Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
das Jahr neigt sich dem Ende zu und ich würde gerne den Mitarbeitern/-innnen eine Bonuszahlung zukommen lassen, u.a. wegen den höheren Vergütungen durch die Krankenkassen, auf die ich bisher noch nicht mit Gehaltserhöhungen reagiert habe...(deshalb auch AT...)
Gedacht hatte ich in der Höhe 400,- Euro Vollzeit bzw. 200,- Euro Teilzeit.
Was gibt es für Möglichkeiten es nicht über den normalen Monatslohn auszubezahlen bzw. bei den 450,- Euro Kräften?
Viele Grüße und danke für Tips!
Frank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und ich würde gerne den Mitarbeitern/-innnen eine Bonuszahlung zukommen lassen, u.a. wegen den höheren Vergütungen durch die Krankenkassen, auf die ich bisher noch nicht mit Gehaltserhöhungen reagiert habe...(deshalb auch AT...)
Gedacht hatte ich in der Höhe 400,- Euro Vollzeit bzw. 200,- Euro Teilzeit.
Was gibt es für Möglichkeiten es nicht über den normalen Monatslohn auszubezahlen bzw. bei den 450,- Euro Kräften?
Viele Grüße und danke für Tips!
Frank
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mbone schrieb:
Frag bitte deinen Steuerberater, der kann dir da bestens helfen.
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ali schrieb:
Ich empfehle ich einen Plausch mit dem/der StBe, gern auch bei einem Geschäftsessen...
Jeden Monat gibt es eine Steuerfreigrenze in Höhe von 44 Euro. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern grundsätzlich jeden Monat steuerfrei ein Geschenk machen kann, solange dieses den Wert von 44 Euro nicht überschreitet. Da es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, muss jedoch der gesamte Betrag versteuert werden, sobald die Grenze überschritten wird.
Sachzuwendungen
Anders als die Sachbezüge, werden Sachzuwendungen für einen bestimmten persönlichen Anlass gewährt. Man spricht in diesem Fall auch von Aufmerksamkeiten. Die Freigrenze für solche Aufmerksamkeiten beträgt seit dem 1. Januar 2015 ca. 60 Euro. Bei gegebenem Anlass kann eine Sachzuwendung auch mehrmals pro Monat steuerfrei gewährt werden, beispielsweise in Form eines Arbeitsessens.
Berufliche Fortbildungen
Besucht der Mitarbeiter eine Fortbildung, kann der Arbeitgeber ihm die Kosten unter einer Bedingung steuerfrei erstatten: Die Fortbildung muss im Interesse des Arbeitgebers liegen. Heißt: Eignet sich der Mitarbeiter bei der Fortbildung neue oder bessere Fähigkeiten an, von denen der Arbeitgeber bei der späteren Arbeit profitiert, können die Kosten steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Gesundheitsförderung
Hier hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Freibetrag von 500 Euro je Arbeitnehmer. Es werden auch Zuschüsse an Arbeitnehmer berücksichtigt, die dieser nicht innerhalb des Betriebs, sondern bei externen Maßnahmen investiert. Leider sind sowohl Sportvereine als auch die Beiträge für ein Fitnessstudio ausgeschlossen. Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Fitnessstudio beispielsweise Maßnahmen anbietet, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen gerecht werden. Dazu zählen beispielsweise Programme, um den beruflich bedingten Bewegungsmangel zu reduzieren oder Maßnahmen zur Stressbewältigung und Entspannung.
Kindergartenbeiträge
Gibt ein Arbeitnehmer Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, tagsüber in einen Kindergarten, um diese während seiner Arbeitszeit betreuen zu lassen, kann der Arbeitgeber die dafür anfallenden Kosten steuerfrei erstatten. Dies gilt nicht nur für Einrichtungen, die dem Betrieb angehören, sondern auch für externe Kindergärten.
Rabattfreibetrag
Je nach Branche kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern auch einen Rabattfreibetrag auf die eigenen Produkte in Höhe von 1080 Euro pro Jahr gewähren. Dies ist für Waren oder Dienstleistungen möglich, mit denen das Unternehmen handelt. So können beispielsweise die Hersteller von Lebensmitteln oder Kosmetika diese ihren Mitarbeitern steuerfrei und bis zur entsprechenden Rabattgrenze vergünstigt überlassen.
Dein Steuerberater deines Vertrauens sollte dir bei deiner Ideenfindung durchaus behilflich sein.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Sachbezüge
Jeden Monat gibt es eine Steuerfreigrenze in Höhe von 44 Euro. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern grundsätzlich jeden Monat steuerfrei ein Geschenk machen kann, solange dieses den Wert von 44 Euro nicht überschreitet. Da es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, muss jedoch der gesamte Betrag versteuert werden, sobald die Grenze überschritten wird.
