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begeistert von uns bist, wie wir
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ich bekomme gerade von der DAGW ein Angebot für eine Fortbildung bezüglich der Blankoverordnung die angeblich am 1.11.24 kommen soll.
Dachte wir sind da noch nicht so weit und es kommt erstmal nur für die MLD die Möglichkeit die Zeit selbst festzulegen. Zumindest so mehr oder weniger wie es eben dem HMK entspricht.
Macht der Kurs Sinn oder sind wir von Blanko doch noch so weit entfernt, dass man damit lieber noch wartet?
Liebe Grüße,
Atheia
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Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hmmm...wenn du das Programm Physio. de öffnest, dann lies doch mal in den NEWS..dann wird es dir alles ins Auge springen ... da kann am nur Oh mein Gott nur sagen...
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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Kalle1 schrieb:
Wieder eine neue Idee uns Geld aus der Tasche zu ziehen !!!
ich bekomme gerade von der DAGW ein Angebot für eine Fortbildung bezüglich der Blankoverordnung die angeblich am 1.11.24 kommen soll.
Dachte wir sind da noch nicht so weit und es kommt erstmal nur für die MLD die Möglichkeit die Zeit selbst festzulegen. Zumindest so mehr oder weniger wie es eben dem HMK entspricht.
Macht der Kurs Sinn oder sind wir von Blanko doch noch so weit entfernt, dass man damit lieber noch wartet?
Liebe Grüße,
Atheia
https://www.physio.de/community/news/mehr-freiheit-heisst-auch-mehr-verantwortung-teil-2/99/11361/1
Wahrscheinlich ist für dich der 01. November weit weg?wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Atheia schrieb am 22.08.2024 11:46 Uhr:Huhu,
https://www.physio.de/community/news/mehr-freiheit-heisst-auch-mehr-verantwortung-teil-1/99/11360/1
ich bekomme gerade von der DAGW ein Angebot für eine Fortbildung bezüglich der Blankoverordnung die angeblich am 1.11.24 kommen soll.
Dachte wir sind da noch nicht so weit und es kommt erstmal nur für die MLD die Möglichkeit die Zeit selbst festzulegen. Zumindest so mehr oder weniger wie es eben dem HMK entspricht.
Macht der Kurs Sinn oder sind wir von Blanko doch noch so weit entfernt, dass man damit lieber noch wartet?
Liebe Grüße,
Atheia
https://www.physio.de/community/news/mehr-freiheit-heisst-auch-mehr-verantwortung-teil-2/99/11361/1
Wahrscheinlich ist für dich der 01. November weit weg?wink
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Inche schrieb:
Blanko Vo MLD Zeitfenster ab 1 Okt 2024 Blanko Verordnung Schulter ab 1 Nov 2024 für 114 Diagnosen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche MLD ist keine Blanko-VO! Das ist eine himmelsweiter Unterschied und hat rechtlich nichts mit einander zu tun.
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Johnny Doe schrieb:
Bei der Diagnosegruppe EX ist MLD nicht aufgeführt.
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MeFe89 schrieb:
@Kalle1 nunja, es soll PI/Leitungskräfte geben, welche es nicht so mit Gesetzestexten und Rahmenvereinbahrungen und Verträgen haben. Da ist es doch sinnvoll sich ne Fortbildung dazu reinzuziehen als einfach drauf zu hoffen, dass es schon irgendwie klappt.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja ich schrieb ja Zeit auswahl dazu mehr war da nicht gemeint
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Atheia schrieb:
Ich hab das Forum als Direktlink gespeichert und komme selten an der richtigen Startseite vorbei. Danke für den Link. Da bin ich ja mal gespannt was auf uns zu kommt und gefühlt ist der 1. November doch morgen schon, mich wundert, dass noch keine Weihnachtsmänner im Regal stehen sweat_smile
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Bei uns sind die seit Montag in den ersten Geschäfte schon da. 🥺😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche " Blanko Vo MLD Zeitfenster ab 1 Okt 2024 ... " 🫣😘
Und @Inche
Das wird lustig. Euer hin und her.
Ich hole schon mal Popcorn und Sekt.
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sabine963 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Und @Inche
Das wird lustig. Euer hin und her.
