Für unsere neu eröffnete, moderne
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
als engagierte/n
Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
Praxis!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
als engagierte/n
Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
Praxis!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Wieso ich die Frage stelle, sollte jedem klar sein.
Muss ich also jedes Rezept abrechnen oder kann ich es in den nächsten Monaten nehmen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi zusammen,
Wieso ich die Frage stelle, sollte jedem klar sein.
Muss ich also jedes Rezept abrechnen oder kann ich es in den nächsten Monaten nehmen?
Grundsätzlich kannst du auch später abrechnen.
Beachte aber die Fristen in deinen Verträgen.
Gefällt mir
Risiken denen du dich dabei aussetzt sind, unter anderem: verpasste Fristen, hinter den Schreibtisch gerutschte Blätter, heilbare Beanstandungen bei deren Heilung die Abrechnungsfrist überschreitest.
VOs über die Monate mitschleifen um die Liquidität auf einem halbwegs konstanten Niveau zu halten kann man machen, geschickter ist es aber mittelfristig einen monetären Rücklagenpuffer aufzubauen auf den du bei Bedarf zugreifst - im Falle eines Liquiditätsengpasses brauchst du i d.R. mindestens vier Wochen um "überschüssige" Verordnungen abzurechnen und ausgezahlt zu bekommen; vom Tagegeldkonto kannst du's zügig umbuchen. Es ist auch durchaus möglich, die Rücklagen so zu gestalten das sie anständige Erträge abwerfen - aber auch erst wenn die VOs abgerechnet sind ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
RoFo hat's eigentlich schon geschrieben: im Rahmen der in den Rahmenverträgen vereinbarten Fristen kannst du Verordnungen solange auf dem Schreibtisch liegen lassen wie du willst.
Risiken denen du dich dabei aussetzt sind, unter anderem: verpasste Fristen, hinter den Schreibtisch gerutschte Blätter, heilbare Beanstandungen bei deren Heilung die Abrechnungsfrist überschreitest.
VOs über die Monate mitschleifen um die Liquidität auf einem halbwegs konstanten Niveau zu halten kann man machen, geschickter ist es aber mittelfristig einen monetären Rücklagenpuffer aufzubauen auf den du bei Bedarf zugreifst - im Falle eines Liquiditätsengpasses brauchst du i d.R. mindestens vier Wochen um "überschüssige" Verordnungen abzurechnen und ausgezahlt zu bekommen; vom Tagegeldkonto kannst du's zügig umbuchen. Es ist auch durchaus möglich, die Rücklagen so zu gestalten das sie anständige Erträge abwerfen - aber auch erst wenn die VOs abgerechnet sind ;)
Nein, ist nicht klar, wieso du diese Frage stellst.
Doch, wie ich finde. Soforthilfe beantragt und bekommen und jetzt muss natürlich der Umsatz künstlich niedrig gehalten werden. Nicht das AT Ärger bekommt weil ihm kein Geld zugestanden hat. Nennt sich Betrug.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Break schrieb:
RoFo schrieb am 5.4.20 19:30:
Nein, ist nicht klar, wieso du diese Frage stellst.
Doch, wie ich finde. Soforthilfe beantragt und bekommen und jetzt muss natürlich der Umsatz künstlich niedrig gehalten werden. Nicht das AT Ärger bekommt weil ihm kein Geld zugestanden hat. Nennt sich Betrug.
Wenn es also nirgendwo drin steht das ich es tun muss, mein Umsatz somit kurzfristig in die Knie geht, dann ist es Gesetzeskonform. Ethisch verwerflich, aber konform. Wenn die Regierung meint , wir wären relevant, dann soll sie uns schützen und wenn sie es in dieser Form schützen will, kann sie ihr konformes Produkt erhalten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hab es ja gar nicht beantragt. Warum ist es Betrug? Es geht um Umsatz!!! Ich zum Beispiel hab kein Elterngeld bekommen, weil Praxis weiterlief. Nun rechne ich einfach nicht ab!! Man nennt es nun, Auge um Auge Zahn um Zahn.
Wenn es also nirgendwo drin steht das ich es tun muss, mein Umsatz somit kurzfristig in die Knie geht, dann ist es Gesetzeskonform. Ethisch verwerflich, aber konform. Wenn die Regierung meint , wir wären relevant, dann soll sie uns schützen und wenn sie es in dieser Form schützen will, kann sie ihr konformes Produkt erhalten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Jedes Lokal könnte auch ein Lieferdienst aufmachen. Nein manche machen komplett zu. Wo ist hier der Unterschied. Viele nutzen auch die Pause und machen Betriebsferien, melden aber Kurzarbeit an. Renovieren und machen im neuen Glanz weiter. Wo ist der Unterschied. Wenn mich also keiner zwingt und ich meine 12 Monate abrechnen zu dürfen, kann ich es also strecken und bums Ende aus
Hilfen stehen nur dann zu, wenn man WIRKLICH in Liquiditätsschwierigkeiten steckt.