Sachzuwendungen
Anders als die Sachbezüge, werden Sachzuwendungen für einen bestimmten persönlichen Anlass gewährt. Man spricht in diesem Fall auch von Aufmerksamkeiten. Die Freigrenze für solche Aufmerksamkeiten beträgt seit dem 1. Januar 2015 ca. 60 Euro. Bei gegebenem Anlass kann eine Sachzuwendung auch mehrmals pro Monat steuerfrei gewährt werden, beispielsweise in Form eines Arbeitsessens.
Berufliche Fortbildungen
Besucht der Mitarbeiter eine Fortbildung, kann der Arbeitgeber ihm die Kosten unter einer Bedingung steuerfrei erstatten: Die Fortbildung muss im Interesse des Arbeitgebers liegen. Heißt: Eignet sich der Mitarbeiter bei der Fortbildung neue oder bessere Fähigkeiten an, von denen der Arbeitgeber bei der späteren Arbeit profitiert, können die Kosten steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Gesundheitsförderung
Hier hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Freibetrag von 500 Euro je Arbeitnehmer. Es werden auch Zuschüsse an Arbeitnehmer berücksichtigt, die dieser nicht innerhalb des Betriebs, sondern bei externen Maßnahmen investiert. Leider sind sowohl Sportvereine als auch die Beiträge für ein Fitnessstudio ausgeschlossen. Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Fitnessstudio beispielsweise Maßnahmen anbietet, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen gerecht werden. Dazu zählen beispielsweise Programme, um den beruflich bedingten Bewegungsmangel zu reduzieren oder Maßnahmen zur Stressbewältigung und Entspannung.
Kindergartenbeiträge
Gibt ein Arbeitnehmer Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, tagsüber in einen Kindergarten, um diese während seiner Arbeitszeit betreuen zu lassen, kann der Arbeitgeber die dafür anfallenden Kosten steuerfrei erstatten. Dies gilt nicht nur für Einrichtungen, die dem Betrieb angehören, sondern auch für externe Kindergärten.
Rabattfreibetrag
Je nach Branche kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern auch einen Rabattfreibetrag auf die eigenen Produkte in Höhe von 1080 Euro pro Jahr gewähren. Dies ist für Waren oder Dienstleistungen möglich, mit denen das Unternehmen handelt. So können beispielsweise die Hersteller von Lebensmitteln oder Kosmetika diese ihren Mitarbeitern steuerfrei und bis zur entsprechenden Rabattgrenze vergünstigt überlassen.
Dein Steuerberater deines Vertrauens sollte dir bei deiner Ideenfindung durchaus behilflich sein.
LG ergonosis
Alternativ: stell im nächsten Jahr eine Sachleistung im Wert von bis zu €44/Monat zur Verfügung, diese wird im Gegensatz zur Einmalzahlung nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.
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MikeL schrieb:
Mir fiele da noch eine Alternative ein: Verhalte Dich wie ein anständiger Arbeitgeber und passe die Gehälter Deiner Mitarbeiter endlich an Deinen Mehrumsatz infolge der Honorarerhöhungen an. Das kommt dann bei Deinen Mitarbeitern viel eher als Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung an, als ein einmaliges Almosen in Höhe von 400 Euro jährlich! :point_up:
Mir fiele da noch eine Alternative ein: Verhalte Dich wie ein anständiger Arbeitgeber und passe die Gehälter Deiner Mitarbeiter endlich an Deinen Mehrumsatz infolge der Honorarerhöhungen an. Das kommt dann bei Deinen Mitarbeitern viel eher als Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung an, als ein einmaliges Almosen in Höhe von 400 Euro jährlich! :point_up:
:thumbsdown:
Es sei denn zum Jahresende Bonus Zahlung und dann zu 1 . Januar Gehaltserhöhung!
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a schubart schrieb:
MikeL schrieb am 1.11.18 23:04:
Mir fiele da noch eine Alternative ein: Verhalte Dich wie ein anständiger Arbeitgeber und passe die Gehälter Deiner Mitarbeiter endlich an Deinen Mehrumsatz infolge der Honorarerhöhungen an. Das kommt dann bei Deinen Mitarbeitern viel eher als Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung an, als ein einmaliges Almosen in Höhe von 400 Euro jährlich! :point_up:
:thumbsdown:
Es sei denn zum Jahresende Bonus Zahlung und dann zu 1 . Januar Gehaltserhöhung!
"Es sei denn zum Jahresende Bonus Zahlung und dann zu 1 . Januar Gehaltserhöhung!"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genau so soll es sein! @ A.Schubart
"Es sei denn zum Jahresende Bonus Zahlung und dann zu 1 . Januar Gehaltserhöhung!"
