"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
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Hamburg, bietet dir die
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Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
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kann ich als AG ein Beschäftigungsverbot ohne ärztl. Bescheinigung aussprechen?
Berufsverband sagt ja, die Krankenkasse sagt nein.
Was habt Ihr für Erfahrungen bzw. wie habt Ihr Planungssicherheit bekommen bei Schwangerschaft?
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kryo schrieb:
...ich habe unterschiedliche Informationen:
kann ich als AG ein Beschäftigungsverbot ohne ärztl. Bescheinigung aussprechen?
Berufsverband sagt ja, die Krankenkasse sagt nein.
Was habt Ihr für Erfahrungen bzw. wie habt Ihr Planungssicherheit bekommen bei Schwangerschaft?
Die Schwangerschaft muss ja vom Arbeitgeber gemeldet werden, die gleiche Behörde kann helfen.
Der Berufsverband hat Recht, dass es möglich ist.
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Habe das Thema gerade durch MA 35 Stunden schwanger .Es Gehtnichtmehr gut, aber da sie viel Heim und Hausbesuche
hat habe ich sie sofort rausgezogen . Habe in Absprache mit ihr einen Vertrag aufgesetzt,dass wir die Arbeitszeit auf 25 Stunden reduzieren
Bei vollem Lohnausgleich . Vorher habe ich ein langes Telefonat mit dem Gewerbeaufsicht haart geführt und die haben mir den
Tipp gegeben. Keiner hatte richtig Ahnung selbst die KK nicht. Vertrag in Kopie an die Kk , an das Lohnbüro und das Gewerbeaufsichtsamt
Ausgleichber die U1 viel Erfolg
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Kitane schrieb:
Hallo mamadhabw
Habe das Thema gerade durch MA 35 Stunden schwanger .Es Gehtnichtmehr gut, aber da sie viel Heim und Hausbesuche
hat habe ich sie sofort rausgezogen . Habe in Absprache mit ihr einen Vertrag aufgesetzt,dass wir die Arbeitszeit auf 25 Stunden reduzieren
Bei vollem Lohnausgleich . Vorher habe ich ein langes Telefonat mit dem Gewerbeaufsicht haart geführt und die haben mir den
Tipp gegeben. Keiner hatte richtig Ahnung selbst die KK nicht. Vertrag in Kopie an die Kk , an das Lohnbüro und das Gewerbeaufsichtsamt
Ausgleichber die U1 viel Erfolg
Das Mutterschutzgesetz ist derart ausgelegt das du für eine schwangere Kollegin kaum den Arbeitsplatz entsprechend den gültigen Gesetzen auslegen kannst.
Ich habe schon mehrfach ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, das funktionierte immer problemlos.
Du bekommst von der KK der Kollegin alle deine AG-Kosten zurück.
Die KK hat dich falsch informiert, dein Verband hat recht.
MfG
PS: Leider kommt das Geld von der KK oft erst sehr spät und der AG muss einige Monate in Vorkasse gehen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Selbstverständlich kannst du ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. du mußt es aus rechtlichen Gründen sogar willst du keine Klage bei Problemen in der Schwangerschaft riskieren.
Das Mutterschutzgesetz ist derart ausgelegt das du für eine schwangere Kollegin kaum den Arbeitsplatz entsprechend den gültigen Gesetzen auslegen kannst.
Ich habe schon mehrfach ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, das funktionierte immer problemlos.
Du bekommst von der KK der Kollegin alle deine AG-Kosten zurück.
Die KK hat dich falsch informiert, dein Verband hat recht.
MfG
PS: Leider kommt das Geld von der KK oft erst sehr spät und der AG muss einige Monate in Vorkasse gehen.
oder aus Fürsorgepflicht des Arbeitgebers solange, bis der Immunstatus festgestellt ist;
LG
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Andrea Bartels schrieb:
...nur zur Info: ihr dürft auch ein begrenztes Beschäftigungsverbot aussprechen; d.h. z.B. für 10h/Woche - so wie ihr halt die Arbeit zur Verfügung stellen könnt;
oder aus Fürsorgepflicht des Arbeitgebers solange, bis der Immunstatus festgestellt ist;
LG
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> Ich habe schon mehrfach ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, das funktionierte immer problemlos.
Kannst Du was zum formalen Vorgehen sagen ?
MFG
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NorbArt schrieb:
Fuzziguzzi schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich habe schon mehrfach ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, das funktionierte immer problemlos.
Kannst Du was zum formalen Vorgehen sagen ?
MFG
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charly schrieb:
Ich hatte bisher eine Schwangere im Team und habe auch direkt ein "generelles Beschäftigungsverbot" ausgesprochen, wie es mir von einem MA der KK gesagt wurde. Den Rest hat der Steuerberater erledigt. Das Geld ist immer pünktlich gekommen, ohne Zeitverzögerung. Wichtig ist allerdings das Wort generell, so die KK. Würde ich jederzeit wieder machen, denn als AG tragen wir die Verantwortung.Die MA war glücklich, der Gyn fand es klasse und ich brauchte mir keine Sorgen zu machen, dass vielleicht irgendetwas passieren könnte. V.a. geht man den vielleicht auftretenden häufigen Krankschreibungen aus dem Weg. Ersatz zu finden war zwar nicht so ganz leicht, aber zur Planung ist diese Handhabung auf jeden Fall einfacher.
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J.J. schrieb:
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann Planungssicherheit geben.
Die Schwangerschaft muss ja vom Arbeitgeber gemeldet werden, die gleiche Behörde kann helfen.
Der Berufsverband hat Recht, dass es möglich ist.
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