Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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ich hätte mal gerne Eure Meinung, habe hier schon einmal etwas dazu gelesen, aber finde es nicht mehr.
Eine Dame einer KK hat angerufen und einen Bericht für einen Patienten angefordert. Da ich für diesen Patienten keine schreibe (Bericht nein angekreuzt), habe ich angeboten gegen Entgelt einen zu verfassen, wenn der Patient sein schriftliches Einverständnis gibt, da ich in Erinnerung habe, nur der medizinische Dienst darf das, der KK gegenüber habe ich eine Schweigepflicht.
Sie wird sich das nun so vermerken, das wäre ihr ganz neu, dass ich ihnen gegenüber eine Schweigepflicht habe und ich werde dann noch von Ihnen hören. Ich habe ihr angeboten, das Einverständnis bei der nächsten Behandlung einzuholen und wenn der Betrag für den Bericht auf meinem Konto ist, den Bericht sofort loszuschicken.
Das hätte sie noch nie gehört, dass ein Bericht etwas kostet :confused:(ja, klar, wenn es alle immer für lau in ihrer Freizeit machen) und dann brauche sie keinen, sondern vermerke sich das in der Akte, dass der Therapeut nicht bereit ist einen zu schreiben. Sie wollten sich ja nur mal einen Überblick über die Fortschritte machen, da sie sich um ihre Patienten kümmern :yum:.
Übrigens war die Dame von der Abrechnungsstelle der KK, seit wann sehen die auf den Behandlungsfortschritt der Pat? Ist nicht ironisch gemeint, sondern ganz ernsthaft.
Also, liege ich richtig, dass ich Schweigepflicht habe, oder hätte ich ihr Auskunft geben müssen?
Danke im Voraus,
Sabine
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sabine78 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich hätte mal gerne Eure Meinung, habe hier schon einmal etwas dazu gelesen, aber finde es nicht mehr.
Eine Dame einer KK hat angerufen und einen Bericht für einen Patienten angefordert. Da ich für diesen Patienten keine schreibe (Bericht nein angekreuzt), habe ich angeboten gegen Entgelt einen zu verfassen, wenn der Patient sein schriftliches Einverständnis gibt, da ich in Erinnerung habe, nur der medizinische Dienst darf das, der KK gegenüber habe ich eine Schweigepflicht.
Sie wird sich das nun so vermerken, das wäre ihr ganz neu, dass ich ihnen gegenüber eine Schweigepflicht habe und ich werde dann noch von Ihnen hören. Ich habe ihr angeboten, das Einverständnis bei der nächsten Behandlung einzuholen und wenn der Betrag für den Bericht auf meinem Konto ist, den Bericht sofort loszuschicken.
Das hätte sie noch nie gehört, dass ein Bericht etwas kostet :confused:(ja, klar, wenn es alle immer für lau in ihrer Freizeit machen) und dann brauche sie keinen, sondern vermerke sich das in der Akte, dass der Therapeut nicht bereit ist einen zu schreiben. Sie wollten sich ja nur mal einen Überblick über die Fortschritte machen, da sie sich um ihre Patienten kümmern :yum:.
Übrigens war die Dame von der Abrechnungsstelle der KK, seit wann sehen die auf den Behandlungsfortschritt der Pat? Ist nicht ironisch gemeint, sondern ganz ernsthaft.
Also, liege ich richtig, dass ich Schweigepflicht habe, oder hätte ich ihr Auskunft geben müssen?
Danke im Voraus,
Sabine
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Merke es mir jetzt für alle Zeit :blush:.
VG, Sabine
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sabine78 schrieb:
Danke, dass auch der MDK eine Schweigepflichtsentbindung braucht wusste ich nicht. Hatte in all den Jahren aber auch noch nie eine Anfrage, weder vom MDK noch einer KK.
Merke es mir jetzt für alle Zeit :blush:.
VG, Sabine
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Tempelritter schrieb:
ein med. Auskunft darf nur der MDK anfordern und das nur nach der Entbindung der Schweigepflicht.
Wie geschrieben ohne Schweigepflichtentbindung geht da gar nichts....
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ali schrieb:
mal ne dummer Frage: wofür wollen die denn einen Bericht ?
Wie geschrieben ohne Schweigepflichtentbindung geht da gar nichts....