Ich hole schon mal Popcorn und Sekt.
Wahrscheinlich kennst du die Hintergrundgeschichte von Inche nicht. Das werde ich aber hier nicht weiter ausführen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sabine963 Nö.
Wahrscheinlich kennst du die Hintergrundgeschichte von Inche nicht. Das werde ich aber hier nicht weiter ausführen.
Doch kenn ich.
Was hat das damit zu tun dass du sie dauernd anstichelst?
Ich hatte ihre Beiträge schon so verstanden wie sie gemeint waren.
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sabine963 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Doch kenn ich.
Was hat das damit zu tun dass du sie dauernd anstichelst?
Ich hatte ihre Beiträge schon so verstanden wie sie gemeint waren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sabine963 Ich stichel sie, genau so wenig wie dich, ständig an. Da hast du wohl ein Wahrnehmungsproblem.
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Atheia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij fearful wer mir hier vor dem 1.12. mit Weihnachtssüßkrams ankommt kann sich einen neuen Therapeuten suchen smiling_imp
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MeFe89 schrieb:
@Atheia also wir sind momentan im absoluten Süßigkeiten-Sommerloch. Ich würde alles nehmen. sweat_smile
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia 🤣
Ich bin jetzt mal so halb schon dazu gekommen das aus dem Link zu lesen und bin gespannt. Schwanke noch zwischen: so kompliziert klingt das gar nicht - und - ich hoffe Lars schiebt dann auch Nachtschichten fals Fragen kommen yum
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Atheia schrieb:
@MeFe89 Ich bin tatsächlich noch gut versorgt, vielleicht sehe ich so hungrig aus, wer weiß.
Ich bin jetzt mal so halb schon dazu gekommen das aus dem Link zu lesen und bin gespannt. Schwanke noch zwischen: so kompliziert klingt das gar nicht - und - ich hoffe Lars schiebt dann auch Nachtschichten fals Fragen kommen yum
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia 😘
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MeFe89 schrieb:
@Atheia ich kauf schon im Reformhaus unter unserer praxis dinkelkekse oder ähnliches gesundes naschzeug damit die Stimmung im Team gut bleibt laughing
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Problem beschreiben
Atheia schrieb:
Huhu,
ich bekomme gerade von der DAGW ein Angebot für eine Fortbildung bezüglich der Blankoverordnung die angeblich am 1.11.24 kommen soll.
Dachte wir sind da noch nicht so weit und es kommt erstmal nur für die MLD die Möglichkeit die Zeit selbst festzulegen. Zumindest so mehr oder weniger wie es eben dem HMK entspricht.
Macht der Kurs Sinn oder sind wir von Blanko doch noch so weit entfernt, dass man damit lieber noch wartet?
Liebe Grüße,
Atheia
die BVB/LHM Verordnungen bleiben wie gehabt. Sind also NICHT Blankoverordnungen. Hier wird die Menge noch ausgeschrieben und gelten ab 7 Behandlungseinheiten 6 Monate
Und noch eine Frage
Eine Blankoverordnung gilt 16 Wochen nach Ausstellungsdatum und sollte irgendwann angefangen werden. Oder gelten hier Beginn innerhalb der 28 Tagefrist?
Danke für die Antwort 😘
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Frage 1: Nein, ist auch Blanko-VO bei den passenden ICDs. Dafür gilt nur keine Ampel, somit ohne Abschlag und ohne Mengebegrenzung innerhalb der 16-Wochen-Zeitraum.
Frage 2: Frist wie gehabt 28 Tage oder 14 Tage (wenn angekreuzt).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
Frage 1: Nein, ist auch Blanko-VO bei den passenden ICDs. Dafür gilt nur keine Ampel, somit ohne Abschlag und ohne Mengebegrenzung innerhalb der 16-Wochen-Zeitraum.
Frage 2: Frist wie gehabt 28 Tage oder 14 Tage (wenn angekreuzt).
