Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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Christophstraße 17, 69214
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Meine Angestellte ist im 5. Monat schwanger und möchte im gegenseitigen Einvernehmen 4 h arbeiten, aber die Ärztin meinte , das müsste ich machen??? In der Gesetzgebung kann das individuelle Beschäftigungsverbot im Gegensatz zum generellen BV nur der Arzt austellen?. Vielleicht hat ja jemand von Euch schon einen ähnlichen Fall gehabt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat von Euch jemand einen Tip, wie man ein individuelles Beschäftigungsverbot ( 4 h Arbeit tgl) beantragen kann?
Meine Angestellte ist im 5. Monat schwanger und möchte im gegenseitigen Einvernehmen 4 h arbeiten, aber die Ärztin meinte , das müsste ich machen??? In der Gesetzgebung kann das individuelle Beschäftigungsverbot im Gegensatz zum generellen BV nur der Arzt austellen?. Vielleicht hat ja jemand von Euch schon einen ähnlichen Fall gehabt?
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Caroline G. schrieb:
Homepage - Darf der Arbeitgeber/Unternehmer ein Beschäftigungsverbot aussprechen? - BGW-online
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
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a schubart schrieb:
Aber eine Schwangerschaft ist doch kein Grund für ein generelles Berufsverbot... Oder. Ich habe alle Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
Aber eine Schwangerschaft ist doch kein Grund für ein generelles Berufsverbot... Oder. Ich habe alle Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
Die Schwangere möchte weniger arbeiten.
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RoFo schrieb:
a schubart schrieb am 26.11.17 14:43:
Aber eine Schwangerschaft ist doch kein Grund für ein generelles Berufsverbot... Oder. Ich habe alle Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
Die Schwangere möchte weniger arbeiten.
Aber eine Schwangerschaft ist doch kein Grund für ein generelles Berufsverbot... Oder. Ich habe alle Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
Die Schwangere möchte weniger arbeiten.
Hab ich schon verstanden...
Ich möchte auch gerne weniger arbeiten bei gleicher Lohnfortzahlung geht aber auch nicht...
Ich finde wenn man in der Praxis zumutbare arbeiten findet kann man auch arbeiten es seit denn man hat probleme. Dann wird man doch eh sofort krank geschrieben...
Schwangerschaft ist immer noch keine Krankheit...
Nur meine Meinung. Sonst sicher alles oben beschriebene fachlich richtig...
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a schubart schrieb:
RoFo schrieb am 26.11.17 15:34:
a schubart schrieb am 26.11.17 14:43:
Aber eine Schwangerschaft ist doch kein Grund für ein generelles Berufsverbot... Oder. Ich habe alle Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
Die Schwangere möchte weniger arbeiten.
Hab ich schon verstanden...
Ich möchte auch gerne weniger arbeiten bei gleicher Lohnfortzahlung geht aber auch nicht...
Ich finde wenn man in der Praxis zumutbare arbeiten findet kann man auch arbeiten es seit denn man hat probleme. Dann wird man doch eh sofort krank geschrieben...
Schwangerschaft ist immer noch keine Krankheit...
Nur meine Meinung. Sonst sicher alles oben beschriebene fachlich richtig...
Das ganze ist individuell, entsprechend dem Berufsbild gibt es durchaus Frauen, die eben nicht bis zum eigentlichen Termin arbeiten können.
"Nicht wollen" finde ich immer als Unterstellung, die für mich keine Substanz hat.
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stefan 302 schrieb:
Ein Beschäftigungsverbot dient auch dazu, dass eine Schwangere und ihr Kind NICHT krank werden soll.....
Das ganze ist individuell, entsprechend dem Berufsbild gibt es durchaus Frauen, die eben nicht bis zum eigentlichen Termin arbeiten können.
"Nicht wollen" finde ich immer als Unterstellung, die für mich keine Substanz hat.
Aber eine Schwangerschaft ist doch kein Grund für ein generelles Berufsverbot... Oder. Ich habe alle Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
Die Schwangere möchte weniger arbeiten.
Hab ich schon verstanden...
Ich möchte auch gerne weniger arbeiten bei gleicher Lohnfortzahlung geht aber auch nicht...