Dies ist nicht der Fall, wenn man noch ausreichend VO abzurechnen hat.
Aber an diejenigen, die das so wie ich sehen: Nicht alle werden mit ihren Tricksereien durchkommen! Habe heute mit einem alten Studienfreund gesprochen, der mittlerweile im Landesfinanzministerium als Staatssekretär arbeitet und man ist sich dort sehr wohl über die derzeitigen Diskussionen zum geplanten Betrug bewusst und wird dies, auch wenn es bis 2023 (sagte er zumindest) dauert, ausgiebig prüfen. Wahrscheinlich werden auch Stichproben bei Kontobewegungen (also Anforderung von Kontoauszügen) genommen, da wohl bereits bei den ersten Bewilligungsfällen von einigen Finanzämtern Hinweise an die Exekutivbehörden gegangen sind. Es scheint wohl derzeit opportun zu sein, hohe Summen vom Geschäftskonto als eigene "Gehaltszahlung" zu deklarieren und auf das private Konto zu überweisen. Das ist vorsätzlicher Betrug (und noch einige andere Straftatbestände), wenn man gleichzeitig Liquiditätsprobleme angibt und wird entsprechend verfolgt. Wegen der paar Euro ein Berufsverbot als Physio zu riskieren ist selten dämlich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Natürlich ist dieses Vorgehen illegal und nicht nur schäbig!
Hilfen stehen nur dann zu, wenn man WIRKLICH in Liquiditätsschwierigkeiten steckt.
Dies ist nicht der Fall, wenn man noch ausreichend VO abzurechnen hat.
Aber an diejenigen, die das so wie ich sehen: Nicht alle werden mit ihren Tricksereien durchkommen! Habe heute mit einem alten Studienfreund gesprochen, der mittlerweile im Landesfinanzministerium als Staatssekretär arbeitet und man ist sich dort sehr wohl über die derzeitigen Diskussionen zum geplanten Betrug bewusst und wird dies, auch wenn es bis 2023 (sagte er zumindest) dauert, ausgiebig prüfen. Wahrscheinlich werden auch Stichproben bei Kontobewegungen (also Anforderung von Kontoauszügen) genommen, da wohl bereits bei den ersten Bewilligungsfällen von einigen Finanzämtern Hinweise an die Exekutivbehörden gegangen sind. Es scheint wohl derzeit opportun zu sein, hohe Summen vom Geschäftskonto als eigene "Gehaltszahlung" zu deklarieren und auf das private Konto zu überweisen. Das ist vorsätzlicher Betrug (und noch einige andere Straftatbestände), wenn man gleichzeitig Liquiditätsprobleme angibt und wird entsprechend verfolgt. Wegen der paar Euro ein Berufsverbot als Physio zu riskieren ist selten dämlich.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Nein, ist nicht klar, wieso du diese Frage stellst.
Grundsätzlich kannst du auch später abrechnen.
Beachte aber die Fristen in deinen Verträgen.
Tut mir leid, aber das ist an schäbigem Verhalten nicht zu überbieten.
Gefällt mir
Als wäre man der Retter .
Ich hoffe die prüfen rückwirkend um die die es nicht brauchten rauszufiltern .
Es ist so unfair gegen über denen die es so dringend brauchen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Ich bin so froh eine ehrliche Chefin zu haben . Wenn ich so was schon lese .und dann noch die Angestellten vorschieben.
Als wäre man der Retter .
Ich hoffe die prüfen rückwirkend um die die es nicht brauchten rauszufiltern .
Es ist so unfair gegen über denen die es so dringend brauchen
Mir wäre das alleine schon vom rechtlichen zu heiß, wenn die das prüfen über die Rezepte und Daten, stehst du ziemlich blöd da und musst dann hoffentlich das Geld zurück zahlen und bekommst noch eine Strafe oben drauf.
Das kann dann dein Ruin sein
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tobias Vollenberg schrieb:
Die Idee alleine ist schon echt übel, vorallem das dann noch hier zu pusaunen ist der Hit.
Mir wäre das alleine schon vom rechtlichen zu heiß, wenn die das prüfen über die Rezepte und Daten, stehst du ziemlich blöd da und musst dann hoffentlich das Geld zurück zahlen und bekommst noch eine Strafe oben drauf.
