Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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hat jemand Erfahrungen darin eine oder mehrere Hilfsarbeiter befristet einzustellen um diverse Arbeiten an der Praxis erledigen zu lassen ?
Es handelt sich um Anstriche ... Fußbodenausbesserungen , Maurerarbeiten .
Ich kenne da zwei Talente die das gerne für mich machen möchten , ich machs aber nur auf dem legalen Weg und das wissen die auch .
Wäre das möglich ?
Danke für eventuelle Antworten ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ,
hat jemand Erfahrungen darin eine oder mehrere Hilfsarbeiter befristet einzustellen um diverse Arbeiten an der Praxis erledigen zu lassen ?
Es handelt sich um Anstriche ... Fußbodenausbesserungen , Maurerarbeiten .
Ich kenne da zwei Talente die das gerne für mich machen möchten , ich machs aber nur auf dem legalen Weg und das wissen die auch .
Wäre das möglich ?
Danke für eventuelle Antworten ...
Besprich mit beiden was sie sich vorstellen (können), einigt euch auf einen Stundenlohn und formuliere einen einfachen Arbeitsvertrag der einen Hinweis darauf enthält, das deine beiden Talente mehr Sachkunde bzgl. "Ausbesserungsarbeiten" haben als du; die geforderte Sorgfalt also nicht 100% auf dir als AG liegen bleibt.
Arbeitsrechtlich sicher nicht das sauberste, es geht aber auch nur darum das du wenigstens einmal klargestellt hast das du keine Ahnung vom rechtlichen Rahmen der Ausbesserungsarbeiten hast.
Achtung: Da es sich um deine eigenen Angestellten handelt hast du keine Gewährleistung auf die einzelnen Gewerke; dafür aber das Direktionsrecht "Macht das nochmal aber so wie ich's sag".
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Das mit der Gewährleistung ist auch klar und verständlich .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hmm danke hört sich ja ganz gut an , ja es ist Eigentum und es soll evtl. sogar noch ein Anbau in Größe eines Behandlungsraums von 20 qm hinzukommen.
Das mit der Gewährleistung ist auch klar und verständlich .
wir arbeiten seit Jahren mit wechselnden (Aushilfs-)Hausmeistern und deren Gehilfen und wurden diesbezüglich auch schon vom Zoll überprüft. Alles in Ordnung.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo map,
wir arbeiten seit Jahren mit wechselnden (Aushilfs-)Hausmeistern und deren Gehilfen und wurden diesbezüglich auch schon vom Zoll überprüft. Alles in Ordnung.
gruss mocca :blush:
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Reines Interesse: Wie handhabt man das dann mit der Berufsgenossenschaft? Bei der BGW kommen die Handwerker ja nicht unter und meines Wissens nach sind die Beiträge für "auf dem Bau Beschäftigte" um ein Vielfaches höher als unsere Beiträge.
MfG :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
Ich nehme an du hast ein relativ gutes Verhältnis zu den beiden _und_ bist Eigentümer (sprich: vor allem nicht Mieter) der Praxisräume?
Besprich mit beiden was sie sich vorstellen (können), einigt euch auf einen Stundenlohn und formuliere einen einfachen Arbeitsvertrag der einen Hinweis darauf enthält, das deine beiden Talente mehr Sachkunde bzgl. "Ausbesserungsarbeiten" haben als du; die geforderte Sorgfalt also nicht 100% auf dir als AG liegen bleibt.
Arbeitsrechtlich sicher nicht das sauberste, es geht aber auch nur darum das du wenigstens einmal klargestellt hast das du keine Ahnung vom rechtlichen Rahmen der Ausbesserungsarbeiten hast.
Achtung: Da es sich um deine eigenen Angestellten handelt hast du keine Gewährleistung auf die einzelnen Gewerke; dafür aber das Direktionsrecht "Macht das nochmal aber so wie ich's sag".
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...aber was könnte in aller Welt mir das Bauamt noch in die Schuhe schieben wollen ? .. :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alles super :wink:
...aber was könnte in aller Welt mir das Bauamt noch in die Schuhe schieben wollen ? .. :unamused:
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Papa Alpaka schrieb:
Solange man seine Angestellten ordnungsgemäß meldet und bezahlt (brutto minus Sozialbeiträge etc gleich netto) und das auch noch dokumentiert ("Gehaltszettel") ist der Zoll zum Glück schon zufrieden - ob sie einen 20m²-Anbau errichten dürfen ist danach nicht mehr Sache des Zolls sondern des Bauamtes ;)
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genehmigungspflichtige Baumaßnahmen sind eine Sache, Personaleinstellungen eine andere.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
genehmigungspflichtige Baumaßnahmen sind eine Sache, Personaleinstellungen eine andere.
gruss mocca :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
Den Rückbau eines ungenehmigten Anbaues inklusive Zwangsgeld?
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