Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
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ich habe Heute eine Anfrage einer möglichen neuen Mitarbeiterin bekommen .......sie möchte nur Hausbesuche für unsere Praxis tätigen und dann pro Patient bezahlt werden. Möchte keinen Urlaub und auch sonst nichts....hätte sie seit Jahren schon in einer anderen Praxis so gemacht.
Kennt das jemand? Geht das dann nicht Richtung freie Mitarbeit oder Scheinselbständigkeit? Was muss ich beachten?
Danke im Voraus für eure Antworten
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Einem Freien Mitarbeiter würde ich nur nach Statusfeststellung durch die BfA Aufträge vermitteln.
Und was sie seit Jahren in einer anderen Praxis gemacht hat, sollte Deine Praxis erst einmal sekundär interessieren. Denn im Zweifel hast Du die Schwierigkeiten der Scheinselbständigkeit mit den finanziellen Konsequenzen am Hals und nicht die andere Praxis.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
MIt: "möchte keinen Urlaub" ist ein Angestelltenverhältnis bereits ausgeschlossen.
Einem Freien Mitarbeiter würde ich nur nach Statusfeststellung durch die BfA Aufträge vermitteln.
Und was sie seit Jahren in einer anderen Praxis gemacht hat, sollte Deine Praxis erst einmal sekundär interessieren. Denn im Zweifel hast Du die Schwierigkeiten der Scheinselbständigkeit mit den finanziellen Konsequenzen am Hals und nicht die andere Praxis.
Viele Grüße
Monika
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Wonderwoman schrieb:
Sowas geht nur, wenn sie vollkommen selbstständig ist. Als regulärer Arbeitgeber kannst Du weder Mindesturlaub noch Lohnfortzahlung bei Krankheit anderweitig aushebeln. Also Vorsicht und einen wasserdichten Vertrag machen. Auf KEINEN Fall als reguläre Arbeitnehmerin einstellen.
So hatte ich das auch gedacht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Herzlichen Dank ab euch Beide.
So hatte ich das auch gedacht!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe Heute eine Anfrage einer möglichen neuen Mitarbeiterin bekommen .......sie möchte nur Hausbesuche für unsere Praxis tätigen und dann pro Patient bezahlt werden. Möchte keinen Urlaub und auch sonst nichts....hätte sie seit Jahren schon in einer anderen Praxis so gemacht.
Kennt das jemand? Geht das dann nicht Richtung freie Mitarbeit oder Scheinselbständigkeit? Was muss ich beachten?
Danke im Voraus für eure Antworten
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