Das kann dann dein Ruin sein
Früher dachte ich, es wäre das Geld.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Ja ja...Corona legt den Charakter frei....
Früher dachte ich, es wäre das Geld.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tolkinchen schrieb:
Ich kann gerade nicht so viel essen, wie ich k... möchte!
Tut mir leid, aber das ist an schäbigem Verhalten nicht zu überbieten.
Ähnlich wie nun jeder PI Geld aufnehmen sollte für 1%. Es bedarf kein Nachweis. Damit seine Immobilie privat abbezahlen und die Zinsen gelten machen. Somit reduziert sich die Zinsbelastung erheblich.
Manchmal muss man sich auch mal um sich kümmern, wenn die Regierung es nicht tut.
Gefällt mir
Ekelerregend.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tolkinchen schrieb:
Nicht moralisch verwerflich.
Ekelerregend.
Unsere Patienten sind doch auch einfach weggeblieben und denken sich die Behandlungen später nach zu holen. Vielleicht stehen sie nach der Krise vor verschlossener Tür und die Verordnung wurde frühzeitig abgerechnet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Jede Krise ist auch ein Neuanfang. Oder der entgültige Tritt in den Allerwertesten. Vielleicht hat sich ein älterer Kollege schon länger damit herumgeschlagen in den Ruhestand zu gehen. Jetzt ist die Gelegenheit. Vielleicht wollte sich ein PI verkleinern oder neu ausrichten. Jetzt ist die Gelegenheit.
Unsere Patienten sind doch auch einfach weggeblieben und denken sich die Behandlungen später nach zu holen. Vielleicht stehen sie nach der Krise vor verschlossener Tür und die Verordnung wurde frühzeitig abgerechnet.
Ich schrieb bereits moralisch verwerflich. Aber es geht auch um meine Angestellten !!! Warum werden sie seitens der Regierung nicht geschützt.... ich könnte noch mehr aufzählen.
Ähnlich wie nun jeder PI Geld aufnehmen sollte für 1%. Es bedarf kein Nachweis. Damit seine Immobilie privat abbezahlen und die Zinsen gelten machen. Somit reduziert sich die Zinsbelastung erheblich.
Manchmal muss man sich auch mal um sich kümmern, wenn die Regierung es nicht tut.
Wieso werden die Angestellten nicht geschützt? Zuerst ist dies die Aufgabe des PI und dann erst der PI und dann der PI und dann irgendwann der Staat. :blush:
Und wieso kümmert sich die Regierung nicht um AT? Wenn man PI wird, weiß man doch, was einem zusteht und was nicht, da kann man doch nicht im Nachgang jammern und die Solidargemeinschaft betrügen!
Seltsames Verständnis der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft.
Übrigens dürfen die Exekutivorgane nach Genehmigung der zuständigen Judikative durchaus auch die Klarnamen von Usern anfordern, wenn der begründete Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Mal schauen, ob einer meiner ehemaligen Kommilitonen in Frage kommt. :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.4.20 20:59:
Ich schrieb bereits moralisch verwerflich. Aber es geht auch um meine Angestellten !!! Warum werden sie seitens der Regierung nicht geschützt.... ich könnte noch mehr aufzählen.
Ähnlich wie nun jeder PI Geld aufnehmen sollte für 1%. Es bedarf kein Nachweis. Damit seine Immobilie privat abbezahlen und die Zinsen gelten machen. Somit reduziert sich die Zinsbelastung erheblich.
Manchmal muss man sich auch mal um sich kümmern, wenn die Regierung es nicht tut.
Wieso werden die Angestellten nicht geschützt? Zuerst ist dies die Aufgabe des PI und dann erst der PI und dann der PI und dann irgendwann der Staat. :blush:
Und wieso kümmert sich die Regierung nicht um AT? Wenn man PI wird, weiß man doch, was einem zusteht und was nicht, da kann man doch nicht im Nachgang jammern und die Solidargemeinschaft betrügen!
Seltsames Verständnis der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft.
Übrigens dürfen die Exekutivorgane nach Genehmigung der zuständigen Judikative durchaus auch die Klarnamen von Usern anfordern, wenn der begründete Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Mal schauen, ob einer meiner ehemaligen Kommilitonen in Frage kommt. :blush:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich schrieb bereits moralisch verwerflich. Aber es geht auch um meine Angestellten !!! Warum werden sie seitens der Regierung nicht geschützt.... ich könnte noch mehr aufzählen.
Ähnlich wie nun jeder PI Geld aufnehmen sollte für 1%. Es bedarf kein Nachweis. Damit seine Immobilie privat abbezahlen und die Zinsen gelten machen. Somit reduziert sich die Zinsbelastung erheblich.