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limone schrieb:
Hast alles richtig gemacht... :thumbsdown:
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MCC schrieb:
Habe gerade das gleiche Problem:AOK möchte einen ausführlichen Bericht für eine Langzeitverordnung .(Ergo). Behindertes Kind mit offiziellen Status aber AOK meint sie könne sich keinen Reim auf die Arztdiagnosen der letzten Jahre machen . (????). Von privaten Kassen kenne ich diese Gehabe ("Na dann bezahlen wir das mal ausnahmsweise" auch wenn Ergo im Versicherungspaket ist. ). Diese Berichte habe ich mir immer angemeßen bezahlen lassen. Wenn jetzt aber die gesetzlichen damit anfangen müßen wir uns was überlegen. Ich bin es leid für alle möglichen Instanzen unbezahlte Arbeit zu leisten.In diesem Fall haben die Eltern zugesagt die Rechnung zu begleichen wenn die AOK nicht zahlt, ich finde aber wer die Musik bestellt soll sie auch bezahlen. Die Rechnung geht an die AOK.
Patientenunterlagen müssen wegen dem Datenschutz direkt an den MDK geschickt werden (§ 276 Abs. 2 SGB V)
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Tempelritter schrieb:
du weißt, dass du der AOK diesen Bericht nicht schicken darfst?
Patientenunterlagen müssen wegen dem Datenschutz direkt an den MDK geschickt werden (§ 276 Abs. 2 SGB V)
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DeaDia schrieb:
Was den Datenschutz angeht, informiere ich den Patienten über den Wunsch der KK und gebe ihm einen weiteren Ausdruck seines Berichtes mit. Er kann dann selbst damit machen was er möchte. Wir schreiben grundsätzlich Berichte - ist auch ein Stück Aussenrepräsentation.
warum wollten die einen Bericht?! War auch meine erste Frage. Die Dame sagte, sie wollen die Fortschritte der Patienten im Auge behalten. Da sag ich jetzt mal nichts dazu. Wer's glauben mag...
Es waren unser aller Freunde mit den 3 grünen Buchstaben, ehrlich gesagt hatte ich noch mit keiner Kasse Schwierigkeiten außer mit denen. Die DAK sind bei uns völlig unproblematisch.
Den Paragraphen hab ich mir direkt notiert, den werde ich bei der nächsten Anfrage parat haben.
Ich habe ja auch angeboten, mir eine Schweigepflichtsentbindung beim Pat. unterschreiben zu lassen, aber ihr Problem war, dass ich den Bericht nicht umsonst schreibe. Da ein nein bei Bericht angekreuzt ist, muss ich das auch nicht. Dass ich intern einen archiviert habe, geht die Dame nichts an. Der Arzt will für diesen Patienten keinen (und für die meisten andern). Wir tauschen uns meist im Gespräch aus und er sagt, wenn er einen Bericht brauche, wisse er, dass ich ihn gespeichert habe. Für mich ist das okay so.
Die meisten Ärzte sind sehr dankbar für unsere Berichte, da sie kurz und knapp, aber zuverlässig kommen. Das wäre nicht bei allen Praxen so, von daher stimmt das schon, dass ein Bericht immer auch Werbung ist. Allerdings mache ich das für Patient und Arzt (und ggf. ein Folgerezept und natürlich auch, weil es einfach zu meiner Arbeit dazugehört), nicht für die KK.
Was ich nicht geschrieben habe, war auch, dass sie eine Zusammenfassung aller Behandlungen möchte. Sie möchte also nicht alle Berichte, sondern einen Bericht, der die komplette Behandlung umfasst. Da es sich um einen mehrfach behinderten Mann mit degenerativer Erkrankung handelt (der schon adR ist), wäre ich da Seitenweise beschäftigt und das gibt's nicht für lau.
Ich mache für meine Patienten fast alles, für verordnende Ärzte so einiges, aber für die KK? Da bin ich geneigt zu behaupten, dass ich da keinen Handstreich machen möchte. Was macht denn ein Kassenmitarbeiter in seiner Freizeit für die Kasse?
Wie gesagt, den Paragraphen häng ich mir direkt an die Pinnwand und beim nächsten Anruf hab ich ihn parat.
