Physiotherapeut (m/w/d)
Teil- bis Vollzeit;
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
oder nach Absprache;
Was wir Ihnen bieten:
? Einen klinischen und ambulanten
Arbeitsplatz in der Physiotherapie
? Wir takten unsere Patienten sehr
großzügig in unserem Setting ein,
klinisch und ambulant
? Eine leistungsger...
Teil- bis Vollzeit;
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
oder nach Absprache;
Was wir Ihnen bieten:
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Arbeitsplatz in der Physiotherapie
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die logische Anschlussdiskussion geht los:
Link
Ich will mal nichts zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung sagen. Wahrscheinlich ist sie mit ihren sonstigen Baustellen derart überlastet, dass sie auf die eigentliche Krux erst gar nicht eingeht. Es wedelt ja immer noch der Hund mit dem Schwanz und nicht umgekehrt. D. h. schlicht, wer Diagnoseverantwortung trägt, trägt auch die Haftung...
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
die logische Anschlussdiskussion geht los:
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Ich will mal nichts zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung sagen. Wahrscheinlich ist sie mit ihren sonstigen Baustellen derart überlastet, dass sie auf die eigentliche Krux erst gar nicht eingeht. Es wedelt ja immer noch der Hund mit dem Schwanz und nicht umgekehrt. D. h. schlicht, wer Diagnoseverantwortung trägt, trägt auch die Haftung...
Mit kollegialen Grüßen
würden diese Steuerungselemente ad adsurdum geführt, politisch und rechtlich gesehen.
2. Es gibt KEINEN Arzt, der mit Verordnungen über den HMR und dem HMK zu einem Regress bei HM zu einer Rückzahlung gezwungen worden
ist. Und sollte doch, hatte er den falschen Anwalt, falsche Beratung und falsche Daten....
3. Ist meine Meinung, dass wir sehr wohl Verantwortung übernehmen können, dazu benötigt es aber
a) eine Institution die das überprüft und "lenkt", noch mehr Eigenverantwortlichkeit über eine Kammer, denn dann müssten grundliegende Dinge
rechtlich gesichert und geklärt werden.
Jedenfalls zum momentanen Standpunkt ist es nicht nötig, Haftung und Aufsicht neu zu regeln, wozu gibt es denn den dafür --von ärztlicher Hand-- kreierten HMK, mit den kleinsten Vorgaben, wann-was-wie oft ein HM verordnet werden darf.
Wer sich danach richtet, kann nicht bestraft werden. Punkt
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stefan 302 schrieb:
1. Die Steuerung sind auch bei der Blankoverordnung die HMR und der HMK. Wer dessen konform verordnet, verordnet wirtschftlich, sonst
würden diese Steuerungselemente ad adsurdum geführt, politisch und rechtlich gesehen.
2. Es gibt KEINEN Arzt, der mit Verordnungen über den HMR und dem HMK zu einem Regress bei HM zu einer Rückzahlung gezwungen worden
ist. Und sollte doch, hatte er den falschen Anwalt, falsche Beratung und falsche Daten....
3. Ist meine Meinung, dass wir sehr wohl Verantwortung übernehmen können, dazu benötigt es aber
a) eine Institution die das überprüft und "lenkt", noch mehr Eigenverantwortlichkeit über eine Kammer, denn dann müssten grundliegende Dinge
rechtlich gesichert und geklärt werden.
Jedenfalls zum momentanen Standpunkt ist es nicht nötig, Haftung und Aufsicht neu zu regeln, wozu gibt es denn den dafür --von ärztlicher Hand-- kreierten HMK, mit den kleinsten Vorgaben, wann-was-wie oft ein HM verordnet werden darf.
Wer sich danach richtet, kann nicht bestraft werden. Punkt
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