Manchmal muss man sich auch mal um sich kümmern, wenn die Regierung es nicht tut.
Gefällt mir
Wenn nun keine Neuanmeldungen kommen, dann ist die Lücke von mehr als 50% durch die Corona Krise in den Umsätzen nicht sofort sondern Zeitversetzt zu spüren. Dann aber läuft die Förderung der Regierung aus. Ergo sind dann die Töpfe leer oder nicht mehr vorhanden. Man kann also schimpfen was man will, ich kenne keine Praxis die keinen Ausfall in 30-60% ihrer Auslastung hat. Wenn ja glückwunsch.
Die einzig verbliebene Frage ist also, habe ich ein Rückgang von mehr als 50%. und die habe ich. Nur der Umsatz ist höher, weil Zeitversetzt.
Warum ich die Angestellten vor schiebe, weil Sie nicht das Polster aufbauen konnten, wie ich es konnte und dies geht vielen Physios so. Mal Hand aufs Herz liebe PI´s, jeder von uns kann durch Kurzarbeit und den verbliebenen 30-60% immer noch so leben, dass er überlebt. Aber von 60% der normal Löhne geht es kaum. Wenn also ein Topf da ist, um die Löhne mit zu finanzieren, was übrigens ein Herr Heil auch gerade vorschlägt, dann ist es nicht verwerflich. Ich habe nie gesagt, das die die lächerlichen 25.000€ brauche. Damit rettet man weder ein Unternhemen, noch den PI.
Zumal der Betrag mit 44% versteuert wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Canna 41 hat es wohl verstanden.
Wenn nun keine Neuanmeldungen kommen, dann ist die Lücke von mehr als 50% durch die Corona Krise in den Umsätzen nicht sofort sondern Zeitversetzt zu spüren. Dann aber läuft die Förderung der Regierung aus. Ergo sind dann die Töpfe leer oder nicht mehr vorhanden. Man kann also schimpfen was man will, ich kenne keine Praxis die keinen Ausfall in 30-60% ihrer Auslastung hat. Wenn ja glückwunsch.
Die einzig verbliebene Frage ist also, habe ich ein Rückgang von mehr als 50%. und die habe ich. Nur der Umsatz ist höher, weil Zeitversetzt.
Warum ich die Angestellten vor schiebe, weil Sie nicht das Polster aufbauen konnten, wie ich es konnte und dies geht vielen Physios so. Mal Hand aufs Herz liebe PI´s, jeder von uns kann durch Kurzarbeit und den verbliebenen 30-60% immer noch so leben, dass er überlebt. Aber von 60% der normal Löhne geht es kaum. Wenn also ein Topf da ist, um die Löhne mit zu finanzieren, was übrigens ein Herr Heil auch gerade vorschlägt, dann ist es nicht verwerflich. Ich habe nie gesagt, das die die lächerlichen 25.000€ brauche. Damit rettet man weder ein Unternhemen, noch den PI.
Zumal der Betrag mit 44% versteuert wird.
Wenn du einen Rückgang von 50% hast, dann kannst du das bei einer Prüfung auch belegen. Es gäbe also kein Problem. Dann musst du aber auch keine Verordnungen zurückhalten
Ich bin sehr erfreut zu lesen, das nicht nur mir diese Vorgehensweise aufstößt, Geld abzuziehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Break schrieb:
@AT
Wenn du einen Rückgang von 50% hast, dann kannst du das bei einer Prüfung auch belegen. Es gäbe also kein Problem. Dann musst du aber auch keine Verordnungen zurückhalten
Ich bin sehr erfreut zu lesen, das nicht nur mir diese Vorgehensweise aufstößt, Geld abzuziehen.
Canna 41 hat es wohl verstanden.
Wenn nun keine Neuanmeldungen kommen, dann ist die Lücke von mehr als 50% durch die Corona Krise in den Umsätzen nicht sofort sondern Zeitversetzt zu spüren. Dann aber läuft die Förderung der Regierung aus. Ergo sind dann die Töpfe leer oder nicht mehr vorhanden. Man kann also schimpfen was man will, ich kenne keine Praxis die keinen Ausfall in 30-60% ihrer Auslastung hat. Wenn ja glückwunsch.
Die einzig verbliebene Frage ist also, habe ich ein Rückgang von mehr als 50%. und die habe ich. Nur der Umsatz ist höher, weil Zeitversetzt.
