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01.02.2025 – Arbeite im 45min
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kann mir jemand sagen, ob man eine Kassenzulassung für GKV`s haben muss um BG Rezepte abzurechnen oder geht das auch in einer Privatpraxis, wenn man die fachlichen Qualifikationen (2Jahre Unfallpatienten behandelt usw.) zur Behandlung von BG Patienten dafür besitzt?
Danke im voraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man eine Kassenzulassung für GKV`s haben muss um BG Rezepte abzurechnen oder geht das auch in einer Privatpraxis, wenn man die fachlichen Qualifikationen (2Jahre Unfallpatienten behandelt usw.) zur Behandlung von BG Patienten dafür besitzt?
Danke im voraus
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ztzj schrieb:
Nicht notwendig. Muss aber dann von der BG vorher abgesegnet werden.
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eim schrieb:
Du brauchst die Genehmigung der BG
Zu meiner Zeit mußte man auch nachweisen, dass man schon BG-Patienten als AN behandelt hatte.
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Wonderwoman schrieb:
Jede Praxis muss dafür von den BGs zugelassen sein. Genauso wie bei jeder GKV.
Zu meiner Zeit mußte man auch nachweisen, dass man schon BG-Patienten als AN behandelt hatte.
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morpheus-06 schrieb:
seltene Einzelfallentscheidung von der betr. BG
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Ramona Völlkopf schrieb:
GKV Zulassung notwendig.
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McMiki schrieb:
Die fachlichen Qualifikationen sollte man eigentlich mit dem Staatsexamen erlangen...
Es ist zwar der Vertrag zwischen den Berufsverbänden und der DGUV und basiert auf § 124 Abs. 2 und 4 SGB V, aber wenn ich mich dem unterwerfe, sollte es für eine Privatpraxis möglich sein. Sicher hilft es, wenn man sich eine BG mal als Informationsquelle anhört.
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Xela schrieb:
Vielleicht hilft das: Link
Es ist zwar der Vertrag zwischen den Berufsverbänden und der DGUV und basiert auf § 124 Abs. 2 und 4 SGB V, aber wenn ich mich dem unterwerfe, sollte es für eine Privatpraxis möglich sein. Sicher hilft es, wenn man sich eine BG mal als Informationsquelle anhört.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In dem Fall geht es um einen Bekannten mit jahrelangen Behandlungen über die BG, der gerne zu mir kommen würde :blush:
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KB32 schrieb:
findet ihr nicht, dass die BGRezepte mit ihren noch starreren Vorgaben (z.B. Behandlungsbeginn am...) echt anstrengend sind - wieso wollt ihr als Privatpraxis sowas annehmen? Soll kein Angriff sein, sondern mich interessiert nur ob ich da nen Aspekt nicht/ falsch beachtet habe - also ernstgemeinte Frage aus Interesse...
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