Sofort oder später
Du möchtest selbst bestimmen, wie
du deinen Arbeitsalltag gestaltest?
Du schätzt eigenständiges
Arbeiten, ein wertschätzendes Team
und attraktive Konditionen? Dann
freuen wir uns darauf, dich
kennenzulernen!
Für unser Therapeutisches Zentrum
Wandsbek suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) für
externe Therapieeinsätze bei
unseren Kooperationspartnern und
zur Unterstützung unserer dortigen
TZW-Teams.
Hierauf kannst du dich fr...
Du möchtest selbst bestimmen, wie
du deinen Arbeitsalltag gestaltest?
Du schätzt eigenständiges
Arbeiten, ein wertschätzendes Team
und attraktive Konditionen? Dann
freuen wir uns darauf, dich
kennenzulernen!
Für unser Therapeutisches Zentrum
Wandsbek suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) für
externe Therapieeinsätze bei
unseren Kooperationspartnern und
zur Unterstützung unserer dortigen
TZW-Teams.
Hierauf kannst du dich fr...
Der Arbeitgeber muss was davon finanzieren? Komplett im der Arbeitzeit? Mit Weg?
Ich hoffe, es hat jemand Erfahrungen damit...
VG Bettina
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
BBBKS schrieb:
Wenn Mitarbeiter unbedingt die betriebsärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen wollen. Was beinhaltet diese denn?
Der Arbeitgeber muss was davon finanzieren? Komplett im der Arbeitzeit? Mit Weg?
Ich hoffe, es hat jemand Erfahrungen damit...
VG Bettina
normalerweise müssen sich Alle damit auskennen, ein Betriebsarzt ist in der Regel Pflicht. Dieser entscheidet, je nach Gefährungslage, was gemacht wird. Das können von der einfachen Beratung, über Impfungen bis hin zu körperlichen Untersuchungen etc. sein. Der AG muss diese Untersuchung bezahlen. Das ganze ist Arbeitszeit.
Das gleiche gilt für die Gefährungsbeurteilung in der Praxis oder auch die Geräte- und Elektrogeräteprüfung. Auch wenn es manchmal nervig und teuer ist, machst du das nicht und es passiert etwas, gilt das nicht mehr als fahrlässig, sondern als vorsätzlich und ist eine Straftat.
LG Marcel
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Marcel schrieb:
Hallo Bettina,
normalerweise müssen sich Alle damit auskennen, ein Betriebsarzt ist in der Regel Pflicht. Dieser entscheidet, je nach Gefährungslage, was gemacht wird. Das können von der einfachen Beratung, über Impfungen bis hin zu körperlichen Untersuchungen etc. sein. Der AG muss diese Untersuchung bezahlen. Das ganze ist Arbeitszeit.
Das gleiche gilt für die Gefährungsbeurteilung in der Praxis oder auch die Geräte- und Elektrogeräteprüfung. Auch wenn es manchmal nervig und teuer ist, machst du das nicht und es passiert etwas, gilt das nicht mehr als fahrlässig, sondern als vorsätzlich und ist eine Straftat.
LG Marcel
Mein Profilbild bearbeiten