Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich würde gerne mal eure Meinung wissen. Wir haben einen Patient, der von de 6 Behandlungen nur 1x kam. Er hat immer seinen Terin verpasst und dann einen neuen vereinbart und da kam er auch wieder nicht. Dann habe ich ihm keinen mehr gegeben und gesagt, dass die Unterbrechung zu lange ist. Nun möchte der Arzt eine Therapiebericht. Würdet ihr das so reinschreiben? Viele Ärzte geben die Berichte dem Patient mit nachdem sie die eingescant haben. Ich möchte nicht, dass der Patient dann schlechte Sachen über uns erzählt, weil der sauer ist, dass das drin steht. Aber ich finde der Arzt sollte das wissen.
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RoFo schrieb:
Schreib Fakten und gut ist.
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Ruf den Arzt an und erläutere ihm, weshalb Du nach einer TE kaum einen vernünftigen Bericht schreiben kannst.
Dito, einmal kurz anrufen und die Situation klären (vielleicht nicht gerade während der allgemeinen Sprechstunde -- lass dir von der Assistenz einen 5-Minuten-Telefontermin zu einer ruhigeren Zeit geben); wenn der schriftliche Bericht gebraucht wird: Zweizeiler, das nur ein Termin wahrgenommen wurde und die folgenden Termine verschoben bzw nicht wahrgenommen wurden bis die Unterbrechungsmöglichkeiten nach Heilmittel-Richtlinie und Rahmenverträgen ausgeschöpft waren (siehe RoFo: bleib bei den Fakten. Keine Unterstellungen/Annahmen was der Grund dafür gewesen sein könnte wenn dein goldener Riecher in der Ausfallzeit Gelegenheit hatte sich Gedanken darüber zu machen warum Herr Müller nun schon wieder nicht da war; dein Bericht landet in der Akte. Alles was spekuliert wird geschieht, bitte, mündlich :))
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Papa Alpaka schrieb:
C. DBO schrieb am 27.11.18 19:26:
Ruf den Arzt an und erläutere ihm, weshalb Du nach einer TE kaum einen vernünftigen Bericht schreiben kannst.
Dito, einmal kurz anrufen und die Situation klären (vielleicht nicht gerade während der allgemeinen Sprechstunde -- lass dir von der Assistenz einen 5-Minuten-Telefontermin zu einer ruhigeren Zeit geben); wenn der schriftliche Bericht gebraucht wird: Zweizeiler, das nur ein Termin wahrgenommen wurde und die folgenden Termine verschoben bzw nicht wahrgenommen wurden bis die Unterbrechungsmöglichkeiten nach Heilmittel-Richtlinie und Rahmenverträgen ausgeschöpft waren (siehe RoFo: bleib bei den Fakten. Keine Unterstellungen/Annahmen was der Grund dafür gewesen sein könnte wenn dein goldener Riecher in der Ausfallzeit Gelegenheit hatte sich Gedanken darüber zu machen warum Herr Müller nun schon wieder nicht da war; dein Bericht landet in der Akte. Alles was spekuliert wird geschieht, bitte, mündlich :))
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, das hilft mir weiter
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C. DBO schrieb:
Ruf den Arzt an und erläutere ihm, weshalb Du nach einer TE kaum einen vernünftigen Bericht schreiben kannst.
Wir schreiben in solchen Fällen, dass der Patient sämtliche vereinbarte Termine nicht wahrgenommen hat/wahrnehmen konnte (diese Aussage ist völlig wertungsfrei) und das Rezept deshalb aufgrund der durch die KK auferlegten Fristen am ---Datum--- abgebrochen werden musste.
Hast Du einen Befund in der ersten Behandlung gemacht, kannst Du dazu ein paar Worte schreiben und dann jedoch darauf verweisen, dass die vereinbarten Ziele aufgrund des Rezeptabbruches nicht erreicht werden konnten.
Viele Grüße, Anja
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Anja E schrieb:
Wenn der Arztbericht auf dem Rezept per Kreuz angefordert wurde, würde ich ihn auf jeden Fall auch schriftlich übermitteln. Ich finde es wichtig, dass die Ärzte erfahren, wenn seitens des Patienten einfach die Mitarbeit fehlt.
Wir schreiben in solchen Fällen, dass der Patient sämtliche vereinbarte Termine nicht wahrgenommen hat/wahrnehmen konnte (diese Aussage ist völlig wertungsfrei) und das Rezept deshalb aufgrund der durch die KK auferlegten Fristen am ---Datum--- abgebrochen werden musste.
Hast Du einen Befund in der ersten Behandlung gemacht, kannst Du dazu ein paar Worte schreiben und dann jedoch darauf verweisen, dass die vereinbarten Ziele aufgrund des Rezeptabbruches nicht erreicht werden konnten.
Viele Grüße, Anja
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