Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
bin gerade am Diskutieren mit einer Mitarbeiterin, die bis vor 1 Woche für 2,5 Wochen aufgrund einer geplanten OP ausfiel. Jetzt hat sie in 3 Wochen einen geplanten Kontrolltermin wegen der selben Sache ausgemacht. Natürlich mitten während der Arbeitszeit, dadurch können wir Sie 2,5 Stunden nicht terminieren. Jetzt habe ich Ihr für diesen Zeit 2,5 Stunden Minus in den Plan eingetragen. Sie ist aber der Meinung das dies aufgrund des fest vorgegebenen Arzttermins nicht anders geht und so zu meinen Lasten geht.
Das Stöbern in § 616 BGB hat mich nicht wirklich weiter gebracht, da wie immer viel Spielraum in der Interpretation steckt.
Wie verfahrt Ihr den in so einem Fall ? Habt Ihr mir vielleicht noch irgendwelche Rechtshinweise
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Holzwurm schrieb:
Hallo Kollegen,
bin gerade am Diskutieren mit einer Mitarbeiterin, die bis vor 1 Woche für 2,5 Wochen aufgrund einer geplanten OP ausfiel. Jetzt hat sie in 3 Wochen einen geplanten Kontrolltermin wegen der selben Sache ausgemacht. Natürlich mitten während der Arbeitszeit, dadurch können wir Sie 2,5 Stunden nicht terminieren. Jetzt habe ich Ihr für diesen Zeit 2,5 Stunden Minus in den Plan eingetragen. Sie ist aber der Meinung das dies aufgrund des fest vorgegebenen Arzttermins nicht anders geht und so zu meinen Lasten geht.
Das Stöbern in § 616 BGB hat mich nicht wirklich weiter gebracht, da wie immer viel Spielraum in der Interpretation steckt.
Wie verfahrt Ihr den in so einem Fall ? Habt Ihr mir vielleicht noch irgendwelche Rechtshinweise
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Wenn sie nicht krankgeschrieben ist, ist es Arbeitszeit. Wenn sie in der Arbeitszeit Termine wahrnimmt, musst Du die genehmigen. Selbstverständlich ist das entweder Urlaub oder Überstundenabbau, ggf. auch Minusstunden.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hase C schrieb:
Der AN muß sich bemühen, Termine außerhalb der AZ zu vereinbaren. Wenn Termine von Seiten der Arztpraxis nicht anders vergeben werden können (z.B. nur feste Sprechzeiten, zu denen der AN eigentlich nun mal arbeitet oder bestimmte Untersuchungen, die zu bestimmten Uhrzeiten durchgeführt werden müssen), so ist es bezahlte AZ. Allerdings gibt es auch hier Interpretationsspielraum.
Bei VZ-Kräften ist es sicherlich schwierig, einen Termin vollständig außerhalb der AZ zu finden.
Bei TZ-Kräften dasselbe: Sollten versuchen, einen Termin außerhalb der AZ zu bekommen, falls nicht möglich:
in beiden Fällen bezahlte Freistellung.
Mein Arzt würde mir in diesem Fall eine Bescheinigung ausstellen: Terminvergabe war nur zu dieser Zeit möglich, o.ä.
Ich nehme mir aus Kulanz-Gründen die wenigen Stunden, wo das mal der Fall ist, freiwillig frei, arbeite sie vorher oder später also wieder rein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
So kenne ich es auch.
Bei VZ-Kräften ist es sicherlich schwierig, einen Termin vollständig außerhalb der AZ zu finden.
Bei TZ-Kräften dasselbe: Sollten versuchen, einen Termin außerhalb der AZ zu bekommen, falls nicht möglich:
in beiden Fällen bezahlte Freistellung.
Mein Arzt würde mir in diesem Fall eine Bescheinigung ausstellen: Terminvergabe war nur zu dieser Zeit möglich, o.ä.
