Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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hat von euch schon einmal jmd ein Schreiben der Fa Actineo erhalten bzw. beantwortet?
Es geht um eine Patientin, die vor einigen Wochen bei uns war bei Z.n. Auffahrunfall. Sie kam insgesamt mit 2 BG-Verordnungen und der Diagnose "HWS-Distorsion, Rückenprellung". Soweit ich das noch in Erinnerung habe, wollte sie vom Unfallverursacher Schadenersatz einfordern. Diesbezüglich geht es nun um eine Stellungnahme aller Beteiligten.
Daher meine Frage: habt ihr sowas schonmal gemacht und wenn ja, wie berechnet?
Danke für eure Infos / Erfahrungen.
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
hat von euch schon einmal jmd ein Schreiben der Fa Actineo erhalten bzw. beantwortet?
Es geht um eine Patientin, die vor einigen Wochen bei uns war bei Z.n. Auffahrunfall. Sie kam insgesamt mit 2 BG-Verordnungen und der Diagnose "HWS-Distorsion, Rückenprellung". Soweit ich das noch in Erinnerung habe, wollte sie vom Unfallverursacher Schadenersatz einfordern. Diesbezüglich geht es nun um eine Stellungnahme aller Beteiligten.
Daher meine Frage: habt ihr sowas schonmal gemacht und wenn ja, wie berechnet?
Danke für eure Infos / Erfahrungen.
Manuel
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Dabei war auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung, den die Patientin unterschrieben hat und bei der sie (die Pat.) neben der verordnenden Ärztin auch mich benannt hat als Kontaktperson bezüglich der Behandlungen.
Soweit ich das sehen ist das dann alles ok. Die Patientin werde ich natürlich trotzdem nochmal deswegen kontaktieren.
@ Eberhard: was würdest du denn unter "nicht zimperlich" verstehen?
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Manuel1510 schrieb:
Actineo scheint ein Unternehmen zu sein, das im Auftrag einer Vrsicherung sich um die Schadenersatzansprüche der Patientin kümmert. So jedenfalls geht das aus den mir zugesandten Unterlagen hervor.
Dabei war auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung, den die Patientin unterschrieben hat und bei der sie (die Pat.) neben der verordnenden Ärztin auch mich benannt hat als Kontaktperson bezüglich der Behandlungen.
Soweit ich das sehen ist das dann alles ok. Die Patientin werde ich natürlich trotzdem nochmal deswegen kontaktieren.
@ Eberhard: was würdest du denn unter "nicht zimperlich" verstehen?
Ich würde mich da raus halten, bzw. mir genau überlegen was ich schreiben will und was nicht, und nicht einfach einen Fragebogen ausfüllen. Und natürlich gegen Honorar.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Bist Du daran beteiligt? BG ist Berufsgenossenschaft als Versicherer. Schadenersatz ist eine private Forderung. Merkwürdig, dass die Patientin Dich nicht informiert hat.
Ich würde mich da raus halten, bzw. mir genau überlegen was ich schreiben will und was nicht, und nicht einfach einen Fragebogen ausfüllen. Und natürlich gegen Honorar.
Gruß redvine
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Manuel1510 schrieb:
Die Patientin hat mich informiert, dass sie gegenüber dem Unfallverursacher Schadenersatzansprüche gelten machen will. Insofern ist das dann ja auch eine private Forderung. Da der Unfall auf dem Weg zur Arbeit geschehen ist, hat sie mir damals dann ne BG-Verordnung vorgelegt.
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Eberhard schrieb:
Die Frage ist jetzt natürlich was ist Actineo und was wollen die von dir? Natürlich darft du auf keinen Fall irgendwelche Angaben an diese Gesellschaft geben, ohne dass dir der Patient dies schriftlich erlaubt. Natürlich kannst du das nicht gratis machen. Ich wäre da nicht zimperlich.
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