Ich finde wenn man in der Praxis zumutbare arbeiten findet kann man auch arbeiten es seit denn man hat probleme. Dann wird man doch eh sofort krank geschrieben...
Schwangerschaft ist immer noch keine Krankheit...
Nur meine Meinung. Sonst sicher alles oben beschriebene fachlich richtig...
Wir wissen weder, wie die werdende Mutter tickt, noch welches Tätigkeitsfeld sie hat!
Außerdem hat der AG eine besondere Fürsorgepflicht.
Eine Schwangerschaft ist mitnichten eine Krankheit.
Serwohl aber eine besondere Herausforderung für Körper, Geist und Seele der werdenden Mutter.
Darauf hat man eben Rücksicht zu nehmen.
Mit weniger arbeiten wollen bei gleichem Salär hat das nun wirklich überhaupt gar nichts zu tun! !!
Im Gegenteil. Mütter sind auch heute noch stark benachteiligt.
Aber das ist ein anderes Thema...
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RoFo schrieb:
a schubart schrieb am 26.11.17 18:23:
RoFo schrieb am 26.11.17 15:34:
a schubart schrieb am 26.11.17 14:43:
Aber eine Schwangerschaft ist doch kein Grund für ein generelles Berufsverbot... Oder. Ich habe alle Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich dachte immer es ist Therapeuten Mangel...
Die Schwangere möchte weniger arbeiten.
Hab ich schon verstanden...
Ich möchte auch gerne weniger arbeiten bei gleicher Lohnfortzahlung geht aber auch nicht...
Ich finde wenn man in der Praxis zumutbare arbeiten findet kann man auch arbeiten es seit denn man hat probleme. Dann wird man doch eh sofort krank geschrieben...
Schwangerschaft ist immer noch keine Krankheit...
Nur meine Meinung. Sonst sicher alles oben beschriebene fachlich richtig...
Wir wissen weder, wie die werdende Mutter tickt, noch welches Tätigkeitsfeld sie hat!
Außerdem hat der AG eine besondere Fürsorgepflicht.
Eine Schwangerschaft ist mitnichten eine Krankheit.
Serwohl aber eine besondere Herausforderung für Körper, Geist und Seele der werdenden Mutter.
Darauf hat man eben Rücksicht zu nehmen.
Mit weniger arbeiten wollen bei gleichem Salär hat das nun wirklich überhaupt gar nichts zu tun! !!
Im Gegenteil. Mütter sind auch heute noch stark benachteiligt.
Aber das ist ein anderes Thema...
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Leni C. schrieb:
Frag doch bei der KK deiner MA nach .
Frau ............ arbeitet in unserer Physiotherapiepraxis 38 Std wöchentlich, täglich mindestens
8,5 Std, außer am Freitag 6 Std, in einem Terminraster von 20 Minuten pro Patient, nahezu alle Behandlungen im Stehen. Die Manuelle Lymphdrainage erfordert einen Zeiteinsatz von 30, 45 und 60 Minuten am Stück.
Bei der manuellen Lymphdrainage ist es erforderlich, z.B. ein Bein komplett längere Zeit anzuheben, was mehr als 5 KG Gewicht, oft auch über 10 KG ausmacht, z.B. für die Kompressionsbandagierung eines bzw. beider Beine.
Für die Physiotherapie muss Frau ........... täglich mehrfach Übungen vorzeigen, korrigieren und assistieren, bei denen Sie sich erheblich strecken und beugen muss, oder in Bauchlage sich befindet. Zudem muss sie Hilfestellungen an geriatrischen und zentral neurologischen Patienten leisten was bedeutet, dass auch einmal eine aktive Sturzprophylaxe zu assistieren es gilt.
Frau ............. ist zudem im medizinischen Gerätepark eingesetzt, bei dem Rehageräte bedient und Übungen vorgezeigt werden müssen. Dabei kommen im Beingerätebereich durchaus Gewichte mit über 500 N (50 KG) zum Einsatz, Rumpfbeuger und -strecker haben einen erheblichen biomechanischen Bewegungsradius. Übungen im Gerätepark müssen z.T. dem Patienten gezeigt werden.