Danke Euch allen,
Sabine
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sabine78 schrieb:
Hi alle,
warum wollten die einen Bericht?! War auch meine erste Frage. Die Dame sagte, sie wollen die Fortschritte der Patienten im Auge behalten. Da sag ich jetzt mal nichts dazu. Wer's glauben mag...
Es waren unser aller Freunde mit den 3 grünen Buchstaben, ehrlich gesagt hatte ich noch mit keiner Kasse Schwierigkeiten außer mit denen. Die DAK sind bei uns völlig unproblematisch.
Den Paragraphen hab ich mir direkt notiert, den werde ich bei der nächsten Anfrage parat haben.
Ich habe ja auch angeboten, mir eine Schweigepflichtsentbindung beim Pat. unterschreiben zu lassen, aber ihr Problem war, dass ich den Bericht nicht umsonst schreibe. Da ein nein bei Bericht angekreuzt ist, muss ich das auch nicht. Dass ich intern einen archiviert habe, geht die Dame nichts an. Der Arzt will für diesen Patienten keinen (und für die meisten andern). Wir tauschen uns meist im Gespräch aus und er sagt, wenn er einen Bericht brauche, wisse er, dass ich ihn gespeichert habe. Für mich ist das okay so.
Die meisten Ärzte sind sehr dankbar für unsere Berichte, da sie kurz und knapp, aber zuverlässig kommen. Das wäre nicht bei allen Praxen so, von daher stimmt das schon, dass ein Bericht immer auch Werbung ist. Allerdings mache ich das für Patient und Arzt (und ggf. ein Folgerezept und natürlich auch, weil es einfach zu meiner Arbeit dazugehört), nicht für die KK.
Was ich nicht geschrieben habe, war auch, dass sie eine Zusammenfassung aller Behandlungen möchte. Sie möchte also nicht alle Berichte, sondern einen Bericht, der die komplette Behandlung umfasst. Da es sich um einen mehrfach behinderten Mann mit degenerativer Erkrankung handelt (der schon adR ist), wäre ich da Seitenweise beschäftigt und das gibt's nicht für lau.
Ich mache für meine Patienten fast alles, für verordnende Ärzte so einiges, aber für die KK? Da bin ich geneigt zu behaupten, dass ich da keinen Handstreich machen möchte. Was macht denn ein Kassenmitarbeiter in seiner Freizeit für die Kasse?
Wie gesagt, den Paragraphen häng ich mir direkt an die Pinnwand und beim nächsten Anruf hab ich ihn parat.
Danke Euch allen,
Sabine
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Leni C. schrieb:
Meine erste Antwort an die Dame wäre gewesen , dir die Anfrage schriftlich einzureichen . Am Telefon und mündlich geht bei mir so was gar nicht .
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sabine78 schrieb:
Das, Leni, ist eine super Idee. Daran hab ich überhaupt nicht gedacht. Das mache ich beim nächsten Mal.
Gruß Jürgen
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Blumenkind schrieb:
Pragmatisch, einfach und geradeaus! Bericht an die KK nur - wie bereits erwähnt - nach schriftlicher Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten und gegen eine Aufwandsentschädigung in Form einer Rechnung an die KK mit einem beliebigen Betrag "X". Fertig. Nicht mehr. Nicht weniger. Drohungen ziehen nicht. Hat alles keine Konsequenz. Egal, ob AOK, DAK oder whatever. Wenn die Info´s haben wollen, sollen sie den Patienten selber fragen. Und den MDK muss ich ja nicht informieren.
Gruß Jürgen
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Tempelritter schrieb:
In punkto Datenschutz eine krasse Fehlinformation, die Kasse darf keinen med. Bericht anfordern und erhalten.
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Blumenkind schrieb:
Wo steht das denn? Der § 276 Abs. 2 SGB V erfasst die beschriebene Situation nur unvollständig bis gar nicht und kann für die zuvor beschriebene Situation nicht herangezogen werden. Danke vorab für die Info.
Anfragen durch Dritte » Dokumentation » Recht » Praxis » KZV Ber
Ist zugegeben ein bisschen Lesestoff, aber der Einblick lohnt.