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Atheia schrieb:
Was ich auch etwas grenzwertig finde ich dieses "wiederaufleben lassen" eines bereits abgerechneten Rezeptes, bzw. fertig gemacht für die Abrechnung, wenn das noch keine 16 Wochen alt ist und noch Terminkapazitäten hat. Da doch lieber ein neues vom Patienten holen lassen? Da war irgendwo ein Beispiel mit einem Menschen dem beim Holzfällen auffällt, dass die Schulter doch noch Probleme macht. Das neue Rezept hätte dann aber wahrscheinlich keine Kapazität für 18 Termine? Finde sowas macht es kompliziert, ich würde wahrscheinlich dann einfach wirklich die 16 Wochen abwarten, bevor ich es abrechne, außer Kapazität ist ausgeschöpft.
Hier wird jetzt dein fachliches Können bezüglich der Prognose des Behandlungsverlaufs gefragt. Somit musst du auch zwingend über deine Behandlungsfrequenz nachdenken. Muss ich wirklich bis zum Schluss 2-3 x wöchentlich behandeln? Oder gehe ich auf 1x wöchentlich oder gar 14-Tägig zurück? Mache ich vielleicht eine therapeutisch indizierte Pause?
Das ist genau das notwendige Denken, was bislang in der deutschen Ausbildung nicht gelehrt wird. Für mich als Holländer ist dieses Denken seit meinem Studium üblich, da es uns genauso gelehrt wurde. Jetzt landen wir wieder bei der Diskussion ob 3 Jahre Ausbildung ausreicht. 🤔
Achung Ironie!
Oder du machst einen auf Arzt: "Leider ist mein Budget aufgebracht.", "Tut mir leid, aber das zahlt Ihre Kasse nicht."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Ein Neues holen geht nicht. Du MUSST den Fall beim Rezidiv wieder aufleben lassen. Erst nach 16 Wochen kann der Arzt eine neue Blanko-VO ausstellen. Das bedeutet, dass du u. U. in der roten Ampelphase (je nach ICD 18 oder 26 Behandlungen) gehst.
Hier wird jetzt dein fachliches Können bezüglich der Prognose des Behandlungsverlaufs gefragt. Somit musst du auch zwingend über deine Behandlungsfrequenz nachdenken. Muss ich wirklich bis zum Schluss 2-3 x wöchentlich behandeln? Oder gehe ich auf 1x wöchentlich oder gar 14-Tägig zurück? Mache ich vielleicht eine therapeutisch indizierte Pause?
Das ist genau das notwendige Denken, was bislang in der deutschen Ausbildung nicht gelehrt wird. Für mich als Holländer ist dieses Denken seit meinem Studium üblich, da es uns genauso gelehrt wurde. Jetzt landen wir wieder bei der Diskussion ob 3 Jahre Ausbildung ausreicht. 🤔
Achung Ironie!
Oder du machst einen auf Arzt: "Leider ist mein Budget aufgebracht.", "Tut mir leid, aber das zahlt Ihre Kasse nicht."
Wenn ausgeschöpft dann ausgeschöpft. Mein Plan ist so voll, da vergebe ich doch nicht Termine wo ich 9% weniger bekomme. Dann kann ich auch gleich Beihilfesätze nehmen 😊
Bei 1x wöchentlich Doppelbehandlung macht es 9 Behandlungen oder 14 Behandlungen. Dann muss der Patient eben bis die 16 Wochen zu Ende sind warten. Er würde bei mir termintechnisch auch nicht vorher Termine bekommen.
Nochmals: wieso soll ich in der roten Ampel behandeln? Ich würde bei rot auch nicht über die Straße gehen!
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wieso Achtung Ironie?
Wenn ausgeschöpft dann ausgeschöpft. Mein Plan ist so voll, da vergebe ich doch nicht Termine wo ich 9% weniger bekomme. Dann kann ich auch gleich Beihilfesätze nehmen 😊
Bei 1x wöchentlich Doppelbehandlung macht es 9 Behandlungen oder 14 Behandlungen. Dann muss der Patient eben bis die 16 Wochen zu Ende sind warten. Er würde bei mir termintechnisch auch nicht vorher Termine bekommen.
Nochmals: wieso soll ich in der roten Ampel behandeln? Ich würde bei rot auch nicht über die Straße gehen!