Lymphpatienten haben häufig nebenbefundlich eine Pilzerkrankung, der Umgang und die Behandlung mit diesen Patienten kann nicht mit Handschuhen durchgeführt werden. Nach jeder Behandlung müssen die hygienischen Maßnahmen einer korrekten Händedesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durchgeführt werden, sowie die Kontaktflächen der Liege mit einem vorgeschriebenen Desinfektionsmittel behandelt werden.
In den letzten 2 Monaten gab es in unserer Praxis Patienten, mit einem Vermerk auf dem Rezept des Patienten welche mit MRSA sowie Hepatitis C infiziert waren.
Aus unserer Sicht ist ein Einsatz über 38 Std/Wo, zudem mit dem Patientenklientel nicht möglich, ohne dass es eine Gefahr für die werdende Mutter bzw. dem Kind bedeutet. Aus diesem Grund empfehlen wir ein Beschäftigungsverbot.
Begründung siehe Quellenangabe des MuSchG §4
Auf dem Beschäftigungsverbot hatten wir deshalb folgendes zudem gleich vorsorglich vermerkt:
Quellen: Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
1. Mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1.
2. Nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet.
3. Mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie
dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen.
6. Mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der
Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das
Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende
Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht.
8. Mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr
auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die wirklich sehr konstruktiven Vorschläge :thumbsdown:
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RoFo schrieb:
:thumbsdown:
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stefan 302 schrieb:
Nimm das als Vorlage...
Frau ............ arbeitet in unserer Physiotherapiepraxis 38 Std wöchentlich, täglich mindestens
8,5 Std, außer am Freitag 6 Std, in einem Terminraster von 20 Minuten pro Patient, nahezu alle Behandlungen im Stehen. Die Manuelle Lymphdrainage erfordert einen Zeiteinsatz von 30, 45 und 60 Minuten am Stück.
Bei der manuellen Lymphdrainage ist es erforderlich, z.B. ein Bein komplett längere Zeit anzuheben, was mehr als 5 KG Gewicht, oft auch über 10 KG ausmacht, z.B. für die Kompressionsbandagierung eines bzw. beider Beine.
Für die Physiotherapie muss Frau ........... täglich mehrfach Übungen vorzeigen, korrigieren und assistieren, bei denen Sie sich erheblich strecken und beugen muss, oder in Bauchlage sich befindet. Zudem muss sie Hilfestellungen an geriatrischen und zentral neurologischen Patienten leisten was bedeutet, dass auch einmal eine aktive Sturzprophylaxe zu assistieren es gilt.
Frau ............. ist zudem im medizinischen Gerätepark eingesetzt, bei dem Rehageräte bedient und Übungen vorgezeigt werden müssen. Dabei kommen im Beingerätebereich durchaus Gewichte mit über 500 N (50 KG) zum Einsatz, Rumpfbeuger und -strecker haben einen erheblichen biomechanischen Bewegungsradius. Übungen im Gerätepark müssen z.T. dem Patienten gezeigt werden.
Lymphpatienten haben häufig nebenbefundlich eine Pilzerkrankung, der Umgang und die Behandlung mit diesen Patienten kann nicht mit Handschuhen durchgeführt werden. Nach jeder Behandlung müssen die hygienischen Maßnahmen einer korrekten Händedesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durchgeführt werden, sowie die Kontaktflächen der Liege mit einem vorgeschriebenen Desinfektionsmittel behandelt werden.
In den letzten 2 Monaten gab es in unserer Praxis Patienten, mit einem Vermerk auf dem Rezept des Patienten welche mit MRSA sowie Hepatitis C infiziert waren.
Aus unserer Sicht ist ein Einsatz über 38 Std/Wo, zudem mit dem Patientenklientel nicht möglich, ohne dass es eine Gefahr für die werdende Mutter bzw. dem Kind bedeutet. Aus diesem Grund empfehlen wir ein Beschäftigungsverbot.
Begründung siehe Quellenangabe des MuSchG §4
Auf dem Beschäftigungsverbot hatten wir deshalb folgendes zudem gleich vorsorglich vermerkt:
Quellen: Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
1. Mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1.
2. Nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet.
3. Mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie
dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen.
6. Mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der
Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das
Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende
Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht.
8. Mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr
auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.
