Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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ich bin neuzugelassener Physiotherapeut und habe nun ein BG-Rezept erhalten. Darauf ist vermerkt, dass zur Abrechnung eine Anerkennung der Vereinbarungen zwischen den Physiotherapie-Verbänden und den Verbänden der UV-Träger notwendig ist.
Meine Frage: wie ist hier das genaue Vorgehen zur Anerkennung dieser Vereinbarung?
Viele Grüße!
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GüSta schrieb:
Schau dazu in den Vertrag mit der GVU und hier vor allem in den § 2. Zu finden unter:
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eike579 schrieb:
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich verstehe dies so, dass der Praxisinhaber selbst prüft, ob er die Zulassungsbedingungen erfüllt. Ist das der Fall, ist kein weiteres Vorgehen mehr notwendig. Die Behandlung kann begonnen und abgerechnet werden.
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eike579 schrieb:
Hallo in die Runde,
ich bin neuzugelassener Physiotherapeut und habe nun ein BG-Rezept erhalten. Darauf ist vermerkt, dass zur Abrechnung eine Anerkennung der Vereinbarungen zwischen den Physiotherapie-Verbänden und den Verbänden der UV-Träger notwendig ist.
Meine Frage: wie ist hier das genaue Vorgehen zur Anerkennung dieser Vereinbarung?
Viele Grüße!
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