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍 Danke. Langsam kommt Licht ins dunkle 😂
Beginnen die 16 Wochen ab Ausstellungsdatum oder ab 1. Behandlungsdatum thinking_face
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Atheia schrieb:
Uff... Also selbst wenn nach 6x schon alles wieder gut ist würde ich das Rezept einfach erst nach 16 Wochen abrechnen. Post IT auf die Karte bis wann gültig, extra Fach in der Kartei, ist ja alles kein Problem. Und dann am besten nach Zeit sortiert. Das andere wird mir zu kompliziert.
Beginnen die 16 Wochen ab Ausstellungsdatum oder ab 1. Behandlungsdatum thinking_face
Die 16-Wochenfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Nee, du kannst auch nach 6x abrechnen (wenn du der Auffassung bist, dass keine weiter Behandlung notwendig ist). Wenn du den Fall, wider Erwarten, dann doch wieder aufleben lassen musst, dafür gibt es dann ein extra Formular: https://www.physio.de/zulassung/20240815_Anhang%20A_Wiederaufnahme.pdf
Die 16-Wochenfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Mit den Doppelbehandlungen kannst du dann in die erweiterte Wirtschaftlichkeitsfalle laufen. Doppelbehandlungen sind die Ausnahme und nicht der Regel! Du würdest u.U. eine Prüfung der Kassen provozieren. Ich denke, es wird Zeit, dass du da umdenkst.
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Inche schrieb:
@Atheia Ab dem Ausstellungsdatum laufen die 16 Wochen
Es sind pro Behandlung 2 (!) Heilmittel möglich. Warum soll ich dann in die Wirtschaftlichkeitsprüfung kommen ???
Es ist Zeit dass Du umdenkst. Ich mach keine 15-20 min Behandlungen, wenn es von der Kasse offiziell „erlaubt“ ist, 2 Behandlungen pro Behandlung zu nehmen.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij warum machst du hier auf Angst?
Es sind pro Behandlung 2 (!) Heilmittel möglich. Warum soll ich dann in die Wirtschaftlichkeitsprüfung kommen ???
Es ist Zeit dass Du umdenkst. Ich mach keine 15-20 min Behandlungen, wenn es von der Kasse offiziell „erlaubt“ ist, 2 Behandlungen pro Behandlung zu nehmen.
Das du nur in Doppelbehandlungen arbeitest ist dein eigener Spleen. Eine eindeutige medizinisch-therapeutische Begründung gibt es dafür nicht. Erst recht nicht bei der Schulter.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Du vergisst, dass die erweiterte Wirtschaftlichkeitsprüfung bereits im Vertrag verankert ist. Ähnlich wie bei den Ärzte wirst du dich dann fragen lassen müssen, warum du "ausschließlich" mit Doppelbehandlungen arbeitest und 99% der Kollegenschaft nicht.
Das du nur in Doppelbehandlungen arbeitest ist dein eigener Spleen. Eine eindeutige medizinisch-therapeutische Begründung gibt es dafür nicht. Erst recht nicht bei der Schulter.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich hoffe doch, dass die Kollegen, die Möglichkeit der 2 Heilmittel ausschöpfen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nö, denke ich eher nicht. Wir würden unser jeder fachlichen Expertise verwehren, wenn wir entgegen den vorhandenen Studienlagen so agieren. Das wäre kein seriöses therapeutisches Handeln und würde die Berufsgruppe m.E. eher schaden.
„Die "Qualifizierte Auffälligkeitsprüfung Heilmittel" ist eine statistische Prüfung (sog. "GKV-Prüfung") und beinhaltet ausschließlich die Prüfung der Heilmittelverordnungen im Bereich der Physiotherapie. Dabei werden die Kosten für Heilmittelverordnungen im Rahmen der besonderen Verordnungsbedarfe aus dem Verordnungsvolumen des Arztes/Praxis herausgerechnet.
Heilmittelverordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs, welche zwar nicht in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie aufgelistet sind, aber von der Krankenkasse genehmigt wurden.
Somit bleiben sowohl die Verordnungskosten der besonderen Verordnungsbedarfe, als auch die des langfristigen Heilmittelbedarfs bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung unberücksichtigt. Diese sind vor Einleitung des Prüfverfahrens im vollen Umfang zu berücksichtigen bzw. herauszurechnen.“
Quelle KBV.de
ALLE unsere Doppelbehandlungsrezepte sind BVB oder LHM Rezepte. Und es ist fraglich ob die Blanko Rezepte aus der wirtschaftlichen Prüfung rauszunehmen sind…
Und das mit der fachlichen Expertise ist meiner Ansicht nach einfach Bullshit. Das würde bedeutet, dass z.B die Schweizer arbeiten länger als 15-20min keine fachliche Expertise haben .
