Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Ein ehemaliger Arbeitnehmer möchte von mir bescheinigt haben, dass er BG- Patienten in seiner Arbeitszeit bei mir behandelt hat. Ich denke mal, er möchte diese Bescheinigung, um woanders zu arbeiten bzw die Zulassung dafür zu erhalten. Allerdings waren es keine 2 Arbeitsjahre und keine 20 Unfallrezepte in diesem Zeitraum. Wie soll ich das schreiben? Ganz allgemein Hr. Xy hat Bg Patienten behandelt oder muss das exakt erklärt werden?Danke für eure Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ein ehemaliger Arbeitnehmer möchte von mir bescheinigt haben, dass er BG- Patienten in seiner Arbeitszeit bei mir behandelt hat. Ich denke mal, er möchte diese Bescheinigung, um woanders zu arbeiten bzw die Zulassung dafür zu erhalten. Allerdings waren es keine 2 Arbeitsjahre und keine 20 Unfallrezepte in diesem Zeitraum. Wie soll ich das schreiben? Ganz allgemein Hr. Xy hat Bg Patienten behandelt oder muss das exakt erklärt werden?Danke für eure Hilfe!
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Inche schrieb:
Allgemein reicht das er im Rahmen seiner Arbeit bei dir BG Pat behandelt hat .
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Tempelritter schrieb:
Wahrheitsgemäß schreiben, Zeitraum + Anzahl mehr wie xyz BG Pat. Die BG prüft sowas schon mal nach.
Inwiefern ist das relevant?
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Tempelritter schrieb:
Weil man sich mit nicht korrekten Angaben eine „BG-Zulassung“ erschleicht.
:smiley:
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Philipp Morlock schrieb:
Man muss BG Patienten behandelt haben um BG Patienten behandeln zu dürfen.
:smiley:
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Philipp Morlock schrieb:
Das verwundert mich.
Inwiefern ist das relevant?
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