Die Physio Company in Tegel sucht
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Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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muss ich mich bei der BG anmelden, wenn ich nebenberuflich privat als sekt.HP arbeite?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an Alle,
muss ich mich bei der BG anmelden, wenn ich nebenberuflich privat als sekt.HP arbeite?
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Ja
Nein, muss man nicht. Für sHP / HP besteht keine Pflichtversicherung. Quelle BGW Hamburg und meine Kündigung bei denen als sHP.
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Tempelritter schrieb:
JRK schrieb am 29.8.19 20:15:
Ja
Nein, muss man nicht. Für sHP / HP besteht keine Pflichtversicherung. Quelle BGW Hamburg und meine Kündigung bei denen als sHP.
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JRK schrieb:
Ich kenne keinen der ausschließlich als sHP arbeitet. Das mischt sich fast immer. Aber wenns so ist, dann am besten bei der KK nachfragen, ob die im Ernstfall dann müssen oder wollen.
Ich kenne keinen der ausschließlich als sHP arbeitet. Das mischt sich fast immer. Aber wenns so ist, dann am besten bei der KK nachfragen, ob die im Ernstfall dann müssen oder wollen.
Bei der Kasse nachfragen?
Die BGW Hamburg hatte mir das so bestätigt und meine Kündigung anerkannt.
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Tempelritter schrieb:
JRK schrieb am 29.8.19 23:49:
Ich kenne keinen der ausschließlich als sHP arbeitet. Das mischt sich fast immer. Aber wenns so ist, dann am besten bei der KK nachfragen, ob die im Ernstfall dann müssen oder wollen.
Bei der Kasse nachfragen?
Die BGW Hamburg hatte mir das so bestätigt und meine Kündigung anerkannt.
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JRK schrieb:
Ja
Hallo an Alle,
muss ich mich bei der BG anmelden, wenn ich nebenberuflich privat als sekt.HP arbeite?
:clap:Jajajajaja, ich liebe solche Zenarien zur Verdeutlichung dass manch gesparte Ausgabe gut überlegt sein sollte:
Angenommen du bist ein angestellter Heilmittelerbringer und verdienst dir nur mehr oder weniger Euro nebenher als sekt.HP.
Bei einem Hausbesuch als sekt.HP (ohne BG-Absicherung) hast du einen schweren Verkehrsunfall und wirst arbeitsunfähig. Für den Fall wünsche ich dir eine gute private Absicherung, denn auf die Leistungen der BG hast du ja verzichtet. Es ist sicherlich völlig einleuchtend, dass die Absicherung durch den Arbeitgeber in diesem Fall nicht greift.
Aber keine Sorge, wir leben ja in einem Land, in dem es viele soziale Netze gibt. Da kann man schon mal auf eins verzichten.
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Hallo an Alle,
muss ich mich bei der BG anmelden, wenn ich nebenberuflich privat als sekt.HP arbeite?
:clap:Jajajajaja, ich liebe solche Zenarien zur Verdeutlichung dass manch gesparte Ausgabe gut überlegt sein sollte:
Angenommen du bist ein angestellter Heilmittelerbringer und verdienst dir nur mehr oder weniger Euro nebenher als sekt.HP.
Bei einem Hausbesuch als sekt.HP (ohne BG-Absicherung) hast du einen schweren Verkehrsunfall und wirst arbeitsunfähig. Für den Fall wünsche ich dir eine gute private Absicherung, denn auf die Leistungen der BG hast du ja verzichtet. Es ist sicherlich völlig einleuchtend, dass die Absicherung durch den Arbeitgeber in diesem Fall nicht greift.
Aber keine Sorge, wir leben ja in einem Land, in dem es viele soziale Netze gibt. Da kann man schon mal auf eins verzichten.
Die Leistung der BG ist beim Mindestbeitrag bei rd. 12.000€ begrenzt, also hilftdir das nicht viel weiter.
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Tempelritter schrieb:
Andreas Nickel schrieb am 30.8.19 09:23:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.8.19 19:53:
Hallo an Alle,
muss ich mich bei der BG anmelden, wenn ich nebenberuflich privat als sekt.HP arbeite?
:clap:Jajajajaja, ich liebe solche Zenarien zur Verdeutlichung dass manch gesparte Ausgabe gut überlegt sein sollte:
Angenommen du bist ein angestellter Heilmittelerbringer und verdienst dir nur mehr oder weniger Euro nebenher als sekt.HP.
Bei einem Hausbesuch als sekt.HP (ohne BG-Absicherung) hast du einen schweren Verkehrsunfall und wirst arbeitsunfähig. Für den Fall wünsche ich dir eine gute private Absicherung, denn auf die Leistungen der BG hast du ja verzichtet. Es ist sicherlich völlig einleuchtend, dass die Absicherung durch den Arbeitgeber in diesem Fall nicht greift.
Aber keine Sorge, wir leben ja in einem Land, in dem es viele soziale Netze gibt. Da kann man schon mal auf eins verzichten.
Die Leistung der BG ist beim Mindestbeitrag bei rd. 12.000€ begrenzt, also hilftdir das nicht viel weiter.