In Spanien arbeiten die Physiokollegen auch länger. Alle ohne fachliche Expertise ??
Und was ist mit den Privatpatienten? Die bekommen hier grundsätzlich KG und MT verschrieben.
Ich finde es einfach unkollegial deinerseits alle Kollegen und mich eingeschlossen als „therapeutisch unseriös“ unter einen Kamm zu scheren, nur weil wir „ganz legal“ Doppelbehandlungen machen.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
„Die "Qualifizierte Auffälligkeitsprüfung Heilmittel" ist eine statistische Prüfung (sog. "GKV-Prüfung") und beinhaltet ausschließlich die Prüfung der Heilmittelverordnungen im Bereich der Physiotherapie. Dabei werden die Kosten für Heilmittelverordnungen im Rahmen der besonderen Verordnungsbedarfe aus dem Verordnungsvolumen des Arztes/Praxis herausgerechnet.
Heilmittelverordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs, welche zwar nicht in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie aufgelistet sind, aber von der Krankenkasse genehmigt wurden.
Somit bleiben sowohl die Verordnungskosten der besonderen Verordnungsbedarfe, als auch die des langfristigen Heilmittelbedarfs bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung unberücksichtigt. Diese sind vor Einleitung des Prüfverfahrens im vollen Umfang zu berücksichtigen bzw. herauszurechnen.“
Quelle KBV.de
ALLE unsere Doppelbehandlungsrezepte sind BVB oder LHM Rezepte. Und es ist fraglich ob die Blanko Rezepte aus der wirtschaftlichen Prüfung rauszunehmen sind…
Und das mit der fachlichen Expertise ist meiner Ansicht nach einfach Bullshit. Das würde bedeutet, dass z.B die Schweizer arbeiten länger als 15-20min keine fachliche Expertise haben .
In Spanien arbeiten die Physiokollegen auch länger. Alle ohne fachliche Expertise ??
Und was ist mit den Privatpatienten? Die bekommen hier grundsätzlich KG und MT verschrieben.
Ich finde es einfach unkollegial deinerseits alle Kollegen und mich eingeschlossen als „therapeutisch unseriös“ unter einen Kamm zu scheren, nur weil wir „ganz legal“ Doppelbehandlungen machen.
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Johnny Doe schrieb:
Wenn die Doppelbehandlung mit insgesamt 30 Minuten geplant wird, kann der Abschlag von 9% ab der zehnten bzw. dreizehnten Doppelbehandlung problemlos mit einkalkuliert werden. Macht ihr mal. Die Patienten freuen sich über die Zuzahlung.
Jetzt noch einmal sachlich: Wir reden hier ausschließlich von der Blanko-VO bei der Schulter. Es gibt nur 6 ICDs (von 114), die als BVB oder LHB qualifiziert sind, somit scheidet deine Argumentation mit der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung für die restliche 108 ICDs aus.
Dazu kommt, dass ich das Gefühl habe, dass du weder das System der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Richtgrößen bei den Ärzte noch die Bedeutung der erweiterterten Wirtschaftschaftlichkeitsprüfung in unserem Vertrag zur Blanko-VO wirklich verstanden hast. In unserem Vertrag geht es dabei einerseits um das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sinne des §12 Abs. 1 Satz 1 SGB V und andererseits um die Mengenausweitung (was ja von den Kostenträgern befürchtet wird).
Deine Argumentation mit der Behandlungszeit schneidet auch kein Holz. In den, von dir genannten Ländern, werden nicht 2 vorrangige Heilmitteln (im Übrigen ein rein deutscher Begriff) in einer Sitzung abgegeben. Dort ist einfach die vertragliche Behandlungszeit eine Andere. Doppelbehandlungen sind dort unbekannt.