Heute sind vor allem Krankheitserreger eine Gefahr für Schwangere und Ungeborene. Dies liegt in der Vermehrung der multiresistenten Keime und in der Impfmüdigkeit mancher Eltern begründet. Diese Gefahren gab es vor 30 Jahren (noch) nicht.
Jeder Arbeitgeber sollte darüber informiert sein, dass es ein Amt für Arbeitsschutz gibt, jeweils einer Bezirksregierung zugeordnet. Zitat: "Aufgabe der Ämter ist unter anderem die Überwachung der Einhaltung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. In ihrer Funktion als Sonderordnungsbehörden nehmen sie hoheitliche Aufgaben wahr. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sind außerdem Sensor für Arbeitsschutzprobleme und Ansprechpartner für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber in sämtlichen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land."
Die Ämter für Arbeitsschutz stehen mit Rat und Tat zum Thema Mutterschutz dem Arbeitgeber zur Seite und geben zum Beispiel Formulare zur Gefährdungsanalyse heraus, die als Grundlage für ein (Teil-)Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber dienen können.
Noch einmal zur Erläuterung: die Ärztin kann nur ein BV aussprechen, dass unabhängig vor der Arbeitsstelle notwendig wird und in der aktuellen Gesundheitslage (z.Bsp. Risikoschwangerschaft) begründet ist. Der Arbeitgeber spricht das BV aus, weil der vorhandene Arbeitsplatz Gefahren (auch für eine ansonsten gesunde Schwangere) beinhaltet, die nicht abgestellt werden können.
Grüße!
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bettina464 schrieb:
Das Mutterschutzgesetz hat der Gesetzgeber aus gutem Grund erlassen.
Heute sind vor allem Krankheitserreger eine Gefahr für Schwangere und Ungeborene. Dies liegt in der Vermehrung der multiresistenten Keime und in der Impfmüdigkeit mancher Eltern begründet. Diese Gefahren gab es vor 30 Jahren (noch) nicht.
Jeder Arbeitgeber sollte darüber informiert sein, dass es ein Amt für Arbeitsschutz gibt, jeweils einer Bezirksregierung zugeordnet. Zitat: "Aufgabe der Ämter ist unter anderem die Überwachung der Einhaltung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. In ihrer Funktion als Sonderordnungsbehörden nehmen sie hoheitliche Aufgaben wahr. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sind außerdem Sensor für Arbeitsschutzprobleme und Ansprechpartner für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber in sämtlichen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land."
Die Ämter für Arbeitsschutz stehen mit Rat und Tat zum Thema Mutterschutz dem Arbeitgeber zur Seite und geben zum Beispiel Formulare zur Gefährdungsanalyse heraus, die als Grundlage für ein (Teil-)Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber dienen können.
Noch einmal zur Erläuterung: die Ärztin kann nur ein BV aussprechen, dass unabhängig vor der Arbeitsstelle notwendig wird und in der aktuellen Gesundheitslage (z.Bsp. Risikoschwangerschaft) begründet ist. Der Arbeitgeber spricht das BV aus, weil der vorhandene Arbeitsplatz Gefahren (auch für eine ansonsten gesunde Schwangere) beinhaltet, die nicht abgestellt werden können.
Grüße!
Meine Angestellte ist im 5. Monat schwanger und möchte im gegenseitigen Einvernehmen 4 h arbeiten,
Ich habe das nur geschrieben weil es für mich von der Formulierung her so klingt das die schwangere eben deutlich weniger arbeiten will.
Das der Mutterschutz etc. Alles seinen Sinn hat weiß ich selbst...
Aber erstens AT. Und dann im beiderseitigen Einverständnis klingt für mich ein bisschen so als suche man auf diesem Weg eine Argumentation zur Arbeitszeit Reduzierung... Sollte dem nicht der Fall sein behauptet ich natürlich das Gegenteil... Ich weiß aber auch das viele werdende Mütter heutzutage verrückt gemacht werden und deswegen nicht arbeiten gehen. Diese übertriebene sorgen verbreitung ist kontraproduktiv da die Mütter dann mit den Kindern oft so weiter verfahren. Watte packen und ewig kreist der Helikopter... Ich weiß sehr pauschal und vielleicht etwas übertrieben aber übertreiben macht anschaulich
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Ein komplettes Beschäftigungsverbot ist vorzuziehen. Die Schwangerschaft geht schneller rum, als man denkt und danach ist Frau eh nur noch Angestellte zweiter Klasse, wegen "ewig kranken Kind".