Warum ich die Angestellten vor schiebe, weil Sie nicht das Polster aufbauen konnten, wie ich es konnte und dies geht vielen Physios so. Mal Hand aufs Herz liebe PI´s, jeder von uns kann durch Kurzarbeit und den verbliebenen 30-60% immer noch so leben, dass er überlebt. Aber von 60% der normal Löhne geht es kaum. Wenn also ein Topf da ist, um die Löhne mit zu finanzieren, was übrigens ein Herr Heil auch gerade vorschlägt, dann ist es nicht verwerflich. Ich habe nie gesagt, das die die lächerlichen 25.000€ brauche. Damit rettet man weder ein Unternhemen, noch den PI.
Zumal der Betrag mit 44% versteuert wird.
So einen selbstgerechten Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Wer sagt das nach dieser ersten Förderwelle keine weitere kommen wird? Eine reine Schutzbehauptung, um jetzt Geld abzugreifen.
Für deine Mitarbeiter kannst du KuG beantragen. Du hast gut gewirtschaftet? Dann stock es auf, das ist problemlos möglich!
Wenn es dir ja nur um den Nachweis der Notwendigkeit der Fördergelder geht, was sollte dann der Schwachsinn mit dem KfW-Kredit, den man über die Praxis beantragen, aber privat nutzen solle?
Du bist PI, du trägst Verantwortung! Verhalt dich mal erwachsen und verantwortungsbewusst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tolkinchen schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.4.20 06:47:
Canna 41 hat es wohl verstanden.
Wenn nun keine Neuanmeldungen kommen, dann ist die Lücke von mehr als 50% durch die Corona Krise in den Umsätzen nicht sofort sondern Zeitversetzt zu spüren. Dann aber läuft die Förderung der Regierung aus. Ergo sind dann die Töpfe leer oder nicht mehr vorhanden. Man kann also schimpfen was man will, ich kenne keine Praxis die keinen Ausfall in 30-60% ihrer Auslastung hat. Wenn ja glückwunsch.
Die einzig verbliebene Frage ist also, habe ich ein Rückgang von mehr als 50%. und die habe ich. Nur der Umsatz ist höher, weil Zeitversetzt.
Warum ich die Angestellten vor schiebe, weil Sie nicht das Polster aufbauen konnten, wie ich es konnte und dies geht vielen Physios so. Mal Hand aufs Herz liebe PI´s, jeder von uns kann durch Kurzarbeit und den verbliebenen 30-60% immer noch so leben, dass er überlebt. Aber von 60% der normal Löhne geht es kaum. Wenn also ein Topf da ist, um die Löhne mit zu finanzieren, was übrigens ein Herr Heil auch gerade vorschlägt, dann ist es nicht verwerflich. Ich habe nie gesagt, das die die lächerlichen 25.000€ brauche. Damit rettet man weder ein Unternhemen, noch den PI.
Zumal der Betrag mit 44% versteuert wird.
So einen selbstgerechten Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Wer sagt das nach dieser ersten Förderwelle keine weitere kommen wird? Eine reine Schutzbehauptung, um jetzt Geld abzugreifen.
Für deine Mitarbeiter kannst du KuG beantragen. Du hast gut gewirtschaftet? Dann stock es auf, das ist problemlos möglich!
Wenn es dir ja nur um den Nachweis der Notwendigkeit der Fördergelder geht, was sollte dann der Schwachsinn mit dem KfW-Kredit, den man über die Praxis beantragen, aber privat nutzen solle?
Du bist PI, du trägst Verantwortung! Verhalt dich mal erwachsen und verantwortungsbewusst.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung ( Realisationsprinzip ). Das ist BWL 3. Semester. Die nachgeführte Rechnungsstellung und Zahlung tut da nichts mehr zur Sache.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
bevor Du hier lamentierst und Dinge veranstaltest, die meines Erachtens "nicht ganz koscher" sind (freundlich ausgedrückt), schau Dir doch einfach mal die Förderrichtlinien Deines Bundeslandes an.
Mir ist der zeitliche Versatz der möglichen Finanznöte bewusst. Das gilt für fast alle Heilmittelerbringer.
Ich habe meine Praxis in NS. Dort kannst Du Fördergelder auch für einen späteren Zeitraum beantragen. Ich werde einen Förderanspruch für die Monate Juni bis August beantragen.
Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes | NBank
Ich nehme an, dass die Förderprogramme anderer Bundesländer ähnlich sind.
Selbstverständlich musst Du die Fördergelder, solltest Du wider Erwarten doch keinen Anspruch haben, zurück zahlen.
Leider hat keiner den Blick in die Zukunft.
Liebe Grüße
Andreas Korn
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
bevor Du hier lamentierst und Dinge veranstaltest, die meines Erachtens "nicht ganz koscher" sind (freundlich ausgedrückt), schau Dir doch einfach mal die Förderrichtlinien Deines Bundeslandes an.
