Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Beitrag:
Zulassung und Praxisgründung, steht u.a. ...
Zulassung
Wurde der Kassenzulassung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Landesvertretung des vdek erteilt, sind Anmeldungen bei folgenden Ämtern und Behörden erforderlich:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), (Stichwort "Versicherungspflicht selbständig tätiger Physiotherapeuten" ), siehe auch Versicherte - BGW-online .
Ist es nicht so, das wenn ich alleine arbeite mich nicht bei der BG anmelden muss?
Und wenn ich einen Mitarbeiter einstelle, mich bei der BG anmelden muss?
So wie das hier zitiert wird könnte man meinen jeder Selbstständiger sich immer anmelden muss.
Einen guten Start in die Woche!!
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Hands22 schrieb:
Folgendes habe ich bei einem Verband (Homepage) gelesen....
Beitrag:
Zulassung und Praxisgründung, steht u.a. ...
Zulassung
Wurde der Kassenzulassung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Landesvertretung des vdek erteilt, sind Anmeldungen bei folgenden Ämtern und Behörden erforderlich:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), (Stichwort "Versicherungspflicht selbständig tätiger Physiotherapeuten" ), siehe auch Versicherte - BGW-online .
Ist es nicht so, das wenn ich alleine arbeite mich nicht bei der BG anmelden muss?
Und wenn ich einen Mitarbeiter einstelle, mich bei der BG anmelden muss?
So wie das hier zitiert wird könnte man meinen jeder Selbstständiger sich immer anmelden muss.
Einen guten Start in die Woche!!
Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die selbst Diagnosen stellen, sind nicht pflichtversichert. Dazu zählen Heilpraktiker, auch für Psychotherapie, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und die Psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Nach SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind „... Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind“ pflichtversichert. Dadurch sind Sie verpflichtet, sich bei der BGW zu melden, wenn Sie selbstständig tätig sind, auch wenn diese Tätigkeit in Teilzeit ausgeübt wird. Mit der Angabe Ihrer Tätigkeit wird geklärt, ob sie in den Zuständigkeitsbereich der BGW fallen oder ob die VBG, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, für Sie zuständig ist.
Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die selbst Diagnosen stellen, sind nicht pflichtversichert. Dazu zählen Heilpraktiker, auch für Psychotherapie, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und die Psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation.
Gruß von Monique
Die AOK sagt "nicht unser Bier wenn du dich bei der Arbeit kaputt machst, schlimmstenfalls gibt es wirtschaftlich/ausreichend/notwendig/zweckmäßig und nicht mehr", die BG sagt "ist jetzt dumm gelaufen aber wir versuchen eine bestmögliche Wiederherstellung und wenn das alles nichts bringt gibt es einen bedarfsgerechten Umbau deines Hauses und eine Umschulung bei vollem Gehalt" ... keine andere Versicherung nimmt für so wenig Beitrag (€175/Jahr in der Minimalumsatzabsicherung) soviel Geld für so viele Szenarien in die Hand ;)
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Vielen Dank!
War nur irritiert, da ich aktuell von einer Unternehmensberatung, beraten werde und ein Mitarbeiter meinte das es für mich keine Pflicht sei der BG beizutreten. Erst ab einem Angestellten wäre es verpflichtend.
Werde das klären.
Guten Start in die Woche!
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Hands22 schrieb:
Hallo!
Vielen Dank!
War nur irritiert, da ich aktuell von einer Unternehmensberatung, beraten werde und ein Mitarbeiter meinte das es für mich keine Pflicht sei der BG beizutreten. Erst ab einem Angestellten wäre es verpflichtend.
Werde das klären.
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Papa Alpaka schrieb:
Gut, das du die Ratschläge vom Unternehmensberater hinterfragst :)
Das kommt dabei Raus wenn man seinen Verband danach fragt:
Guten Tag ,
bei Fragen zur Versicherung bei der BG wenden Sie sich bitte direkt an diese Startseite - BGW-online
Da bin ich hier mit Fragen und Antworten besser aufgehoben.