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Papa Alpaka schrieb:
Du kannst es ganz simpel machen und der monatlichen Abrechnung eine Einmalzahlung zuschlagen; vergiss dabei nicht, jeden einzelnen Mitarbeiter auf die Freiwilligkeit der Leistung schriftlich (!) hinzuweisen: machst du das aus Versehen ein paar (3) Jahre in Folge ohne die Freiwilligkeit zu benennen entsteht eine betriebliche Übung, die Angestellten erwerben einen Anspruch auf diese Zahlung.
Alternativ: stell im nächsten Jahr eine Sachleistung im Wert von bis zu €44/Monat zur Verfügung, diese wird im Gegensatz zur Einmalzahlung nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.
:wink:
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MikeL schrieb:
Es wird sicher nicht so viel gewesen sein, dass Du unter dem Strich drauflegen mußtest, sonst hättest Du ja das Tschengeld zum Jahresende nicht drauflegen können. Ausgehend von den bisher erfolgten 20 % Honorarerhöhungen der Krankenkassen sollte da schon etwas mehr drin sein. Aber es muss jeder AG für sich selbst entscheiden, wieviel Wertschätzung er für die Arbeit seiner AG aufbringen möchte!
... Tschengeld zum Jahresende ...
... ein einmaliges Almosen in Höhe von 400 Euro jährlich! :point_up:
Hab ich was verpasst? Für wen sind 400.- Euro "Taschengeld" bzw. "Almosen" ? Für einen angestellten Therapeuten?
Ausgehend von den bisher erfolgten 20 % Honorarerhöhungen der Krankenkassen ...
Wo gab es 20% bisher?
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Xela schrieb:
MikeL schrieb am 2.11.18 16:24:
MikeL schrieb am 1.11.18 23:04:
MikeL schrieb am 2.11.18 16:24:...
... Tschengeld zum Jahresende ...
... ein einmaliges Almosen in Höhe von 400 Euro jährlich! :point_up:
Hab ich was verpasst? Für wen sind 400.- Euro "Taschengeld" bzw. "Almosen" ? Für einen angestellten Therapeuten?
Ausgehend von den bisher erfolgten 20 % Honorarerhöhungen der Krankenkassen ...
Wo gab es 20% bisher?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Woher weisst Du wieviel Gehalt ich bisher zahle? @ MikeL
:wink:
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C. DBO schrieb:
Also Leute, wer 400,- für ein Taschengeld oder Almosen hält, scheint ja genügend Kohle zu haben und würde von mir überhaupt nix mehr kriegen :thumbsup: :hushed:
Also Leute, wer 400,- für ein Taschengeld oder Almosen hält, scheint ja genügend Kohle zu haben und würde von mir überhaupt nix mehr kriegen :thumbsup: :hushed:
Ich halte 400 Euro unter normalen Umständen keinesfalls für ein Almosen oder Trinkgeld. Angesichts ausgebliebener Gehaltserhöhungen bei inzwischen 20 % Honorarerhöhung würde ich es eher als eine Art halbherzige Beruhigung des schlechten Gewissens von AT halten. Die AN werden sich unter diesen Umständen wahrscheinlich ver..scht fühlen... :thumbsup:
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MikeL schrieb:
C. DBO schrieb am 3.11.18 14:02:
Also Leute, wer 400,- für ein Taschengeld oder Almosen hält, scheint ja genügend Kohle zu haben und würde von mir überhaupt nix mehr kriegen :thumbsup: :hushed:
Ich halte 400 Euro unter normalen Umständen keinesfalls für ein Almosen oder Trinkgeld. Angesichts ausgebliebener Gehaltserhöhungen bei inzwischen 20 % Honorarerhöhung würde ich es eher als eine Art halbherzige Beruhigung des schlechten Gewissens von AT halten. Die AN werden sich unter diesen Umständen wahrscheinlich ver..scht fühlen... :thumbsup:
Also Leute, wer 400,- für ein Taschengeld oder Almosen hält, scheint ja genügend Kohle zu haben und würde von mir überhaupt nix mehr kriegen :thumbsup: :hushed:
Ich halte 400 Euro unter normalen Umständen keinesfalls für ein Almosen oder Trinkgeld. Angesichts ausgebliebener Gehaltserhöhungen bei inzwischen 20 % Honorarerhöhung würde ich es eher als eine Art halbherzige Beruhigung des schlechten Gewissens von AT halten. Die AN werden sich unter diesen Umständen wahrscheinlich ver..scht fühlen... :thumbsup:
Ich habe dieses Jahr die Gehälter angehoben, generell allerdings müssen die 20% erstmal beim PI ankommen und die schon lange gestiegenen Kosten decken, bevor irgendwas davon an AN weiter gegeben wird. Auch das muss man sich erst mal vor Augen halten.
