Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
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stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
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muss denn bei einer GmbH & Co KG der Geschäftsführer, der jedoch kein Physiotherapeut ist, und nur wenige Stunden pro Woche Buchalterisch tätig ist, an die BGW Beiträge bezahlen? Der Geschäftsführer ist bei seinem Hauptberuf bereits in einer anderen BG Pflichtversichert.
Ist die BGW dann überhaupt die richtige BG?
Wer kann da helfen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
muss denn bei einer GmbH & Co KG der Geschäftsführer, der jedoch kein Physiotherapeut ist, und nur wenige Stunden pro Woche Buchalterisch tätig ist, an die BGW Beiträge bezahlen? Der Geschäftsführer ist bei seinem Hauptberuf bereits in einer anderen BG Pflichtversichert.
Ist die BGW dann überhaupt die richtige BG?
Wer kann da helfen?
ICH nehme an, dass der GF der KG auch GF der GmbH ist.
Es sollte ein Feststellung bei der Clearingsstelle der DRV gemacht werden, ob der GF als "normaler" AN oder als selbständig eingestuft wird.
Wenn er Mehrheitsgesellschafter der GMbH ist, sollte der GF selbständig sein.
Wenn er selbständig ist, sollte keine BG-Pflicht bestehen.
Aber dafür besser einen Fachmann (Steuerberater) fragen oder auch stumpf bei der BG anfragen.
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TheStonie schrieb:
Arbeitnehmer = Pflichtversichert
ICH nehme an, dass der GF der KG auch GF der GmbH ist.
Es sollte ein Feststellung bei der Clearingsstelle der DRV gemacht werden, ob der GF als "normaler" AN oder als selbständig eingestuft wird.
Wenn er Mehrheitsgesellschafter der GMbH ist, sollte der GF selbständig sein.
Wenn er selbständig ist, sollte keine BG-Pflicht bestehen.
Aber dafür besser einen Fachmann (Steuerberater) fragen oder auch stumpf bei der BG anfragen.
Er war lediglich Praxisinhaber, hat weder dort gearbeitet, noch für die Praxis gearbeitet. Lt. BG mußte er trotzdem den vollen Beitrag zahlen
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die neue schrieb:
mein Mann (völlig andere Branche), dem ich für wenige Monate die Praxis überschrieben hatte (ich war in dieser Zeit Fachliche Leitung) mußte - obwohl er nie einen Fuß in die Praxis gesetzt hatte, in der BGW den Pflichtbeitrag zahlen.
Er war lediglich Praxisinhaber, hat weder dort gearbeitet, noch für die Praxis gearbeitet. Lt. BG mußte er trotzdem den vollen Beitrag zahlen
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