Das gleiche war ( u.a.) mit der ARGE, als ich Fragen zur Zulassung hatte.
Ich solle in den Zulassungsbedingungen nachsehen.
Aber eben dazu hatte ich noch Fragen. Weil ich beim lesen einiges nicht verstanden habe.
Und diese Bezugsperson steht bei der ARGE ausgeschrieben mit....Wenn Sie noch Fragen haben.....
Leistungsgerechte Bezahlung bekommen diese Angestellten nicht.....denke ich....
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Hands22 schrieb:
Nochmals Danke für die Antworten!!!
Das kommt dabei Raus wenn man seinen Verband danach fragt:
Guten Tag ,
bei Fragen zur Versicherung bei der BG wenden Sie sich bitte direkt an diese Startseite - BGW-online
Da bin ich hier mit Fragen und Antworten besser aufgehoben.
Das gleiche war ( u.a.) mit der ARGE, als ich Fragen zur Zulassung hatte.
Ich solle in den Zulassungsbedingungen nachsehen.
Aber eben dazu hatte ich noch Fragen. Weil ich beim lesen einiges nicht verstanden habe.
Und diese Bezugsperson steht bei der ARGE ausgeschrieben mit....Wenn Sie noch Fragen haben.....
Leistungsgerechte Bezahlung bekommen diese Angestellten nicht.....denke ich....
...die BG sagt "ist jetzt dumm gelaufen aber wir versuchen eine bestmögliche Wiederherstellung und wenn das alles nichts bringt gibt es einen bedarfsgerechten Umbau deines Hauses und eine Umschulung bei vollem Gehalt" ... keine andere Versicherung nimmt für so wenig Beitrag (€175/Jahr in der Minimalumsatzabsicherung) soviel Geld für so viele Szenarien in die Hand ;)
-> bei vollem Gehalt stimmt aber auch nur, wenn man sich bei der BG höherversichert! Ansonsten glaube ich xxx% vom Netto (wie bei allen anderen sozialen Sicherungsmaßnahmen auch). Ich war mal selbst betroffen als AG, 2 Wo. krank wegen Autotür auf Daumen...durfte 3x denselben Wisch ausfüllen (was mit dem Daumen ja auch wunderbar ging) um am Ende 30€/Woche von der BG zu erhalten.
Also ganz genau die Leistungen studieren und entscheiden, ob Höherversicherung nötig und sinnvoll ist
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Neuling schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 20.7.20 09:04:
...die BG sagt "ist jetzt dumm gelaufen aber wir versuchen eine bestmögliche Wiederherstellung und wenn das alles nichts bringt gibt es einen bedarfsgerechten Umbau deines Hauses und eine Umschulung bei vollem Gehalt" ... keine andere Versicherung nimmt für so wenig Beitrag (€175/Jahr in der Minimalumsatzabsicherung) soviel Geld für so viele Szenarien in die Hand ;)
-> bei vollem Gehalt stimmt aber auch nur, wenn man sich bei der BG höherversichert! Ansonsten glaube ich xxx% vom Netto (wie bei allen anderen sozialen Sicherungsmaßnahmen auch). Ich war mal selbst betroffen als AG, 2 Wo. krank wegen Autotür auf Daumen...durfte 3x denselben Wisch ausfüllen (was mit dem Daumen ja auch wunderbar ging) um am Ende 30€/Woche von der BG zu erhalten.
Also ganz genau die Leistungen studieren und entscheiden, ob Höherversicherung nötig und sinnvoll ist
Hallo!
Vielen Dank!
War nur irritiert, da ich aktuell von einer Unternehmensberatung, beraten werde und ein Mitarbeiter meinte das es für mich keine Pflicht sei der BG beizutreten. Erst ab einem Angestellten wäre es verpflichtend.
Werde das klären.
Guten Start in die Woche!