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C. DBO schrieb:
MikeL schrieb am 3.11.18 22:57:
C. DBO schrieb am 3.11.18 14:02:
Also Leute, wer 400,- für ein Taschengeld oder Almosen hält, scheint ja genügend Kohle zu haben und würde von mir überhaupt nix mehr kriegen :thumbsup: :hushed:
Ich halte 400 Euro unter normalen Umständen keinesfalls für ein Almosen oder Trinkgeld. Angesichts ausgebliebener Gehaltserhöhungen bei inzwischen 20 % Honorarerhöhung würde ich es eher als eine Art halbherzige Beruhigung des schlechten Gewissens von AT halten. Die AN werden sich unter diesen Umständen wahrscheinlich ver..scht fühlen... :thumbsup:
Ich habe dieses Jahr die Gehälter angehoben, generell allerdings müssen die 20% erstmal beim PI ankommen und die schon lange gestiegenen Kosten decken, bevor irgendwas davon an AN weiter gegeben wird. Auch das muss man sich erst mal vor Augen halten.
400 Euro pro Jahr bedeutet eine monatliche Zahlung von 33 Euro Brutto.
33 Euro Brutto mehr für eine Vollzeitkraft bei einem hoffentlich vorhandenen Durchschnittslohn von mindestens 2500 Euro bedeutet 1,3 % mehr. Und dass in einem Jahr indem jede einzelne KG Behandlung fast 3 Euro mehr wert geworden ist, d.h. selbt jeder Physio ohne irgendwelche Zusatzqualifikationen erwirtschaftet heute für jede KG Behandlung knapp 20% mehr rein.
Beurteile selbst ob in diesem Zusammenhang 33 Euro pro Monat eine angemessene Erhöhung ist. Oder anders dargestellt, was würdest du sagen wenn die GKV sagt pro Vollzeitarbeitskraft, die 40 Stunden die Woche arbeitet (im 20 min. Takt 120 Behandlungseinheiten pro Woche) bezahlen wir für deren Leistungen an die AG 400 Euro pro Jahr mehr. Rechne mal aus wieviel Cent das Erhöhung pro KG Behandlung aufs Jahr gesehen wären....
Sagst du dann auch zu allen Physios die sich beschweren, was beklagt ihr euch, wir bekommen doch 400 Euro pro Jahr von den GKVen mehr pro Vollzeitkraft ?? Komisch ich höre nur beschwerden dass 30 % Erhöhung nicht ausreichen, aber ein AN soll 1,3% Erhöhung gefälligst hochschätzen, weil es ja 400 Euro pro Jahr sind. Wieviel höher ist deine GuV Rechnung dieses Jahr ausgefallen ?? Gehörst du auch zu denjenigen die behaupten die 30% sind zuwenig von den GKVen ? diese 30% bedeuten in deinem Geldbeutel einen hohen 4 Stelligen Betrag mehr pro Jahr, also keine falsche Doppelmoral.
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Gert Winsa schrieb:
Zahlen bekommen immer in Relation zu etwas einen Wert, zahlen alleine haben keinen Wert.
400 Euro pro Jahr bedeutet eine monatliche Zahlung von 33 Euro Brutto.
33 Euro Brutto mehr für eine Vollzeitkraft bei einem hoffentlich vorhandenen Durchschnittslohn von mindestens 2500 Euro bedeutet 1,3 % mehr. Und dass in einem Jahr indem jede einzelne KG Behandlung fast 3 Euro mehr wert geworden ist, d.h. selbt jeder Physio ohne irgendwelche Zusatzqualifikationen erwirtschaftet heute für jede KG Behandlung knapp 20% mehr rein.
Beurteile selbst ob in diesem Zusammenhang 33 Euro pro Monat eine angemessene Erhöhung ist. Oder anders dargestellt, was würdest du sagen wenn die GKV sagt pro Vollzeitarbeitskraft, die 40 Stunden die Woche arbeitet (im 20 min. Takt 120 Behandlungseinheiten pro Woche) bezahlen wir für deren Leistungen an die AG 400 Euro pro Jahr mehr. Rechne mal aus wieviel Cent das Erhöhung pro KG Behandlung aufs Jahr gesehen wären....
Sagst du dann auch zu allen Physios die sich beschweren, was beklagt ihr euch, wir bekommen doch 400 Euro pro Jahr von den GKVen mehr pro Vollzeitkraft ?? Komisch ich höre nur beschwerden dass 30 % Erhöhung nicht ausreichen, aber ein AN soll 1,3% Erhöhung gefälligst hochschätzen, weil es ja 400 Euro pro Jahr sind. Wieviel höher ist deine GuV Rechnung dieses Jahr ausgefallen ?? Gehörst du auch zu denjenigen die behaupten die 30% sind zuwenig von den GKVen ? diese 30% bedeuten in deinem Geldbeutel einen hohen 4 Stelligen Betrag mehr pro Jahr, also keine falsche Doppelmoral.