Mir ist der zeitliche Versatz der möglichen Finanznöte bewusst. Das gilt für fast alle Heilmittelerbringer.
Ich habe meine Praxis in NS. Dort kannst Du Fördergelder auch für einen späteren Zeitraum beantragen. Ich werde einen Förderanspruch für die Monate Juni bis August beantragen.
Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes | NBank
Ich nehme an, dass die Förderprogramme anderer Bundesländer ähnlich sind.
Selbstverständlich musst Du die Fördergelder, solltest Du wider Erwarten doch keinen Anspruch haben, zurück zahlen.
Leider hat keiner den Blick in die Zukunft.
Liebe Grüße
Andreas Korn
Zumal der Betrag mit 44% versteuert wird.
Das würden reguläre Einnahmen aber auch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Herbert schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.4.20 06:47:
Zumal der Betrag mit 44% versteuert wird.
Das würden reguläre Einnahmen aber auch.
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung ( Realisationsprinzip ). Das ist BWL 3. Semester. Die nachgeführte Rechnungsstellung und Zahlung tut da nichts mehr zur Sache.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
Ich dachte immer ich hätte in der Schule aufgepasst. Aber Tom, dann bitte ich Dich kurz um eine Hilfestellung. Wenn das so ist wie Du sagst, warum ist dann bei einer Einnahme-Überschussrechnung, wie bei uns angewendet wird, rein steuerrechtlich nicht die erbrachte Leistung, sondern ausschließlich der Zahlungseingang relevant?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Herbert schrieb:
tom1350 schrieb am 6.4.20 09:10:
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung ( Realisationsprinzip ). Das ist BWL 3. Semester. Die nachgeführte Rechnungsstellung und Zahlung tut da nichts mehr zur Sache.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
Ich dachte immer ich hätte in der Schule aufgepasst. Aber Tom, dann bitte ich Dich kurz um eine Hilfestellung. Wenn das so ist wie Du sagst, warum ist dann bei einer Einnahme-Überschussrechnung, wie bei uns angewendet wird, rein steuerrechtlich nicht die erbrachte Leistung, sondern ausschließlich der Zahlungseingang relevant?
wenn der Betrag Ende des Jahres bei Dir mit 44% versteuert werden sollte (Grenzsteuersatz + Steuerprogression!), dann jammerst Du auf sehr, sehr hohem Niveau!
Grenzsteuersatz / Grenzsteuerbelastung / Steuerbelastung-
Ich hoffe mal, dass Du Dich mit der Äußerung (44%) gewaltig vertan hast!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
wenn der Betrag Ende des Jahres bei Dir mit 44% versteuert werden sollte (Grenzsteuersatz + Steuerprogression!), dann jammerst Du auf sehr, sehr hohem Niveau!
Grenzsteuersatz / Grenzsteuerbelastung / Steuerbelastung-
Ich hoffe mal, dass Du Dich mit der Äußerung (44%) gewaltig vertan hast!!!
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung ( Realisationsprinzip ). Das ist BWL 3. Semester. Die nachgeführte Rechnungsstellung und Zahlung tut da nichts mehr zur Sache.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
Nein. Ein pauschaler Unternehmerlohn lässt sich nicht anrechnen. Dafür gibt es andere Beihilfen (z.B. Grundsicherung "Hartz 4").
Auch ist nicht das "Realisationsprinzip" für die Förderung wichtig, sondern ein Liquiditätsengpass (so jedenfalls in NS).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
tom1350 schrieb am 6.4.20 09:10:
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung ( Realisationsprinzip ). Das ist BWL 3. Semester. Die nachgeführte Rechnungsstellung und Zahlung tut da nichts mehr zur Sache.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
Nein. Ein pauschaler Unternehmerlohn lässt sich nicht anrechnen. Dafür gibt es andere Beihilfen (z.B. Grundsicherung "Hartz 4").
Auch ist nicht das "Realisationsprinzip" für die Förderung wichtig, sondern ein Liquiditätsengpass (so jedenfalls in NS).
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung ( Realisationsprinzip ). Das ist BWL 3. Semester. Die nachgeführte Rechnungsstellung und Zahlung tut da nichts mehr zur Sache.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
Nein. Ein pauschaler Unternehmerlohn lässt sich nicht anrechnen. Dafür gibt es andere Beihilfen (z.B. Grundsicherung "Hartz 4").
Auch ist nicht das "Realisationsprinzip" für die Förderung wichtig, sondern ein Liquiditätsengpass (so jedenfalls in NS).
Richtig. Eine „Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn..." u.a. „die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind."