Schöne Grüße an den Unternehmensberater, er möge sich bitte mal vernünftig informieren.
BG ist Pflicht, vom ersten Tag an, auch wenn Du allein arbeitest. Wenn Du einen Arbeitnehmer hast, kommt der Arbeitsschutz und Betriebsarzt hinzu.
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die neue schrieb:
Hands22 schrieb am 20.7.20 09:18:
Hallo!
Vielen Dank!
War nur irritiert, da ich aktuell von einer Unternehmensberatung, beraten werde und ein Mitarbeiter meinte das es für mich keine Pflicht sei der BG beizutreten. Erst ab einem Angestellten wäre es verpflichtend.
Werde das klären.
Guten Start in die Woche!
Schöne Grüße an den Unternehmensberater, er möge sich bitte mal vernünftig informieren.
BG ist Pflicht, vom ersten Tag an, auch wenn Du allein arbeitest. Wenn Du einen Arbeitnehmer hast, kommt der Arbeitsschutz und Betriebsarzt hinzu.
Ich hab die Versicherung so aufstocken lassen, daß ich davon meine Kosten und meinen Lebensunterhalt decken kann. Ein Tausender im Monat reicht gerade für die Praxismiete..... Ich hab mal auf dem Weg zum Hausbesuch einen Blechschaden verursacht. Nix Wildes, aber ich hab mir vorgestellt, was wäre, wenn. Und dann hab ich flugs aufgestockt!
Ist halt wie im wirklichen Leben - wer unterversichert ist, hat im Leistungsfall leider richtig Pech.
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die neue schrieb:
Es ist korrekt, der Mindestbeitrag bei der BG beträgt pro Jahr ca. 130 Euro (oder so). Dafür hast Du eine Absicherung von 12.000 pro Jahr, sprich 1000 pro Monat.
Ich hab die Versicherung so aufstocken lassen, daß ich davon meine Kosten und meinen Lebensunterhalt decken kann. Ein Tausender im Monat reicht gerade für die Praxismiete..... Ich hab mal auf dem Weg zum Hausbesuch einen Blechschaden verursacht. Nix Wildes, aber ich hab mir vorgestellt, was wäre, wenn. Und dann hab ich flugs aufgestockt!
Ist halt wie im wirklichen Leben - wer unterversichert ist, hat im Leistungsfall leider richtig Pech.
....natürlich werden Sie „Zwangsmitglied“ in der Berufsgenossenschaft. Hier muss man sich aber nicht melden, sondern bekommt automatisch von denen ein Beitrittsformular.
Dies haben wir auch so besprochen.
ABER: So lange Sie keine Mitarbeiter haben, ist diese Mitgliedschaft kostenfrei. Der Beitrag richtet sich nach der geleisteten Lohnsumme, daher tritt er erst auf, wenn Sie einen ersten Mitarbeiter haben.
Sie haben im BP immer von einer Unfallversicherung geschrieben. Diese ist privat und nicht verpflichtet (und auch nicht notwendig). Eine Mitgliedschaft in der BG ist für (fast) jeden Selbständigen Pflicht.
So, jetzt bin ich natürlich ganz irritiert. Und da mir der Verband keine Auskunft geben kann, bzw. schreibt das ich "selber nachlesen soll"... .
Da ich mit meiner Gründung noch Zeit habe (1.10.20) werde ich versuchen der Sache auf den Grund zu gehen.
Trotzdem, danke für eure Meinungen!!!!
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Hands22 schrieb:
Folgendes hat mein Unternehmensberater zu diesem Thema geschrieben...:
....natürlich werden Sie „Zwangsmitglied“ in der Berufsgenossenschaft. Hier muss man sich aber nicht melden, sondern bekommt automatisch von denen ein Beitrittsformular.
Dies haben wir auch so besprochen.
ABER: So lange Sie keine Mitarbeiter haben, ist diese Mitgliedschaft kostenfrei. Der Beitrag richtet sich nach der geleisteten Lohnsumme, daher tritt er erst auf, wenn Sie einen ersten Mitarbeiter haben.
