerry schrieb:
...Ok...bei uns geht's jedenfalls nicht. Wenn aber soviele sagen, dass es machbar ist...ich informier mich nochmal...
Hast du es denn je versucht oder nickst du schon mit dem Kopf wenn irgendein Sofa von einer KK pupst?
ZÄ unterliegen (noch) nicht dem HMK, demzufolge können sie völlig frei verordnen und die Kassen müssen vollständig erstatten!
Nur, die ZÄ müssen auch wollen und häufig ist die völlig überteuerte 3-D-Bissschiene vorrangig :wink:!
Grüße...Gerry
P.S. Gehe doch mal etwas durch die Suchfunktion. War oft genug Thema mit entsprechend guter Information von Nicht-Kopfnicker.
es gibt viiiiiele Falschinformationen, AUCH von den regionalen KZVen. Gern mal es ginge auschliesslich noch MT und so....
Fakt ist, dass GVK Kassen sich in der Regel an die gültigen Spielregeln halten und jede Kombi bezahlen.
Eine unrühmlich Ausnahme scheint die AOK BW zu sein. Welche Kassen zahlen denn bei Dir die genannten
Kombinationen nicht.
Bei PP zicken meines Wissens Beihilfestellen gelegentlich bei ZA Rezepten generell, mit abnehmender Tendenz,
kenne da auch die rechtliche Grundlage nicht.
Wo bist Du denn ? SH. Da gabs mal die Nummer, ginge nur noch auch Grünen Rezept....Wie gesagt allerlei
Gerüchtevarianten.
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ali schrieb:
lieber bestman,
es gibt viiiiiele Falschinformationen, AUCH von den regionalen KZVen. Gern mal es ginge auschliesslich noch MT und so....
Fakt ist, dass GVK Kassen sich in der Regel an die gültigen Spielregeln halten und jede Kombi bezahlen.
Eine unrühmlich Ausnahme scheint die AOK BW zu sein. Welche Kassen zahlen denn bei Dir die genannten
Kombinationen nicht.
Bei PP zicken meines Wissens Beihilfestellen gelegentlich bei ZA Rezepten generell, mit abnehmender Tendenz,
kenne da auch die rechtliche Grundlage nicht.
Wo bist Du denn ? SH. Da gabs mal die Nummer, ginge nur noch auch Grünen Rezept....Wie gesagt allerlei
Gerüchtevarianten.
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die neue schrieb:
selbstverständlich auch KG, gern auch als Doppeltermin. Hab ich immer, da ich keine MT-Zulassung habe. Bisher noch nie Probleme gehabt
Ich habe eine Meldung von Kieferortopäden (Bayern) bekommen, dass die jetzt eine sog. Rundschreiben von KZBV bekommen haben.
Dort steht, dass ab Februar 2015 man nicht mehr eine Rezepte für CMD mit drei Maßnahmen austellen darf, sondern nur eine z.B MT
Habt Ihr davon gehört ?
Grüße
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postri-77 schrieb:
Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Meldung von Kieferortopäden (Bayern) bekommen, dass die jetzt eine sog. Rundschreiben von KZBV bekommen haben.
Dort steht, dass ab Februar 2015 man nicht mehr eine Rezepte für CMD mit drei Maßnahmen austellen darf, sondern nur eine z.B MT
Habt Ihr davon gehört ?
Grüße
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