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C. DBO schrieb:
Man kann eine GKV Erhöhung nicht 1:1 an AN weitergeben, das ist doch einleuchtend, oder? Wenn erstmal eine solche Zahlung kommt um dann im kommenden Jahr die weitere Vorgehensweise zu überlegen, finde ich das nicht ehrenrührig. Die Zahlen des Kollegen kennen wir doch gar nicht.
Selbst wenn du den Lohn eines Physios um 20% anheben würdest hättest du von der Erhöhung mehr wie die Hälfte im Vergleich zum AN. Diese einfache Mathematik verstehen viele Physios einfach nicht.
Daher nochmals, wenn ein Vollzeitphysio bisher ca. 8.000 Euro Umsatz im MOnat gemacht hat, sind 20% davon 1600 Euro mehr.
20% seines Gehaltes von 2500 Euro sind 500 Euro mehr. D.h. trotz gleicher Prozenturaler Erhöhung bekommt der AG 2/3 der Mehreinnahmen.
Nun fordere ich nichtmal eine gleiche Prozentuale Erhöhung, aber eine Erhöhung in dieser Größenordnung ist eine schallende Ohrfeige um sein eigenes schlechtes Gewissen zu beruhigen.
Nehmen wir im gesetzten Beispiel an dass der AN sogar nur 10% mehr reinverdient wie in den Jahren zuvor, also 800 Euro, dann sind 33 Euro monatlich lediglich 4% der mehreinnahmen, und 96% landen beim AG. Und ich bin mir sicher dass JEDER Vollzeitphysio heute locker 800 Euro pro Monat mehr Umsatz macht. 2017 haben wir für eine KG lediglich 16,xx Euro bekommen.
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Gert Winsa schrieb:
Ich habe nirgends geschrieben dass sie 1:1 weitergegeben werden soll. Viele Physios verstehen % Rechnen nach wie vor nicht.
Selbst wenn du den Lohn eines Physios um 20% anheben würdest hättest du von der Erhöhung mehr wie die Hälfte im Vergleich zum AN. Diese einfache Mathematik verstehen viele Physios einfach nicht.
Daher nochmals, wenn ein Vollzeitphysio bisher ca. 8.000 Euro Umsatz im MOnat gemacht hat, sind 20% davon 1600 Euro mehr.
20% seines Gehaltes von 2500 Euro sind 500 Euro mehr. D.h. trotz gleicher Prozenturaler Erhöhung bekommt der AG 2/3 der Mehreinnahmen.
Nun fordere ich nichtmal eine gleiche Prozentuale Erhöhung, aber eine Erhöhung in dieser Größenordnung ist eine schallende Ohrfeige um sein eigenes schlechtes Gewissen zu beruhigen.
Nehmen wir im gesetzten Beispiel an dass der AN sogar nur 10% mehr reinverdient wie in den Jahren zuvor, also 800 Euro, dann sind 33 Euro monatlich lediglich 4% der mehreinnahmen, und 96% landen beim AG. Und ich bin mir sicher dass JEDER Vollzeitphysio heute locker 800 Euro pro Monat mehr Umsatz macht. 2017 haben wir für eine KG lediglich 16,xx Euro bekommen.
Nur ist es vollkommen falsch sich als großzügig darzustellen wenn man in Anbetracht der aktuellen Steigerungen 33 Euro mehr pro Monat bezahlt, einen AN als zwingend dankbar darzustellen für diese Erhöhung, umgekehrt aber Erhöhungen von 30% als zu niedrig erachtet, und hier dann nicht die Dankbarkeit so sieht, die man von einem AN erwartet für ca. 1-2% Gehaltserhöhung. DAS ist eine falsche Doppelmoral.
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Gert Winsa schrieb:
Von mir aus soll das jeder PI machen wie er es für richtig hält.
Nur ist es vollkommen falsch sich als großzügig darzustellen wenn man in Anbetracht der aktuellen Steigerungen 33 Euro mehr pro Monat bezahlt, einen AN als zwingend dankbar darzustellen für diese Erhöhung, umgekehrt aber Erhöhungen von 30% als zu niedrig erachtet, und hier dann nicht die Dankbarkeit so sieht, die man von einem AN erwartet für ca. 1-2% Gehaltserhöhung. DAS ist eine falsche Doppelmoral.