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tom1350 schrieb:
Es kann ein teilweises Beschäftigungsverbot durch den Arzt ausgesprochen werden. Nur ist die Umsetzung in einer Praxis schwierig, da die Tätigkeiten bei vier oder acht Stunden meist gleich sind.
Ein komplettes Beschäftigungsverbot ist vorzuziehen. Die Schwangerschaft geht schneller rum, als man denkt und danach ist Frau eh nur noch Angestellte zweiter Klasse, wegen "ewig kranken Kind".
....
Ein komplettes Beschäftigungsverbot ist vorzuziehen. Die Schwangerschaft geht schneller rum, als man denkt und danach ist Frau eh nur noch Angestellte zweiter Klasse, wegen "ewig kranken Kind".
Deshalb ist ja vielleicht genau A.schubarts Gedanke der richtige. Wer Schwangerschaft als Krankheit sieht, hat später natürlich kranke Kinder.(Jaha, auch toll pauschalisiert von mir...)Dein Satz ist doch Bullshit. Meine Kinder waren so gut wie nie krank. Bin immer arbeiten gegangen. Wurde auch nie zweitklassig behandelt. In der Schwangerschaft genauso. Manchmal kann ich es echt nicht mehr hören.
JAAAA - natürlich kann ein Beschäftigungsverbot sinnvoll und sogar unbedingt geboten sein. Würde jede Frau darin unterstützen, wenn es denn so ist. Aber, Tom, Sätze wie deine machen mich tatsächlich krank.
Edit: hab mich etwas von meiner Spontan-Emotion hinreißen lassen. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir nicht wissen, wie es bei AT und seiner Angestellten ist und es ausreichen würde, wir würden hier nur Sachinformationen geben - was ja auch geschehen ist. Also, AT: wenn ihr euch einig seid, und die Gesetzeslage passt, macht es so, wie es für alle am besten ist.
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 27.11.17 08:53:
....
Ein komplettes Beschäftigungsverbot ist vorzuziehen. Die Schwangerschaft geht schneller rum, als man denkt und danach ist Frau eh nur noch Angestellte zweiter Klasse, wegen "ewig kranken Kind".
Deshalb ist ja vielleicht genau A.schubarts Gedanke der richtige. Wer Schwangerschaft als Krankheit sieht, hat später natürlich kranke Kinder.(Jaha, auch toll pauschalisiert von mir...)Dein Satz ist doch Bullshit. Meine Kinder waren so gut wie nie krank. Bin immer arbeiten gegangen. Wurde auch nie zweitklassig behandelt. In der Schwangerschaft genauso. Manchmal kann ich es echt nicht mehr hören.
JAAAA - natürlich kann ein Beschäftigungsverbot sinnvoll und sogar unbedingt geboten sein. Würde jede Frau darin unterstützen, wenn es denn so ist. Aber, Tom, Sätze wie deine machen mich tatsächlich krank.
Edit: hab mich etwas von meiner Spontan-Emotion hinreißen lassen. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir nicht wissen, wie es bei AT und seiner Angestellten ist und es ausreichen würde, wir würden hier nur Sachinformationen geben - was ja auch geschehen ist. Also, AT: wenn ihr euch einig seid, und die Gesetzeslage passt, macht es so, wie es für alle am besten ist.
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tom1350 schrieb:
Susulo, du wirst es nicht glauben, aber manchmal ändert sich die Einstellung des Chefs sogar gegen den frischgebackenen Vater!
....
Ein komplettes Beschäftigungsverbot ist vorzuziehen. Die Schwangerschaft geht schneller rum, als man denkt und danach ist Frau eh nur noch Angestellte zweiter Klasse, wegen "ewig kranken Kind".
Deshalb ist ja vielleicht genau A.schubarts Gedanke der richtige. Wer Schwangerschaft als Krankheit sieht, hat später natürlich kranke Kinder.(Jaha, auch toll pauschalisiert von mir...)Dein Satz ist doch Bullshit. Meine Kinder waren so gut wie nie krank. Bin immer arbeiten gegangen. Wurde auch nie zweitklassig behandelt. In der Schwangerschaft genauso. Manchmal kann ich es echt nicht mehr hören.