Fazit: Es gibt diverse gesetzliche Bestimmungen, aus denen sich ein Auskunftsrecht der gesetzlichen Krankenkassen ergibt. Es besteht aber kein eigenes Einsichtsrecht der Krankenkasse in die Behandlungsunterlagen des Zahnarztes. Werden Sie aufgefordert, Unterlagen zu übersenden, lassen Sie sich eine entsprechende Erklärung Ihres Patienten aushändigen! Im Zweifelsfall muss die Aushändigung der Unterlagen verweigert werden oder sollte hilfsweise nur an den Patienten selbst erfolgen, will man nicht seine zahnärztliche Schweigepflicht verletzen und sich damit strafbar machen!
D.h., mein vorheriger Post war - wie von @Tempelritter dargestellt - keine krasse Fehlinformation, sondern entsprach weitestgehend der oben ausgeführten Rechtsprechung. Zu beachten ist dabei die Tatsache, wenn Aussagen, die der Therapeut in dem Schriftstück anfertigt und dem Patienten zum Nachteil gereichen, der Therapeut unter Umständen Schadensersatzpflichtig wird.
Mit anderen Worten: Ganz so einfach, wie von der Dame der Krankenkasse dargestellt, ist es nun wirklich nicht!
Beste Grüße
Jürgen
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Blumenkind schrieb:
Ok. Habe selber noch einmal recherchiert und bin auf folgenden Artikel gestoßen, der die Situation recht gut beschreibt - wenn auch im konkreten Beispiel für Zahnärzte, auf Grund der angeführten Paragraphen jedoch aus meiner Sicht durchaus auf den Physiotherapeuten übertragbar.
Anfragen durch Dritte » Dokumentation » Recht » Praxis » KZV Ber
Ist zugegeben ein bisschen Lesestoff, aber der Einblick lohnt.
Fazit: Es gibt diverse gesetzliche Bestimmungen, aus denen sich ein Auskunftsrecht der gesetzlichen Krankenkassen ergibt. Es besteht aber kein eigenes Einsichtsrecht der Krankenkasse in die Behandlungsunterlagen des Zahnarztes. Werden Sie aufgefordert, Unterlagen zu übersenden, lassen Sie sich eine entsprechende Erklärung Ihres Patienten aushändigen! Im Zweifelsfall muss die Aushändigung der Unterlagen verweigert werden oder sollte hilfsweise nur an den Patienten selbst erfolgen, will man nicht seine zahnärztliche Schweigepflicht verletzen und sich damit strafbar machen!
D.h., mein vorheriger Post war - wie von @Tempelritter dargestellt - keine krasse Fehlinformation, sondern entsprach weitestgehend der oben ausgeführten Rechtsprechung. Zu beachten ist dabei die Tatsache, wenn Aussagen, die der Therapeut in dem Schriftstück anfertigt und dem Patienten zum Nachteil gereichen, der Therapeut unter Umständen Schadensersatzpflichtig wird.
Mit anderen Worten: Ganz so einfach, wie von der Dame der Krankenkasse dargestellt, ist es nun wirklich nicht!
Beste Grüße
Jürgen
Die Beurteilung überlasse ich den Fachleuten, das BfDI macht keinen Unterschied zw. Arzt und sonstigem Leistungserbringer so die Pressestelle des BfDI.
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Tempelritter schrieb:
Patientenunterlagen müssen künftig direkt an den MDK, Quelle Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Andrea Voßhoff. Als Grundlage nennt sie § 276 Abs. 2 SGB V und kündigt strenge Kontrollen an.
Die Beurteilung überlasse ich den Fachleuten, das BfDI macht keinen Unterschied zw. Arzt und sonstigem Leistungserbringer so die Pressestelle des BfDI.
Nochmals Danke für die konkrete Auskunft.
Jürgen
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Blumenkind schrieb:
Super. Vielen Dank. Offensichtlich scheint sich das aber nicht bis zu den Mitarbeitern und deren Führungskräften innerhalb der Krankenkassen herumgesprochen zu haben. Und die Beurteilung, ob dieser sog. Tätigkeitsbericht rechtlich verbindlichen Charakter hat, bleibt somit mal wieder den Druiden überlassen :wink:. Letztendlich muss das in ein Gesetz gegossen werden. Vorher gilt wohl das bisher Geschriebene. Egal, wir sind wohl mal wieder der Mops, bis die Damen und Herren sich einig sind.
Nochmals Danke für die konkrete Auskunft.
Jürgen
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rudibam schrieb:
Von welcher KK war das denn? Doch nicht etwa von meinen Freunden, der DAK?
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