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C. DBO schrieb:
800,- mehr? Wäre schön, haben wir leider nicht, zu viele Krankheitstage und gute Konditionen, Shoppingticket und betr. Altersvorsorge ... nein, unsere Einnahmen pro MA (21) x 800,- wären mehr als 16.000 Mehreinnahmen, leider nicht ... unvorstellbar
Je größer eine Praxis ist umso effizienter und billiger sind die Raumkosten und Rezeptionskosten pro Mitarbeiter. Folglich ist es in deiner Organisation es effizient zu gestalten.
2017 lagen die KG Preise bei 16,xx heute bei 19,xx, selbst im 25 min. Takt, und bei 10% Ausfall durch nichterscheinende Patienten sind das noch 17 Behandlungseinheiten pro Tag pro Vollzeitkraft. Je 3 Euro mehr sind 1.000 Euro mehr pro Mitarbeiter pro Monat, und das ohne irgendeine Zusatzqualifikation, Beitherapien oder Privat-/Beihilfepatienten.
Ob es so entsteht obliegt deiner Führung und Organisation, das ist Aufgabe des PI.
Manchmal sinkt auch die Motivation der Mitarbeiter und steigt die Krankheitsquote, wenn jemand generell unzufrieden ist, und merkt dass sich sein Einsatz nicht lohnt. Papa Alpaka hatte schon oft geschrieben wie positiv sich eine Miteinbeziehung der Mitarbeiter und Erklärung der Auswirkungen verschiedener Parameter auch bei den Mitarbeitern im Gehalt niederschlagen kann. Das ist aber DEINE Aufgabe.
Wenn man seinen Mitarbeiter aufzeigt dass man unter Umständen auch 500 Euro Pro Monat mehr zahlen kann, erleben viele einen Aha effekt. Dann muss man Ihnen aber auch diese Wege aufzeigen, udn konsequent leben und Umsetzen. Ebenso darf man nicht Urteilen wenn ein Mitarbeiter eine solche Effizienzsteigerung nicht mitmachen will, aber sein Gehalt muss sich dann eben auch von den anderen Unterscheiden.
Das würde dann deine Führungsstärke wiederspiegeln, oder auch nicht.
Man kann von einem Angestellten nicht erwarten dass er von alleine alle Einflussfaktoren und Ihre Hebelwirkung auf die eigene Effizienz bewußt ist - das ist es ja nichtmal manchem PI....
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Gert Winsa schrieb:
Du hast doch selber gesagt dass nicht alle Vollzeitmitarbeiter sind, soviel Sachverstand müsstest du haben dass du das dann nur pro Vollzeitkraft rechnen müsstest.
Je größer eine Praxis ist umso effizienter und billiger sind die Raumkosten und Rezeptionskosten pro Mitarbeiter. Folglich ist es in deiner Organisation es effizient zu gestalten.
2017 lagen die KG Preise bei 16,xx heute bei 19,xx, selbst im 25 min. Takt, und bei 10% Ausfall durch nichterscheinende Patienten sind das noch 17 Behandlungseinheiten pro Tag pro Vollzeitkraft. Je 3 Euro mehr sind 1.000 Euro mehr pro Mitarbeiter pro Monat, und das ohne irgendeine Zusatzqualifikation, Beitherapien oder Privat-/Beihilfepatienten.
Ob es so entsteht obliegt deiner Führung und Organisation, das ist Aufgabe des PI.
Manchmal sinkt auch die Motivation der Mitarbeiter und steigt die Krankheitsquote, wenn jemand generell unzufrieden ist, und merkt dass sich sein Einsatz nicht lohnt. Papa Alpaka hatte schon oft geschrieben wie positiv sich eine Miteinbeziehung der Mitarbeiter und Erklärung der Auswirkungen verschiedener Parameter auch bei den Mitarbeitern im Gehalt niederschlagen kann. Das ist aber DEINE Aufgabe.
Wenn man seinen Mitarbeiter aufzeigt dass man unter Umständen auch 500 Euro Pro Monat mehr zahlen kann, erleben viele einen Aha effekt. Dann muss man Ihnen aber auch diese Wege aufzeigen, udn konsequent leben und Umsetzen. Ebenso darf man nicht Urteilen wenn ein Mitarbeiter eine solche Effizienzsteigerung nicht mitmachen will, aber sein Gehalt muss sich dann eben auch von den anderen Unterscheiden.
Das würde dann deine Führungsstärke wiederspiegeln, oder auch nicht.
Man kann von einem Angestellten nicht erwarten dass er von alleine alle Einflussfaktoren und Ihre Hebelwirkung auf die eigene Effizienz bewußt ist - das ist es ja nichtmal manchem PI....