JAAAA - natürlich kann ein Beschäftigungsverbot sinnvoll und sogar unbedingt geboten sein. Würde jede Frau darin unterstützen, wenn es denn so ist. Aber, Tom, Sätze wie deine machen mich tatsächlich krank.
Edit: hab mich etwas von meiner Spontan-Emotion hinreißen lassen. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir nicht wissen, wie es bei AT und seiner Angestellten ist und es ausreichen würde, wir würden hier nur Sachinformationen geben - was ja auch geschehen ist. Also, AT: wenn ihr euch einig seid, und die Gesetzeslage passt, macht es so, wie es für alle am besten ist.
Danke... Susulo.
Interessant finde ich das sich vor allem Männer über meine Aussage aufgeregt haben :innocent:. Ein Schelm der böses dabei denkt.
Und das wir armen muttis alle nach dem kinderkriegen beruflich abgemeldet sind und Mitarbeiterinnen zweiter Klasse ist doch quatsch... Jeder ist so lange "opfer" bis er aus der Rolle raustritt.
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a schubart schrieb:
Susulo schrieb am 27.11.17 09:45:
tom1350 schrieb am 27.11.17 08:53:
....
Ein komplettes Beschäftigungsverbot ist vorzuziehen. Die Schwangerschaft geht schneller rum, als man denkt und danach ist Frau eh nur noch Angestellte zweiter Klasse, wegen "ewig kranken Kind".
Deshalb ist ja vielleicht genau A.schubarts Gedanke der richtige. Wer Schwangerschaft als Krankheit sieht, hat später natürlich kranke Kinder.(Jaha, auch toll pauschalisiert von mir...)Dein Satz ist doch Bullshit. Meine Kinder waren so gut wie nie krank. Bin immer arbeiten gegangen. Wurde auch nie zweitklassig behandelt. In der Schwangerschaft genauso. Manchmal kann ich es echt nicht mehr hören.
JAAAA - natürlich kann ein Beschäftigungsverbot sinnvoll und sogar unbedingt geboten sein. Würde jede Frau darin unterstützen, wenn es denn so ist. Aber, Tom, Sätze wie deine machen mich tatsächlich krank.
Edit: hab mich etwas von meiner Spontan-Emotion hinreißen lassen. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir nicht wissen, wie es bei AT und seiner Angestellten ist und es ausreichen würde, wir würden hier nur Sachinformationen geben - was ja auch geschehen ist. Also, AT: wenn ihr euch einig seid, und die Gesetzeslage passt, macht es so, wie es für alle am besten ist.
Danke... Susulo.
Interessant finde ich das sich vor allem Männer über meine Aussage aufgeregt haben :innocent:. Ein Schelm der böses dabei denkt.
Und das wir armen muttis alle nach dem kinderkriegen beruflich abgemeldet sind und Mitarbeiterinnen zweiter Klasse ist doch quatsch... Jeder ist so lange "opfer" bis er aus der Rolle raustritt.
Susulo, du wirst es nicht glauben, aber manchmal ändert sich die Einstellung des Chefs sogar gegen den frischgebackenen Vater!
Ich glaube alles mögliche. Du sagst hier (ausnahmsweise!) selbst "manchmal". Im Normalfall gibt es dieses Wort für dich nicht. Du differenzierst nicht, deine Welt ist schwarz -weiß, egal ob es um Chefs, Frauen, Schwangerschaften, HME oder was auch immer geht.
Vielleicht bist du im richtigen Leben anders, ich halte das für möglich.
Hier nervst du halt gerne rum.
Und somit: wieder mal am Thema vorbei, das ja längst schon abgeschlossen ist.
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 27.11.17 10:04:
Susulo, du wirst es nicht glauben, aber manchmal ändert sich die Einstellung des Chefs sogar gegen den frischgebackenen Vater!
Ich glaube alles mögliche. Du sagst hier (ausnahmsweise!) selbst "manchmal". Im Normalfall gibt es dieses Wort für dich nicht. Du differenzierst nicht, deine Welt ist schwarz -weiß, egal ob es um Chefs, Frauen, Schwangerschaften, HME oder was auch immer geht.