Sie haben im BP immer von einer Unfallversicherung geschrieben. Diese ist privat und nicht verpflichtet (und auch nicht notwendig). Eine Mitgliedschaft in der BG ist für (fast) jeden Selbständigen Pflicht.
So, jetzt bin ich natürlich ganz irritiert. Und da mir der Verband keine Auskunft geben kann, bzw. schreibt das ich "selber nachlesen soll"... .
Da ich mit meiner Gründung noch Zeit habe (1.10.20) werde ich versuchen der Sache auf den Grund zu gehen.
Trotzdem, danke für eure Meinungen!!!!
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie jedoch nur selten verpflichtend. Diese müssen zwar ihre eigenen Angestellten anmelden, sind aber selbst meistens nicht verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen.
Also , doch keine Pflicht . Erst wenn ich angestellte habe......laut Google
Werde mich noch bei der BG informieren.
Nochmals danke an alle!!!
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Hands22 schrieb:
Google sagt:
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie jedoch nur selten verpflichtend. Diese müssen zwar ihre eigenen Angestellten anmelden, sind aber selbst meistens nicht verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen.
Also , doch keine Pflicht . Erst wenn ich angestellte habe......laut Google
Werde mich noch bei der BG informieren.
Nochmals danke an alle!!!
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Leni C. schrieb:
Wobei ich nicht verstehe , warum sich ein PI nicht BG-versichert . Auch ihm können wärend der Ausübung seines Berufs Unfälle passieren , Ich sage meinen BG - Patienten immer : wenn der liebe Gott schon wollte daß Ihnen so ein Unfall passiert dann seien Sie froh daß das über die BG abgesichert ist . Da werden bis zur endgültigen Genesung Therapien bezahlt , wo bei einem privaten Unfall schon längst abgebrochen wird .
Versicherung - BGW-online
Versicherte - BGW-online
hieraus:
Versicherte: gesetzlich versicherter Personenkreis
Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören außerdem Unternehmerinnen und Unternehmer, wie:
.....Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.....
..... Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
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die neue schrieb:
Schönen Gruß an Deinen Unternehmensberater.... (ich würde ihn wechseln! Und ihm raten, sich vernünftig zu informieren, bevor er seinen Job ausübt)
Versicherung - BGW-online
Versicherte - BGW-online
hieraus:
Versicherte: gesetzlich versicherter Personenkreis
Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören außerdem Unternehmerinnen und Unternehmer, wie:
.....Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.....
..... Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Habe gerade mit der BG telefoniert. Es ist und bleibt Pflicht!
Die Frau war sehr nett. Sie hat mich ausgiebig informiert.
Muss mir noch was schriftlich zusenden lassen, damit ich es den Unternehmensberater zusenden kann. Nicht für mich , sondern für zukünftige Kunden.
Wenn man falsch informiert ist, muss man mit Nachzahlungen rechnen. Auch wenn man sich privat versichert, muss man in die BG.
Danke nochmal an alle für das Mitdenken und schreiben!
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Hands22 schrieb:
Hallo!
Habe gerade mit der BG telefoniert. Es ist und bleibt Pflicht!
Die Frau war sehr nett. Sie hat mich ausgiebig informiert.
Muss mir noch was schriftlich zusenden lassen, damit ich es den Unternehmensberater zusenden kann. Nicht für mich , sondern für zukünftige Kunden.
Wenn man falsch informiert ist, muss man mit Nachzahlungen rechnen. Auch wenn man sich privat versichert, muss man in die BG.
Danke nochmal an alle für das Mitdenken und schreiben!
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Inche schrieb:
Ich bin als sekt Hp nicht mehr pflichtversichert in der BG könnte mich aber Freiweillig dort versichern.Dies bekam ich nach einreichen der Urkunde schriftlich von der BG selbst mitgeteilt
Meine Frau hat sich vor 4 Jahren bei der Behandlung das Handgelenk verknackst.
