Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Heinrich schrieb:
Muß ich als Selbstständiger am Jahresende dem Finanzamt eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschußrechnung vorlegen ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
J.J. schrieb:
Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Kommt auf die Art der Selbständigkeit an - als "normaler" Freiberufler reicht die EÜR.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Selbständig womit und/oder als was?
Freiberuflich-Selbstständige, auch in gemeinschaftlichen Formen des freiberuflichen Wirkens, sind ausdrücklich von der Bilanzierungspflicht ausgenommen; eine EÜR wäre also für den durchschnittlichen Heilhilfsberufler ausreichend.
Wenn man nun noch wüsste in welchem Tätigkeitsfeld du als Selbstständiger auftrittst könnte man auch noch klareres sagen :)
Gefällt mir
ZUsammenfassung:
Kapitalgesellschaften: (GmbH) -> Buchführungspflichtig (Bilanz) (HGB)
Selbständige -> Buchführungspflichtig nach §4 (1) EStG, es sei denn der Umsatz ist unter 250.000€ UND der Gewinn unter 50.000€, dann darf auf Antrag nach §4(3) Die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden, also Einnahme- Überschussrechnung
Für Freiberufler gelten diese grenzen ausdrücklich nicht, diese dürfen weiterhin die EÜR machen. Können aber bilanzieren. Dies wird aber beim Antrag auf Steuernummer beim Finanzamt abgefragt!
Was du beim Finanzamt am Jahresende 2015 abgeben musst, solltest du den Steuerberater fragen (oder das Finanzamt)
Wenn du für 2014 noch mal eben kurz bilanzieren sollst, herzlichen Glückwunsch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Also grundsätzlich muss man das vor dem Jahresbeginn wissen....
ZUsammenfassung:
Kapitalgesellschaften: (GmbH) -> Buchführungspflichtig (Bilanz) (HGB)
Selbständige -> Buchführungspflichtig nach §4 (1) EStG, es sei denn der Umsatz ist unter 250.000€ UND der Gewinn unter 50.000€, dann darf auf Antrag nach §4(3) Die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden, also Einnahme- Überschussrechnung
Für Freiberufler gelten diese grenzen ausdrücklich nicht, diese dürfen weiterhin die EÜR machen. Können aber bilanzieren. Dies wird aber beim Antrag auf Steuernummer beim Finanzamt abgefragt!
Was du beim Finanzamt am Jahresende 2015 abgeben musst, solltest du den Steuerberater fragen (oder das Finanzamt)
Wenn du für 2014 noch mal eben kurz bilanzieren sollst, herzlichen Glückwunsch.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Das hängt davon ab ob du bilanzpflichtig bist oder nicht.
Freiberuflich-Selbstständige, auch in gemeinschaftlichen Formen des freiberuflichen Wirkens, sind ausdrücklich von der Bilanzierungspflicht ausgenommen; eine EÜR wäre also für den durchschnittlichen Heilhilfsberufler ausreichend.
Wenn man nun noch wüsste in welchem Tätigkeitsfeld du als Selbstständiger auftrittst könnte man auch noch klareres sagen :)
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
dann EÜR
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Heinrich schrieb:
Entschuldigung meine Fragestellung war ungenau - es geht um einen Physiotherapeuten mit eigener Praxis.
Mein Profilbild bearbeiten