Vielleicht bist du im richtigen Leben anders, ich halte das für möglich.
Hier nervst du halt gerne rum.
Und somit: wieder mal am Thema vorbei, das ja längst schon abgeschlossen ist.
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tom1350 schrieb:
Susulo, ich kann verstehen, dass man sich ein System, was auf Ausbeutung aufgebaut ist ( was übrigens auf so gut wie jeden "Frauenberuf" zutrifft ), schöndenken muss um nicht daran zu verzweifeln.
Die Art des Verbotes ist variabel zu gestalten. Stunden reduziert oder komplett.
Muss der AG machen.
Geht alles online
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Regina Petry schrieb:
Man belgt das Beschäftigungsverbot an der Stelle, an der man auch die Schwangerschaft melden muss !!!
Die Art des Verbotes ist variabel zu gestalten. Stunden reduziert oder komplett.
Muss der AG machen.
Geht alles online
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a schubart schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.11.17 10:58:
Meine Angestellte ist im 5. Monat schwanger und möchte im gegenseitigen Einvernehmen 4 h arbeiten,
Ich habe das nur geschrieben weil es für mich von der Formulierung her so klingt das die schwangere eben deutlich weniger arbeiten will.
Das der Mutterschutz etc. Alles seinen Sinn hat weiß ich selbst...
Aber erstens AT. Und dann im beiderseitigen Einverständnis klingt für mich ein bisschen so als suche man auf diesem Weg eine Argumentation zur Arbeitszeit Reduzierung... Sollte dem nicht der Fall sein behauptet ich natürlich das Gegenteil... Ich weiß aber auch das viele werdende Mütter heutzutage verrückt gemacht werden und deswegen nicht arbeiten gehen. Diese übertriebene sorgen verbreitung ist kontraproduktiv da die Mütter dann mit den Kindern oft so weiter verfahren. Watte packen und ewig kreist der Helikopter... Ich weiß sehr pauschal und vielleicht etwas übertrieben aber übertreiben macht anschaulich
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mbone schrieb:
Wahrscheinlich geht es eher um weniger arbeiten bei vollem Lohnausgleich.
Wahrscheinlich geht es eher um weniger arbeiten bei vollem Lohnausgleich.
Als ich das behauptet habe. Gab es gleich einen drauf...
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a schubart schrieb:
mbone schrieb am 28.11.17 13:38:
Wahrscheinlich geht es eher um weniger arbeiten bei vollem Lohnausgleich.
Als ich das behauptet habe. Gab es gleich einen drauf...
Wahrscheinlich geht es eher um weniger arbeiten bei vollem Lohnausgleich.
Finde ich bei unserer Kombi, Dumping-Löhne/Knochenarbeit, auch in Ordnung.
Weniger arbeiten, sich auf´s Kind* freuen und es sich gut gehen lassen.
Der Stress kommt noch früh genug....
*Deutschland, oder das, was die Politik draus gemacht hat, ist kinderfeindlich genug.
Wer nämlich Kinder in die Welt setzt, hat ohne Ende wirtschaftliche Nachteile.
Da sollte man gönnen können.
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hermi schrieb:
mbone schrieb am 28.11.17 13:38:
Wahrscheinlich geht es eher um weniger arbeiten bei vollem Lohnausgleich.
Finde ich bei unserer Kombi, Dumping-Löhne/Knochenarbeit, auch in Ordnung.
Weniger arbeiten, sich auf´s Kind* freuen und es sich gut gehen lassen.
Der Stress kommt noch früh genug....
*Deutschland, oder das, was die Politik draus gemacht hat, ist kinderfeindlich genug.
Wer nämlich Kinder in die Welt setzt, hat ohne Ende wirtschaftliche Nachteile.
Da sollte man gönnen können.
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idefix- schrieb:
Also gibt es keinen medizinschen Grund für eine Mineranzahl an Arbeit? Wenn die MA, wegen ihrer Schwangerschaft weniger arbeiten will, kann sie dies doch einfach machen, dafür brauche ich keine Beschäftigungsverbot beantragen. Mitteilung an den Steuerberater und die Gehaltszahlung wird auf 4 Stunden tgl. herabgesetzt, fertig. Das Ganze mit einem Zusatz in den Arbeitsvertrag aufnehmen, das es ihr Wille ist, unterschreiben lassen, erledigt.