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung. Oder um es einfacher zu sagen, guck bei TheOrg rein und lass dir die Umsätze des Monats zeigen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Körnchen schrieb am 6.4.20 22:03:
tom1350 schrieb am 6.4.20 09:10:
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung ( Realisationsprinzip ). Das ist BWL 3. Semester. Die nachgeführte Rechnungsstellung und Zahlung tut da nichts mehr zur Sache.
Auch wenn dann der Monatsumsatz ( Wert der Behandlungen ) um mehr als 50% sinkt, muss ein Liquiditätsengpass entstehen. Das heißt die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, da zur Förderung eine Überkompensation nicht erlaubt ist. Ein pauschaler Unternehmerlohn wird sich sicherlich als Kosten anrechnen lassen.
Nein. Ein pauschaler Unternehmerlohn lässt sich nicht anrechnen. Dafür gibt es andere Beihilfen (z.B. Grundsicherung "Hartz 4").
Auch ist nicht das "Realisationsprinzip" für die Förderung wichtig, sondern ein Liquiditätsengpass (so jedenfalls in NS).
Richtig. Eine „Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn..." u.a. „die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind."
Der Umsatz entsteht buchhalterisch nach Abgabe der Dienstleistung. Oder um es einfacher zu sagen, guck bei TheOrg rein und lass dir die Umsätze des Monats zeigen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
canna41 schrieb:
Ich glaube das eigentliche Problem was wir Physiotherapeuten etc. haben ist die Tatsache, dass man einen Zuschuss nur für die Monate März und April beantragen kann. Wenigstens ist dies zur Zeit der Fall. Uns wird das Ganze aber wesentlich später treffen, nämlich dann wenn die abgearbeiteten Rezepte von den Kassen bezahlt wurden und keine Neuanmeldungen in Sicht sind. Ich selbst habe trotz Anfang des Quartals noch keine einzige Neuanmeldung zu verzeichnen und ich denke, dass es den Kollegen vielleicht nicht anders geht oder die Zahl der Neuanmeldungen so gering ist, dass man seine Angestellten nicht Vollzeit bezahlen kann. Meine Nachfrage bei meinem zuständigen Gesundheitsamt wo eine Möglichkeit besteht entsprechende Atemschutzmasken zu bekommen wurde lapidar mit "keine Ahnung" beantwortet. Sicherlich haben wir eine Verantwortung gegenüber den Patienten, aber ich finde auch diese haben eine "Verantwortung" gegenüber dem Praxisinhabern. Beim Therapeuten absagen, aber gleichzeitig noch zum Friseur und ins Nagelstudio rennen - solange dies noch möglich war - geht für mich aber auch nicht.
Schon mal überlegt, dass die Gelder, die jetzt ausgezahlt werden nur da sind, weil wir all die Jahre unsere Steuern bezahlt haben? Und wenn die Krise vorbei ist, die Töpfe wieder gefüllt werden müssen - und das Geld dafür kommt? - aus Steuereinnahmen. Auch hier bitte an die AN denken!
Ist das eine Art Futterneid? Mein Kollege bekommt Geld, jetzt will ich auch welches? Auch wenn ich es momentan gar nicht benötige?
Habe das schon manchmal auf Patientenseite erlebt. "Mein Nachbar hat einen Elektrorolli, Treppenlift, neues Krankenbett, Reha..... bekommen. Ich hab so lange in die Kasse einbezahlt, jetzt will ich auch mal was haben."
Manchmal half dann der Hinweis: Seid froh, dass ihr es nicht braucht. Und seid froh, dass ihr es bekommen könnt, wenn ihr es dann braucht.
Und ja, ich sehe es auch so, wie etliche Kollegen: Erst haben wir gejammert, dass wir nicht wahrgenommen werden und niemand sieht, wie wichtig wir sind - und jetzt wollen wir nicht systemrelevant sein. Passt nicht so recht.
Trotzdem euch allen noch eine schönen Tag.
Gefällt mir
Variante 2: der Monat Stillstand, weltweit, erfordert ungewöhnliche Maßnahmen. Mein betrieblicher Umsatzrückgang ist absehbar: in der Osterwoche erwarte ich gemäß Rahmenvertrag den letzten Geldeingang, danach ist Schicht im Schacht. Der Geldeingang wird sich möglicherweise verzögern nachdem die GKVen sich unilateral ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt haben, in der Folge werde ich etliche Verträge mit dem Verweis auf die Insolvenz meines Betriebes unverzüglich beenden müssen.
"Ein Liquiditätsengpass ist gegeben wenn die laufenden Umsätze nicht ausreichen um die laufenden Betriebskosten zu decken", steht auf dem Zettel den ich unterschrieben habe.