Ich nehme mir aus Kulanz-Gründen die wenigen Stunden, wo das mal der Fall ist, freiwillig frei, arbeite sie vorher oder später also wieder rein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kati911 schrieb:
bevor der ag eine krankmeldung für den ganzen tag bringt, fährst du mit den 2,5 std die sie freigestellt werden will doch besser...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
REHA am Kreuz schrieb:
Möglicherweise ist der 616 per Arbeitsvertrag ausgeschlossen (sollte der AG immer machen). Dann ist ein geplanter Arztbesuch Freizeitvergnügen des Arbeitnehmers. Wenn er nicht ausgeschlossen ist, muss eine bezahlte Freistellung nur erfolgen, falls der Arzt aus organisatorischen Gründen in seiner Praxis Behandlungszeiten vorgibt, die in der Dienstzeit des Patienten liegen. Auf einen anderen Arzt darf der AG nicht verweisen.
Wenn du Minusstundenn einträgst ist es m. E. sehr wichtig, dass du eine klare Linie fährst, deine MA allesamt in Kenntnis setzt und bei allen gleich handelst. Alos: ganz klare Ansage machen!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
britta109 schrieb:
Es ist durchaus möglich, dass die Arztpraxis tatsächlich keinen Spielraum hat.
Wenn du Minusstundenn einträgst ist es m. E. sehr wichtig, dass du eine klare Linie fährst, deine MA allesamt in Kenntnis setzt und bei allen gleich handelst. Alos: ganz klare Ansage machen!!!
Das geht, und wird schlimmstenfalls dazu führen, dass sich der Termin bei Doktor Oetker verschiebt...wieder genau während der AZ.......
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andreas216 schrieb:
So händeln wir das auch......man muss nur miteinander reden...als bezahlte Freistellung würde ich das nicht deklarieren....warum auch?
Freistellung für Arztbesuch (Arbeitsrecht) - frag-einen-anwalt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
tja, warum auch ... vielleicht deswegen?
Freistellung für Arztbesuch (Arbeitsrecht) - frag-einen-anwalt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andreas216 schrieb:
....wenn es um eine planbare Untersuchung geht...und das war sie ja wohl, oder? Also...wenn man Gleizeit hat, oder Kernarbeitszeiten, so wie bei uns, dann würde ich es nicht akzeptieren, dass durch einen Arzttermin, welcher nicht akut o.ä. ist, Arbeitszeitvergütung begründet ist...und so erschließt sich mir auch der Link
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Naja, dann änderst Du halt für den Tag die Dienstzeit so, dass AN den Termin eben in der Freizeit wahrnehmen kann. Man will ja flexibel sein.
Das geht, und wird schlimmstenfalls dazu führen, dass sich der Termin bei Doktor Oetker verschiebt...wieder genau während der AZ.......
Jeder kennt ja auch seine Kollegen /Angestellte.
Wenn einer immer eine Kur braucht ,nur Arzttermine in der Arbeitszeit bekommt, bei einem Pups nach hause muss weil er übersäuert ist,dann achte ich sehr darauf wann die Arzt termine sind und habe den auch schon einfach angerufen und gefragt ob der AN auch nachmittags kommen kann,..ja klar.
Grundsätzlich muss sie dann eine Bescheinigung mitbringen von wann bis wann sie in der Praxis war.
Das geben wir unseren Pat auch mit wenn die Termine überhaupt nicht übereinkommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
big toe schrieb:
Wir legen unsere Arzttermine ausserhalb der Arbeitszeit wenn möglich, wenn nun gar nicht geht eben innerhalb, bei 2,5 Std machen wir dann oft halbe /halbe.
Jeder kennt ja auch seine Kollegen /Angestellte.
Wenn einer immer eine Kur braucht ,nur Arzttermine in der Arbeitszeit bekommt, bei einem Pups nach hause muss weil er übersäuert ist,dann achte ich sehr darauf wann die Arzt termine sind und habe den auch schon einfach angerufen und gefragt ob der AN auch nachmittags kommen kann,..ja klar.
Grundsätzlich muss sie dann eine Bescheinigung mitbringen von wann bis wann sie in der Praxis war.
Das geben wir unseren Pat auch mit wenn die Termine überhaupt nicht übereinkommen.
Mein Profilbild bearbeiten