Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
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Habe ich eine Chance mein Geld zu bekommen?
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kryo schrieb:
Rezept ist Langzeitgenehmigung a.d.R. und ist abgesetzt worden weil ich keine gesonderte Genehmigung vor Beginn eingeholt habe.
Habe ich eine Chance mein Geld zu bekommen?
Wurde ein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gestellt? Wenn dieser genehmigt wurde gilt das für min. 1 Jahr.
Sachbearbeiter anrufen den Fall schildern, ggf. sich mit der Geschäftsführung in Verbindung setzen.
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Regelung gilt seit juli 2011 glaub ich.
Ist mir auch passiert - 800€ Lehrgeld gezahlt.
Welche Kasse auf Genehmigung verzichtet kannst du hier bei physio.de nachlesen. Und aktualisieren nicht vergessen.
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Minza schrieb:
Wenn du das Rezept nicht hast genehmigen lassen, keine Chance Geld noch zu erhalten.
Regelung gilt seit juli 2011 glaub ich.
Ist mir auch passiert - 800€ Lehrgeld gezahlt.
Welche Kasse auf Genehmigung verzichtet kannst du hier bei physio.de nachlesen. Und aktualisieren nicht vergessen.
[bearbeitet am 22.02.14 20:52]
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SGBV schrieb:
Hier die Liste: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php
[bearbeitet am 22.02.14 20:52]
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kryo schrieb:
Langzeitgenehmigung liegt für ein Jahr genehmigt vor. Mit den anderen Genehmigungen das ist mir bekannt. Danke trotzdem für die Antworten.
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SGBV schrieb:
Da wusste die Abrechnungsstelle der BKK Novitas offensichtlich nichts von der vorliegenden Langzeitgenehmigung. Die Kassen wollen daher immer gern, dass man bei jeder Abrechnung die Langzeitgenehmigung in Kopie beilegt. Selbst wenn der RV das so regeln sollte, kann man das nachholen, lass Dir nichts anderes einreden! Widerspruch mit Hinweis auf die vorliegende Langzeitgenehmigung, so wie morpheus06 empfiehlt.
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kryo schrieb:
Danke SGBV mache ich so. Finds nur komplizierter als nötig.Àber sie wollen es offensichtlich so.
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rudibam schrieb:
Novitas ist kompliziert.
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morpheus-06 schrieb:
bei der NOVITAS BKK müssen Vo adR genehmigt werden.
Wurde ein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gestellt? Wenn dieser genehmigt wurde gilt das für min. 1 Jahr.
Sachbearbeiter anrufen den Fall schildern, ggf. sich mit der Geschäftsführung in Verbindung setzen.
...die Genehmigung liegt dir vor, also sollte dem (begründeten) Widerspruch stattgegeben werden...
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Papa Alpaka schrieb:
Das es komplizierter als nötig ist ist für uns ein Problem, insbesondere für die BKKen aber nicht - die haben zum einen monatliche Geldeingänge, zum anderen ohnehin einen Personalüberschuss der durch die Umverteilung Angestellter aufgelöster BKKen nicht ohne weiteres verkleinert werden kann.
...die Genehmigung liegt dir vor, also sollte dem (begründeten) Widerspruch stattgegeben werden...
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