DRV, GKV, ausstehende Benzinrechnung, Leasingraten für existenzielle Betriebsmittel, Büro- und Lagerraummiete, Grundhonorare für Dienstleister die sich mir auf Abruf zur Verfügung halten ... keine Panik, €9.000 kriege ich schnell in meinen laufenden Kosten für drei Monate untergebracht.
Für meinen Lebensunterhalt gehe ich, wie jeder anständige Mensch, weiterhin arbeiten (d.h. ich möchte keine verlauten Kommentare aus der "dann hau halt 'ne Kranke rein"-Fraktion der hiesigen Arbeitnehmervertreter). Die Frage ist bloß: kann ich den Betrieb weiterführen wenn es wieder Arbeit gibt oder bleibt ein Landstrich mit einer eklatanten physiotherapeutischen Versorgungslücke zurück?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...Variante 1: wir brauchen keinen Zuschuss für KMU um aus der Coronakrise entstehende Umsatzausfälle zu kompensieren. Dann ist das ganze Zuschussprogramm hinfällig.
Variante 2: der Monat Stillstand, weltweit, erfordert ungewöhnliche Maßnahmen. Mein betrieblicher Umsatzrückgang ist absehbar: in der Osterwoche erwarte ich gemäß Rahmenvertrag den letzten Geldeingang, danach ist Schicht im Schacht. Der Geldeingang wird sich möglicherweise verzögern nachdem die GKVen sich unilateral ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt haben, in der Folge werde ich etliche Verträge mit dem Verweis auf die Insolvenz meines Betriebes unverzüglich beenden müssen.
"Ein Liquiditätsengpass ist gegeben wenn die laufenden Umsätze nicht ausreichen um die laufenden Betriebskosten zu decken", steht auf dem Zettel den ich unterschrieben habe.
DRV, GKV, ausstehende Benzinrechnung, Leasingraten für existenzielle Betriebsmittel, Büro- und Lagerraummiete, Grundhonorare für Dienstleister die sich mir auf Abruf zur Verfügung halten ... keine Panik, €9.000 kriege ich schnell in meinen laufenden Kosten für drei Monate untergebracht.
Für meinen Lebensunterhalt gehe ich, wie jeder anständige Mensch, weiterhin arbeiten (d.h. ich möchte keine verlauten Kommentare aus der "dann hau halt 'ne Kranke rein"-Fraktion der hiesigen Arbeitnehmervertreter). Die Frage ist bloß: kann ich den Betrieb weiterführen wenn es wieder Arbeit gibt oder bleibt ein Landstrich mit einer eklatanten physiotherapeutischen Versorgungslücke zurück?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Logo1983 schrieb:
Hallo AT
Schon mal überlegt, dass die Gelder, die jetzt ausgezahlt werden nur da sind, weil wir all die Jahre unsere Steuern bezahlt haben? Und wenn die Krise vorbei ist, die Töpfe wieder gefüllt werden müssen - und das Geld dafür kommt? - aus Steuereinnahmen. Auch hier bitte an die AN denken!
Ist das eine Art Futterneid? Mein Kollege bekommt Geld, jetzt will ich auch welches? Auch wenn ich es momentan gar nicht benötige?
Habe das schon manchmal auf Patientenseite erlebt. "Mein Nachbar hat einen Elektrorolli, Treppenlift, neues Krankenbett, Reha..... bekommen. Ich hab so lange in die Kasse einbezahlt, jetzt will ich auch mal was haben."
Manchmal half dann der Hinweis: Seid froh, dass ihr es nicht braucht. Und seid froh, dass ihr es bekommen könnt, wenn ihr es dann braucht.
Und ja, ich sehe es auch so, wie etliche Kollegen: Erst haben wir gejammert, dass wir nicht wahrgenommen werden und niemand sieht, wie wichtig wir sind - und jetzt wollen wir nicht systemrelevant sein. Passt nicht so recht.
Trotzdem euch allen noch eine schönen Tag.
Ich wünsche euch weiterhin viel Vergnügen beim übergeben. Komisch das sich bei Rettungsschirm niemand beschwert. Scheinheilig. Aber mir mittlerweile egal.
Danke Papa und Co für eure fachlich qualifizierten Antworten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich nun im Forum des Rettungsschirms lese, dass ganz viele nicht jeden Monat abrechnen, Danke ich für eure zahlreichen sinnvollen Beiträge.
Ich wünsche euch weiterhin viel Vergnügen beim übergeben. Komisch das sich bei Rettungsschirm niemand beschwert. Scheinheilig. Aber mir mittlerweile egal.
Danke Papa und Co für eure fachlich qualifizierten Antworten.
Mein Profilbild bearbeiten