Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
brauche mal eure Hilfe mit aussagekräftigen Beiträgen!
Habe einer Pat. empfohlen einen Antrag auf Langzeit VO zu stellen. Pat seit 2009 bei mir in der Praxis und seitdem Dauerverletzt. Erst ASK, dann Knie TEP, dann von der Reha direkt auf die ITS wegen Guillian Barree Syndrom, dann Mamma CA , dann Trümmerfraktur Humeruskopf.
Jetzt will die KK eine genaue Aufstellung der bereits erfolgten Therapien mit Bericht und Befund , obwohl die Ärzte bereits was geschrieben haben.
Frage : Muss ich diese wahnsinnigen zeitaufwendigen Berichte und Infos schreiben , bin ich dazu verpflichtet ?
Muss mich die Pat. erst von meiner Schweigepflicht entbinden?
Wer trägt die Kosten für meinen Zeitaufwand ? Sind in etwa 80 Rezepte über die Jahre verteilt.
Kann ich die Rechnung an die KK schicken, denn dies möchte das Ganze ja haben , obwohl Ihnen ja bereits alles vorliegt, sie brauchen es eigentlich nur kopieren und dann zum MDK geben.
Ich finde es nur nicht gerecht, wenn die Pat. das alles zahlen soll, wo doch die Kasse alles hat.
Wie handhabt Ihr das, bisher war noch keine KK so picki.
Danke für eure Meinungen
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silvia43 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
brauche mal eure Hilfe mit aussagekräftigen Beiträgen!
Habe einer Pat. empfohlen einen Antrag auf Langzeit VO zu stellen. Pat seit 2009 bei mir in der Praxis und seitdem Dauerverletzt. Erst ASK, dann Knie TEP, dann von der Reha direkt auf die ITS wegen Guillian Barree Syndrom, dann Mamma CA , dann Trümmerfraktur Humeruskopf.
Jetzt will die KK eine genaue Aufstellung der bereits erfolgten Therapien mit Bericht und Befund , obwohl die Ärzte bereits was geschrieben haben.
Frage : Muss ich diese wahnsinnigen zeitaufwendigen Berichte und Infos schreiben , bin ich dazu verpflichtet ?
Muss mich die Pat. erst von meiner Schweigepflicht entbinden?
Wer trägt die Kosten für meinen Zeitaufwand ? Sind in etwa 80 Rezepte über die Jahre verteilt.
Kann ich die Rechnung an die KK schicken, denn dies möchte das Ganze ja haben , obwohl Ihnen ja bereits alles vorliegt, sie brauchen es eigentlich nur kopieren und dann zum MDK geben.
Ich finde es nur nicht gerecht, wenn die Pat. das alles zahlen soll, wo doch die Kasse alles hat.
Wie handhabt Ihr das, bisher war noch keine KK so picki.
Danke für eure Meinungen
Solche Anfragen hatte ich auch schon.
Ich hatte der KK geschrieben, dass ich selbstverständlich kooperativ sei, aber jedoch eine Schweigepflichtentbindung vom Patienten benötigen würde. Leider gibt es für diese Tätigkeiten keine Leistungsposition. Deshalb sei ich gerne bereit, die entsprechenden Unterlagen zu liefern, sobald die beigefügte Kostenübernahmeerklärung über xx Euro unterschrieben worden ist.
Nach diesem Schreiben hatte ich von der KK nichts mehr gehört.
LG A. Korn
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silvia43 schrieb:
Danke Dir , nur leider habe ich die langzeitverord. angeregt und der schuss geht jetzt nach hinten los! Ist halt ein wahnsinniger zeitaufwandt!
Die LZV ist auf eine Leitsymptomatik (Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigung) bezogen, nicht auf das gesamte Diagnosespektrum der letzten x-Jahre. Der Therapeut hat mit der Beantragung der LZV nichts weiter zu tun, da er (leider) nur ausführendes, sprich weisungsgebundenes Organ ist.
Dennoch sollte man beachten:
Die GKV könnte Einblick in die gemäß Rahmenvertrag zu führende Verlaufsdokumentation - Stichworte: Prozess- und Ergebnisqualität - der Behandlungen für diesen Patienten verlangen. Und diesem Verlangen seitens der GKV müsste man als Praxis nachkommen, sofern der Patient die Praxis gegenüber der GKV von ihrer Schweigepflicht entbindet.
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JHE schrieb:
Eine Langzeitverordnung beantragt nur der Patient direkt bei seiner GKV. Der Arzt muss diesen Antrag auf LZV seinerseits mit einem Bericht unterstützen bzw. begründen. Dies ist ja auch in seinem Sinne da dann weitere VO zu dieser Leitsymptomatik ja außerhalb jeglichen Budgets sind.
Die LZV ist auf eine Leitsymptomatik (Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigung) bezogen, nicht auf das gesamte Diagnosespektrum der letzten x-Jahre. Der Therapeut hat mit der Beantragung der LZV nichts weiter zu tun, da er (leider) nur ausführendes, sprich weisungsgebundenes Organ ist.
Dennoch sollte man beachten:
Die GKV könnte Einblick in die gemäß Rahmenvertrag zu führende Verlaufsdokumentation - Stichworte: Prozess- und Ergebnisqualität - der Behandlungen für diesen Patienten verlangen. Und diesem Verlangen seitens der GKV müsste man als Praxis nachkommen, sofern der Patient die Praxis gegenüber der GKV von ihrer Schweigepflicht entbindet.
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Körnchen schrieb:
Hallo, Sylvia,
Solche Anfragen hatte ich auch schon.
Ich hatte der KK geschrieben, dass ich selbstverständlich kooperativ sei, aber jedoch eine Schweigepflichtentbindung vom Patienten benötigen würde. Leider gibt es für diese Tätigkeiten keine Leistungsposition. Deshalb sei ich gerne bereit, die entsprechenden Unterlagen zu liefern, sobald die beigefügte Kostenübernahmeerklärung über xx Euro unterschrieben worden ist.
Nach diesem Schreiben hatte ich von der KK nichts mehr gehört.
LG A. Korn
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