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Denke mal, es gab auch sehr gute Sachinfos hier. Alles Gute dir und deiner MA !
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Susulo schrieb:
Du hast Recht, und ich hab mich auch über mich selbst geärgert, dass ich mich von tom so hab provozieren lassen.
Denke mal, es gab auch sehr gute Sachinfos hier. Alles Gute dir und deiner MA !
Es ist immer wieder erstaunlich, wie das Forum nach so einer lapidaren Frage ausartet. Man hat das Gefühl nur von Alphamännchen umgeben zu sein... Es ging übrigens nur darum, der Kollegin einen Arbeitsplatz mit 4 statt der normalen 8 Stunden ( vorwiegend stehend bei uns!)anzubieten.
Naja, so schlimm war es ja nun auch wieder nicht.
Da gibt andere Threads die deutlich krasser ausufern.
Abgesehen davon hat man als Threadersteller die Möglichkeit das Thema zu moderieren, bzw zu begleiten und etwas zu lenken. Oft ist es eben so dass eine Frage gestellt wird und danach kommt vom Fragesteller nichts mehr.
Dann entwickelt eben auch manches Thema seine Eigendynamik.
Mit etwas mehr schreiberischem Engagement kann man dem Abschwiff eines Threads durchaus auch entgegenwirken
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mbone schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.11.17 18:33:
Es ist immer wieder erstaunlich, wie das Forum nach so einer lapidaren Frage ausartet. Man hat das Gefühl nur von Alphamännchen umgeben zu sein... Es ging übrigens nur darum, der Kollegin einen Arbeitsplatz mit 4 statt der normalen 8 Stunden ( vorwiegend stehend bei uns!)anzubieten.
Naja, so schlimm war es ja nun auch wieder nicht.
Da gibt andere Threads die deutlich krasser ausufern.
Abgesehen davon hat man als Threadersteller die Möglichkeit das Thema zu moderieren, bzw zu begleiten und etwas zu lenken. Oft ist es eben so dass eine Frage gestellt wird und danach kommt vom Fragesteller nichts mehr.
Dann entwickelt eben auch manches Thema seine Eigendynamik.
Mit etwas mehr schreiberischem Engagement kann man dem Abschwiff eines Threads durchaus auch entgegenwirken
Hier tummeln sich nun mal Menschen mit verschiedenem Hintergrund.
Jeder bringt seine persönlichen Erfahrungen und Empfindlichkeiten mit.
Ich musste immer arbeiten ohne Entlastung. Erst bei meiner jetzigen Chefin darf ich als AN auch mal sagen das ich zum Beispiel schwere Patienten nicht mehr behandel.. Bin schon am BSV operiert. Hab nen behindertes Kind und nen Herzkrankheit Mann.
Da lasse ich mich nicht als alpamänchen beleidigen, nur weil ich mal ne andere Interpretation deiner Zeilen mache
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a schubart schrieb:
Und wenn du AT die Frage bzw. Situation präziser gestellt hättest wäre viel weniger Raum für Spekulation gewesen...
Hier tummeln sich nun mal Menschen mit verschiedenem Hintergrund.
Jeder bringt seine persönlichen Erfahrungen und Empfindlichkeiten mit.
Ich musste immer arbeiten ohne Entlastung. Erst bei meiner jetzigen Chefin darf ich als AN auch mal sagen das ich zum Beispiel schwere Patienten nicht mehr behandel.. Bin schon am BSV operiert. Hab nen behindertes Kind und nen Herzkrankheit Mann.
Da lasse ich mich nicht als alpamänchen beleidigen, nur weil ich mal ne andere Interpretation deiner Zeilen mache
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es ist immer wieder erstaunlich, wie das Forum nach so einer lapidaren Frage ausartet. Man hat das Gefühl nur von Alphamännchen umgeben zu sein... Es ging übrigens nur darum, der Kollegin einen Arbeitsplatz mit 4 statt der normalen 8 Stunden ( vorwiegend stehend bei uns!)anzubieten.
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