Man kann eine GKV Erhöhung nicht 1:1 an AN weitergeben, das ist doch einleuchtend, oder? Wenn erstmal eine solche Zahlung kommt um dann im kommenden Jahr die weitere Vorgehensweise zu überlegen, finde ich das nicht ehrenrührig. Die Zahlen des Kollegen kennen wir doch gar nicht.
Solange die Pläne voll sind, kann man die prozentuale Erhöhung ohne weiteres 1:1 an den AN weitergeben. Die meisten PI zahlen ja nur ca. 33-35% vom Umsatz. Da bleibt trotz 1:1 Weitergabe noch überproportional mehr hängen. Prinzipiell sollte man als PI mehr als 1:1 weitergeben. Schließlich haben die AN die Zeche der letzten Jahre gezahlt.....
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JRK schrieb:
C. DBO schrieb am 4.11.18 13:21:
Man kann eine GKV Erhöhung nicht 1:1 an AN weitergeben, das ist doch einleuchtend, oder? Wenn erstmal eine solche Zahlung kommt um dann im kommenden Jahr die weitere Vorgehensweise zu überlegen, finde ich das nicht ehrenrührig. Die Zahlen des Kollegen kennen wir doch gar nicht.
Solange die Pläne voll sind, kann man die prozentuale Erhöhung ohne weiteres 1:1 an den AN weitergeben. Die meisten PI zahlen ja nur ca. 33-35% vom Umsatz. Da bleibt trotz 1:1 Weitergabe noch überproportional mehr hängen. Prinzipiell sollte man als PI mehr als 1:1 weitergeben. Schließlich haben die AN die Zeche der letzten Jahre gezahlt.....
Die meisten PI zahlen ja nur ca. 33-35% vom Umsatz....
Wo haben Sie diese Zahlen her? Sind die belegbar? (Ab hier geklaut):
Interessant wäre zu wissen, ob Sie soviel Selbstbewusstsein und Schneid haben, den link zu Ihrer Behauptung hier zu veröffentlichen oder doch lieber unter dem Deckmantel der Anonymität solche haltlosen Behauptungen hier verfassen, ...
Herzlichst xela
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/niemals-in-die-rente-eingezahlt-...-laeuft/16/163428/163685#msg-163685
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Xela schrieb:
J.R.K. schrieb am 4.11.18 22:30:
Die meisten PI zahlen ja nur ca. 33-35% vom Umsatz....
Wo haben Sie diese Zahlen her? Sind die belegbar? (Ab hier geklaut):
Interessant wäre zu wissen, ob Sie soviel Selbstbewusstsein und Schneid haben, den link zu Ihrer Behauptung hier zu veröffentlichen oder doch lieber unter dem Deckmantel der Anonymität solche haltlosen Behauptungen hier verfassen, ...
Herzlichst xela
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/niemals-in-die-rente-eingezahlt-...-laeuft/16/163428/163685#msg-163685
Umsatz 80000 Euro x 1.2 = 96000 Euro.
Mitarbeiterkosten 35000 x 1.2 = 42000 Euro.
Das Plus des PI lässt das Plus des AN alt aussehen, bei 1:1 Weitergabe.
Zur Erinnerung: Die Erhöhungen sind gegen das Aussterben von AN gerichtet. Ohne AN keine Bewerbungen, wie ja viele PI seit Jahren merken.....
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JRK schrieb:
20 Jahre Berufserfahrung decken sich mit den Aussagen der PI hier im Forum.
Umsatz 80000 Euro x 1.2 = 96000 Euro.
Mitarbeiterkosten 35000 x 1.2 = 42000 Euro.
Das Plus des PI lässt das Plus des AN alt aussehen, bei 1:1 Weitergabe.
Zur Erinnerung: Die Erhöhungen sind gegen das Aussterben von AN gerichtet. Ohne AN keine Bewerbungen, wie ja viele PI seit Jahren merken.....
Sorry. Ist doch ganz einfach gewesen. Ich würde gerne Ihre Quelle für die "33%-35%" -Angabe aus dem Vorpost wissen wollen.
Sie können mir doch unmöglich eigene und oder freiwillige und nicht-nachprüfbare Angaben aus einem Internetforum als belastbare Quelle anbieten wollen.
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Xela schrieb:
J.R.K. schrieb am 5.11.18 07:32:
Sorry. Ist doch ganz einfach gewesen. Ich würde gerne Ihre Quelle für die "33%-35%" -Angabe aus dem Vorpost wissen wollen.
Sie können mir doch unmöglich eigene und oder freiwillige und nicht-nachprüfbare Angaben aus einem Internetforum als belastbare Quelle anbieten wollen.
Wie siehts denn jetzt mit dem richtigen Namen aus? Wir wollen alle wissen, wer da mit Beleidigungen und Provokationen nur so um sich wirft.