Auf allen Diagn. Bildern nichts zu sehne außer auf dem MRT eine "unruhe".
2 Jahre Später dann Arthroskopie.
Als Folge Dauerschmerz und Funktionseinschränkung druch die OP -> CRPS!
BG zahlt 2-3 x / Woche KG, MT, MA, MLD + 2-3 x Ergo die Woche
Berufsunfähig.
Zahlung von Verletztengeld seit 2018 (ca. 2700) incl. KV!
Seit letztem Jahr Umschulung bei Übergangsgeld (nur noch 2300€ p.m.) incl. KV + RV
dazu alle mit der Umschulung und Behandlung verbunden Kosten (Fahrtkosten Material, etc)
Da ist nicht die Frage, ob wir uns BG versichern sollen, sonder wie hoch ist der Höchstbeitrag.
Meine Frau habe ich auf 40.000 € Jahressumme abgesichert. Ich selbst mittlerweile bei 60.000.
Noch Fragen?
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TheStonie schrieb:
An alle, die über die BG schimpfen.
Meine Frau hat sich vor 4 Jahren bei der Behandlung das Handgelenk verknackst.
Auf allen Diagn. Bildern nichts zu sehne außer auf dem MRT eine "unruhe".
2 Jahre Später dann Arthroskopie.
Als Folge Dauerschmerz und Funktionseinschränkung druch die OP -> CRPS!
BG zahlt 2-3 x / Woche KG, MT, MA, MLD + 2-3 x Ergo die Woche
Berufsunfähig.
Zahlung von Verletztengeld seit 2018 (ca. 2700) incl. KV!
Seit letztem Jahr Umschulung bei Übergangsgeld (nur noch 2300€ p.m.) incl. KV + RV
dazu alle mit der Umschulung und Behandlung verbunden Kosten (Fahrtkosten Material, etc)
Da ist nicht die Frage, ob wir uns BG versichern sollen, sonder wie hoch ist der Höchstbeitrag.
Meine Frau habe ich auf 40.000 € Jahressumme abgesichert. Ich selbst mittlerweile bei 60.000.
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Papa Alpaka schrieb:
ja, die BGW gehört zu deinen Meldepflichten -- und, soweit du nicht über weitreichende "eigene" Versicherungen verfügst, ist die BG eine der Organisationen, die bereit ist sehr viel Geld in die Hand zu nehmen um die Folgen deiner Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu beheben oder zumindest zu mindern. Mit ziemlich viel von dem Kleinschei* wirst du dir zweimal überlegen ob du dich damit überhaupt an die BG wendest; "ein bisschen ungeschickt" sein kann bei uns allerdings ebenso fatal enden wie bei unseren Patienten: die Kurzhantel kurz am Boden abgelegt und dann mit dem Fuß dran hängengeblieben, beim zeigen einer Stepper-Aufgabe gestürzt - schwups hast du Ärger mit dem Handgelenk, dem Ellbogen, der Schulter, dem OSG, dem Knie und wenn du ganz viel Glück hast mit der Hüfte. Ich weiß nicht wie du arbeitest, wenn ich mir davon etwas nachhaltig kaputt mache habe ich ein ernsthaftes Problem.
Die AOK sagt "nicht unser Bier wenn du dich bei der Arbeit kaputt machst, schlimmstenfalls gibt es wirtschaftlich/ausreichend/notwendig/zweckmäßig und nicht mehr", die BG sagt "ist jetzt dumm gelaufen aber wir versuchen eine bestmögliche Wiederherstellung und wenn das alles nichts bringt gibt es einen bedarfsgerechten Umbau deines Hauses und eine Umschulung bei vollem Gehalt" ... keine andere Versicherung nimmt für so wenig Beitrag (€175/Jahr in der Minimalumsatzabsicherung) soviel Geld für so viele Szenarien in die Hand ;)
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