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Zeitpunkt in unser
interdisziplinäres Team im
Schmerzzentrum als
Physiotherapeut (m/w/d) in Teilzeit
als Krankheitsvertretung
• Betreuung unserer
tagesklinischen Patienten in
Einzel- und Gruppentherapie, in den
Bereichen körperliche Aktivierung
und Körperwahrnehmung, in
verschiedenen Gruppensettings
• Gestaltung des
physiotherapeutischen Assessments,
Durchführung unterschiedlicher
alltagsrelevanter Tests,
Therapieplanung,
-vorbereitung und Doku...
Zeitpunkt in unser
interdisziplinäres Team im
Schmerzzentrum als
Physiotherapeut (m/w/d) in Teilzeit
als Krankheitsvertretung
• Betreuung unserer
tagesklinischen Patienten in
Einzel- und Gruppentherapie, in den
Bereichen körperliche Aktivierung
und Körperwahrnehmung, in
verschiedenen Gruppensettings
• Gestaltung des
physiotherapeutischen Assessments,
Durchführung unterschiedlicher
alltagsrelevanter Tests,
Therapieplanung,
-vorbereitung und Doku...
ich bin neuzugelassener Physiotherapeut und habe nun ein BG-Rezept erhalten. Darauf ist vermerkt, dass zur Abrechnung eine Anerkennung der Vereinbarungen zwischen den Physiotherapie-Verbänden und den Verbänden der UV-Träger notwendig ist.
Meine Frage: wie ist hier das genaue Vorgehen zur Anerkennung dieser Vereinbarung?
Viele Grüße!
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GüSta schrieb:
Schau dazu in den Vertrag mit der GVU und hier vor allem in den § 2. Zu finden unter:
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eike579 schrieb:
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich verstehe dies so, dass der Praxisinhaber selbst prüft, ob er die Zulassungsbedingungen erfüllt. Ist das der Fall, ist kein weiteres Vorgehen mehr notwendig. Die Behandlung kann begonnen und abgerechnet werden.
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eike579 schrieb:
Hallo in die Runde,
ich bin neuzugelassener Physiotherapeut und habe nun ein BG-Rezept erhalten. Darauf ist vermerkt, dass zur Abrechnung eine Anerkennung der Vereinbarungen zwischen den Physiotherapie-Verbänden und den Verbänden der UV-Träger notwendig ist.
Meine Frage: wie ist hier das genaue Vorgehen zur Anerkennung dieser Vereinbarung?
Viele Grüße!
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