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JRK schrieb:
Doch natürlich. Ich seh da keinen Hinderungsgrund. Da Du ein großer Teil dieses Formus sein möchtest, wäre es unklug es ad absurdum zu führen. Eigene Existenz hier und so......
Wie siehts denn jetzt mit dem richtigen Namen aus? Wir wollen alle wissen, wer da mit Beleidigungen und Provokationen nur so um sich wirft.
Sorry. Ist doch ganz einfach gewesen. Ich würde gerne Ihre Quelle für die "33%-35%" -Angabe aus dem Vorpost wissen wollen.
Sie können mir doch unmöglich eigene und oder freiwillige und nicht-nachprüfbare Angaben aus einem Internetforum als belastbare Quelle anbieten wollen.
Steht hier alle naselang wenn jemand nach einem angemessenen Gehalt fragt. Du und ich und JRK und manch andere wissen das die 1/3-Faustformel jeglicher Grundlage entbehrt, sie wird in unserer Branche aber sakrosankt gehalten. Für manche PI ist das zuviel, denn wer soll das denn alles bezahlen?, andere PI können erheblich mehr zahlen, ich las von bis zu 55% im sogenannten "Großstädterwohlfühlmodus".
Belastbare Zahlen können bei der Heilmittelerbringerkammer angefragt werden.
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Papa Alpaka schrieb:
Xela schrieb am 5.11.18 09:14:
J.R.K. schrieb am 5.11.18 07:32:
Sorry. Ist doch ganz einfach gewesen. Ich würde gerne Ihre Quelle für die "33%-35%" -Angabe aus dem Vorpost wissen wollen.
Sie können mir doch unmöglich eigene und oder freiwillige und nicht-nachprüfbare Angaben aus einem Internetforum als belastbare Quelle anbieten wollen.
Steht hier alle naselang wenn jemand nach einem angemessenen Gehalt fragt. Du und ich und JRK und manch andere wissen das die 1/3-Faustformel jeglicher Grundlage entbehrt, sie wird in unserer Branche aber sakrosankt gehalten. Für manche PI ist das zuviel, denn wer soll das denn alles bezahlen?, andere PI können erheblich mehr zahlen, ich las von bis zu 55% im sogenannten "Großstädterwohlfühlmodus".
Belastbare Zahlen können bei der Heilmittelerbringerkammer angefragt werden.
Heilmittelkammer nachfragen ... nicht schlecht. Mach ich bestimmt mal.
"Du und ich und JRK und manch andere wissen das die 1/3-Faustformel jeglicher Grundlage entbehrt, "
Wenn J.R.K. etwas schreibt, was keine Grundlage hat, kann man das bei Nachfrage einfach so bestätigen. Große Jungs / Mädchen machen das und schmeissen nicht mit Dreck nach dem Motto: irgendwas wird schon hängen bleiben. Vielleicht vermitteln Sie ihm das im anstehenden Termin.
Da kann man auch gleich darüber sprechen, dass es natürlich ganz hervorragende Daten der DATEV gibt. Die solchen Unsinn von 33%-35% als generelle Aussage ad absurdum führen. Deshalb war es wirklich total nett von mir gedacht, einem weiteren ...schwätzer in diesem Forum die Gelegenheit zu geben, sich seiner Bildung und Berufsjahren adäquat zu äußern. Leider bislang ein Reinfall. Leider.
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Xela schrieb:
P.A.
Heilmittelkammer nachfragen ... nicht schlecht. Mach ich bestimmt mal.
"Du und ich und JRK und manch andere wissen das die 1/3-Faustformel jeglicher Grundlage entbehrt, "
Wenn J.R.K. etwas schreibt, was keine Grundlage hat, kann man das bei Nachfrage einfach so bestätigen. Große Jungs / Mädchen machen das und schmeissen nicht mit Dreck nach dem Motto: irgendwas wird schon hängen bleiben. Vielleicht vermitteln Sie ihm das im anstehenden Termin.
Da kann man auch gleich darüber sprechen, dass es natürlich ganz hervorragende Daten der DATEV gibt. Die solchen Unsinn von 33%-35% als generelle Aussage ad absurdum führen. Deshalb war es wirklich total nett von mir gedacht, einem weiteren ...schwätzer in diesem Forum die Gelegenheit zu geben, sich seiner Bildung und Berufsjahren adäquat zu äußern. Leider bislang ein Reinfall. Leider.
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C. DBO schrieb:
Edenred Shoppingtickets sind eine gute Möglichkeit, auch Weihnachten oder Geburtstage mit einem kleinen Geldgeschenk zu würdigen. So tust Du sogar mehr in Punkto Zufriedenheit, denn übers Jahr gerechnet sind da locker 600,- drin.
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