Als Gegenbeispiel: in den Niederlanden beträgt die vertragliche Zeit 23,5 (!) Minuten. Davon sind 3,5 Minuten für Dokumentation und sonstige Begleitleistungen, 20 Minuten sind die effektive Behandlungszeit. Auch hier gibt es keine Doppelbehandlungen. Die Tarife dort sind mittlerweile fast identisch mit den deutschen Tarife. In Skandinavien ist das auch in etwa vergleichbar.
Nun noch mal zu unseren Praxissituation: hier werden von den Ärzte, weder bei Privat- noch bei GKV-Patienten, Doppelbehandlungen verordnet. Ausnahmen gibt es bei einige - sehr wenigen und schweren - zentral-neurologischen Fälle. Und dann meistens auch nur für eine gewisse Zeit. In der HMR ist die Doppelbehandlung auch eindeutig als absolute Ausnahme definiert:
Zum Schluss: es gibt keine Leitlinie für die Schulter, weder in Deutschland noch international, welche die Abgabe von 2 vorrangige Heilmitteln als geeigneter und/oder als medizinisch begründeter Therapie vorsieht. Ich frage dich also, warum du dich die Erkenntnisse der Wissenschaft so vehement widersetzt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Das kann ich so nicht stehen lassen. Du wirfst mir unkollegiales Verhalten vor? Ohne für die gesamte Kollegenschaft sprechen zu können, kann man den Beiträge hier im Forum entnehmen, dass du Einer der ganz Wenigen bist, der die Doppelbehandlung als Standardgeschäftsmodell etabliert hast. Du bist der Ausnahme! In sofern kommt bei mir die Frage auf wer von uns Beiden sich nun tatsächlich unkollegial verhält?
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden. Das standardmäßig oder übermäßig verordnen von Doppelbehandlungen kann der Arzt somit sehr wohl als unwirtschaftlich angerechnet werden. Was in unsere KV auch schon passiert ist.
Jetzt noch einmal sachlich: Wir reden hier ausschließlich von der Blanko-VO bei der Schulter. Es gibt nur 6 ICDs (von 114), die als BVB oder LHB qualifiziert sind, somit scheidet deine Argumentation mit der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung für die restliche 108 ICDs aus.
Dazu kommt, dass ich das Gefühl habe, dass du weder das System der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Richtgrößen bei den Ärzte noch die Bedeutung der erweiterterten Wirtschaftschaftlichkeitsprüfung in unserem Vertrag zur Blanko-VO wirklich verstanden hast. In unserem Vertrag geht es dabei einerseits um das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sinne des §12 Abs. 1 Satz 1 SGB V und andererseits um die Mengenausweitung (was ja von den Kostenträgern befürchtet wird).
Deine Argumentation mit der Behandlungszeit schneidet auch kein Holz. In den, von dir genannten Ländern, werden nicht 2 vorrangige Heilmitteln (im Übrigen ein rein deutscher Begriff) in einer Sitzung abgegeben. Dort ist einfach die vertragliche Behandlungszeit eine Andere. Doppelbehandlungen sind dort unbekannt.
Als Gegenbeispiel: in den Niederlanden beträgt die vertragliche Zeit 23,5 (!) Minuten. Davon sind 3,5 Minuten für Dokumentation und sonstige Begleitleistungen, 20 Minuten sind die effektive Behandlungszeit. Auch hier gibt es keine Doppelbehandlungen. Die Tarife dort sind mittlerweile fast identisch mit den deutschen Tarife. In Skandinavien ist das auch in etwa vergleichbar.
Nun noch mal zu unseren Praxissituation: hier werden von den Ärzte, weder bei Privat- noch bei GKV-Patienten, Doppelbehandlungen verordnet. Ausnahmen gibt es bei einige - sehr wenigen und schweren - zentral-neurologischen Fälle. Und dann meistens auch nur für eine gewisse Zeit. In der HMR ist die Doppelbehandlung auch eindeutig als absolute Ausnahme definiert:
Zum Schluss: es gibt keine Leitlinie für die Schulter, weder in Deutschland noch international, welche die Abgabe von 2 vorrangige Heilmitteln als geeigneter und/oder als medizinisch begründeter Therapie vorsieht. Ich frage dich also, warum du dich die Erkenntnisse der Wissenschaft so vehement widersetzt?
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