Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Antje Schröder-Ernst schrieb:
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob du mittlerweile Antworten zu deiner Frage gefunden hast? (Kann man BG Rezepte generell als Privatpraxis abrechnen?) Herzlichen Dank und lG.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag Ich möchte meine Kassenzulassung zurückgeben und eine Privatpraxis in den gleichen Räumlichkeiten führen.Gibt es eine Möglichkeit, die BG Rezepte weiter abzurechnen, kennt sich da jemand aus?Habe einige Langzeitpatienten, die ich gerne weiterbehandeln würde, da sie kaum Möglichkeit haben woanders unterzukommen (HB) ?
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Bernie schrieb:
https://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007-01.php#Zulassung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, das hatte ich schon mal gelesen, dachte evtl gibt es Sonderregelungen, Einzelfälle oder so etwas! Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung, obwohl man ich ja an Räumlichkeiten (es geht ja um HB) und Qualifikation ( bleibt auch der selbe Therapeut) nichts ändere!
Wo steht das?
BTW: Warum fragst Du nicht einfach die BG?
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Bernie schrieb:
"Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung"
Wo steht das?
BTW: Warum fragst Du nicht einfach die BG?
ich habe exakt dieselbe Situation und bin gerade im Klärungsprozeß mit der DGUV. Man bekommt keine klare Aussage. Es wird immer wieder auf die, sehr schwammig formulierte, Vereinbarung vom 01.01.2007 verwiesen. Mehr gibt es nicht.
Ich lasse es drauf ankommen.
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Marcus Kreinberg schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe exakt dieselbe Situation und bin gerade im Klärungsprozeß mit der DGUV. Man bekommt keine klare Aussage. Es wird immer wieder auf die, sehr schwammig formulierte, Vereinbarung vom 01.01.2007 verwiesen. Mehr gibt es nicht.
Ich lasse es drauf ankommen.
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Bernie schrieb:
Es ist doch ganz einfach. Nach §2 Abs. 2 der Vereinbarung vom 01.01.2007 musst Du die "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung." erfüllen. Aber Du benötigst KEINE Kassenzulassung! Die Zulassung für die BG wiederum erfolgt automatisch, wenn Du o.g. erfüllst und ein Rezept der BG annimmst. Dies musst Du selbst kontrollieren und gewährleisten. Erfüllst Du sie nicht und rechnest dennoch mit der BG ab, begehst Du eine Straftat (§ 263 StGB).
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