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Andreas Nickel schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.8.19 19:53:
Hallo an Alle,
muss ich mich bei der BG anmelden, wenn ich nebenberuflich privat als sekt.HP arbeite?
:clap:Jajajajaja, ich liebe solche Zenarien zur Verdeutlichung dass manch gesparte Ausgabe gut überlegt sein sollte:
Angenommen du bist ein angestellter Heilmittelerbringer und verdienst dir nur mehr oder weniger Euro nebenher als sekt.HP.
Bei einem Hausbesuch als sekt.HP (ohne BG-Absicherung) hast du einen schweren Verkehrsunfall und wirst arbeitsunfähig. Für den Fall wünsche ich dir eine gute private Absicherung, denn auf die Leistungen der BG hast du ja verzichtet. Es ist sicherlich völlig einleuchtend, dass die Absicherung durch den Arbeitgeber in diesem Fall nicht greift.
Aber keine Sorge, wir leben ja in einem Land, in dem es viele soziale Netze gibt. Da kann man schon mal auf eins verzichten.
Gruß redvine
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Ja, Du musst Dich bei der BG anmelden. Du musst aber keine Beiträge bezahlen. Du kannst Dich freiwillig versichern.
Gruß redvine
Quelle für das Ja? Die BGW HH hat mir was anderes geschrieben.
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Tempelritter schrieb:
redvine schrieb am 30.8.19 17:45:
Ja, Du musst Dich bei der BG anmelden. Du musst aber keine Beiträge bezahlen. Du kannst Dich freiwillig versichern.
Gruß redvine
Quelle für das Ja? Die BGW HH hat mir was anderes geschrieben.
Auch Heilpraktiker unterliegen bekanntlich der Berufsgenossenschaft. Dies ist für den Heilpraktikerberuf die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“.
Beiträge, die aus der gezahlten Lohnsumme und entsprechend einer festgelegten Gefahrenklasse errechnet werden, sind nur zu zahlen, wenn auch Mitarbeiter beschäftigt werden. Dazu gehören auch Verwandt, wenn diese tätig sind oder auch die Putzhilfe als Stundenkraft.
Auch wenn keine Beschäftigten gegeben sind, ist die Meldung, die jährlich erhoben wird, erforderlich.
Das Meldeverfahren wird ab 01.01.2017 auf ein neues Meldevergahren mit einem digitalen Lohnnachweis umgestellt. Beachten Sie dazu entsprechende Informationen der Berufsgenossenschaft, soweit Ihnen diese ab November zugestellt werden.
Sprechen Sie bedarfsweise mit Ihrem Steuerberater. Weitere Informationen der BGW finden Sie unter ...
Quelle:
[kaputter Link]
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redvine schrieb:
Berufsgenossenschaft Meldeverfahren
Auch Heilpraktiker unterliegen bekanntlich der Berufsgenossenschaft. Dies ist für den Heilpraktikerberuf die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“.
Beiträge, die aus der gezahlten Lohnsumme und entsprechend einer festgelegten Gefahrenklasse errechnet werden, sind nur zu zahlen, wenn auch Mitarbeiter beschäftigt werden. Dazu gehören auch Verwandt, wenn diese tätig sind oder auch die Putzhilfe als Stundenkraft.
Auch wenn keine Beschäftigten gegeben sind, ist die Meldung, die jährlich erhoben wird, erforderlich.
Das Meldeverfahren wird ab 01.01.2017 auf ein neues Meldevergahren mit einem digitalen Lohnnachweis umgestellt. Beachten Sie dazu entsprechende Informationen der Berufsgenossenschaft, soweit Ihnen diese ab November zugestellt werden.
Sprechen Sie bedarfsweise mit Ihrem Steuerberater. Weitere Informationen der BGW finden Sie unter ...
Quelle:
[kaputter Link]
Heilpraktiker Berufs Bund:
[kaputter Link]
[kaputter Link]
(Link ist zu lang?)
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Quelle:
Heilpraktiker Berufs Bund:
[kaputter Link]
[kaputter Link]
(Link ist zu lang?)
Gruß redvine
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Tempelritter schrieb:
Melden muss ich AN in der HP Praxis, meine PT sind gemeldet und versichert. Ich als HP kann mich freiwillig melden und freiwillig versichern. Das sind zwei paar Stiefel einmal meine freiwillige pers. Unternehmerversicherung und die Versicherung der AN im Unternehmen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Wenn Deine AN in Deiner HP-Praxis gemeldet sind, dann bist Du doch automatisch auch gemeldet mit Deiner HP-Praxis.
Gruß redvine
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Eine HP-Praxis muss der BG bekannt sein. Du wirst dann jährlich angeschrieben, ob sich etwas geändert hat und darfst eine entsprechende Meldung machen. Zum Beispiel ob Du inzwischen AN beschäftigst.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ja, Du musst Dich bei der BG anmelden. Du musst aber keine Beiträge bezahlen. Du kannst Dich freiwillig versichern.
Gruß redvine
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