Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
muss denn bei einer GmbH & Co KG der Geschäftsführer, der jedoch kein Physiotherapeut ist, und nur wenige Stunden pro Woche Buchalterisch tätig ist, an die BGW Beiträge bezahlen? Der Geschäftsführer ist bei seinem Hauptberuf bereits in einer anderen BG Pflichtversichert.
Ist die BGW dann überhaupt die richtige BG?
Wer kann da helfen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
muss denn bei einer GmbH & Co KG der Geschäftsführer, der jedoch kein Physiotherapeut ist, und nur wenige Stunden pro Woche Buchalterisch tätig ist, an die BGW Beiträge bezahlen? Der Geschäftsführer ist bei seinem Hauptberuf bereits in einer anderen BG Pflichtversichert.
Ist die BGW dann überhaupt die richtige BG?
Wer kann da helfen?
ICH nehme an, dass der GF der KG auch GF der GmbH ist.
Es sollte ein Feststellung bei der Clearingsstelle der DRV gemacht werden, ob der GF als "normaler" AN oder als selbständig eingestuft wird.
Wenn er Mehrheitsgesellschafter der GMbH ist, sollte der GF selbständig sein.
Wenn er selbständig ist, sollte keine BG-Pflicht bestehen.
Aber dafür besser einen Fachmann (Steuerberater) fragen oder auch stumpf bei der BG anfragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Arbeitnehmer = Pflichtversichert
ICH nehme an, dass der GF der KG auch GF der GmbH ist.
Es sollte ein Feststellung bei der Clearingsstelle der DRV gemacht werden, ob der GF als "normaler" AN oder als selbständig eingestuft wird.
Wenn er Mehrheitsgesellschafter der GMbH ist, sollte der GF selbständig sein.
Wenn er selbständig ist, sollte keine BG-Pflicht bestehen.
Aber dafür besser einen Fachmann (Steuerberater) fragen oder auch stumpf bei der BG anfragen.
Er war lediglich Praxisinhaber, hat weder dort gearbeitet, noch für die Praxis gearbeitet. Lt. BG mußte er trotzdem den vollen Beitrag zahlen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
mein Mann (völlig andere Branche), dem ich für wenige Monate die Praxis überschrieben hatte (ich war in dieser Zeit Fachliche Leitung) mußte - obwohl er nie einen Fuß in die Praxis gesetzt hatte, in der BGW den Pflichtbeitrag zahlen.
Er war lediglich Praxisinhaber, hat weder dort gearbeitet, noch für die Praxis gearbeitet. Lt. BG mußte er trotzdem den vollen Beitrag zahlen
Mein Profilbild bearbeiten